DSU erzielt hervorragenden Erfolg vor Gericht - Metalldetektor GesetzeRuhig mal durchlesen! http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht GruĂ, RRHoffentlich kommt das in jedem Bundesland durch Ne das wird leider nicht geschehen , Kultur ist LĂ€ndersache !( Leider ) Und solange das so ist Kocht da jeder sein Eigenes SĂŒppchen. Deshalb immer genau aufpassen wo man gerade unterwegs ist , besonders in der NĂ€he zu LĂ€ndergrenzen , das kann durchaus Heikel werden ! Bis dann, Lutz Na ja wir warten mal ab 8) 8) 8) Ich denke die Kassen in den BundeslĂ€ndern sind fĂŒr alle Ămter der ArchĂ€ologie am versiegen. Die zustĂ€ndigen Verantwortlichen mĂŒssen umdenken und Kompromisse eingehen! LG CD Ich denke die Kassen in den BundeslĂ€ndern sind fĂŒr alle Ămter der ArchĂ€ologie am versiegen. Die zustĂ€ndigen Verantwortlichen mĂŒssen umdenken und Kompromisse eingehen! LG CD Das ist ein Prozess der sehr , sehr lange dauern kann , mit Umdenken haben es die Deutschen Behörden und Institute nicht so , besonders wenn sie Angst habe es könnte ihnen was durch die Lappen gehen. Bis dann, Lutz Recht hast du Lutz und ich hoffe,das wir das noch ohne Rollator erleben dĂŒrfen :thumbsup: LG CD Recht hast du Lutz und ich hoffe,das wir das noch ohne Rollator erleben dĂŒrfen :thumbsup: LG CD Soll ich mal Raten ? Bis dahin können die Rollatoren Fliegen und haben einen Fusionsantrieb ! dead Bis dann, Lutz Wollen wir mal nicht hoffen und was die DSU so auf die Beine stellt kann man zuversichtlich sein :thumbsup: Das ist der Einzige Lichtblick in einem langen sehr dunklen Tunnel ! Bis dann, Lutz Ich bin da echt froh in Ăsterreich zu leben!! Bei euch in Deutschland ist es ja in gewissen BundeslĂ€ndern ja fast schon ein prifileg Sondln zu dĂŒrfen ! Moin, welchen hervorragenden Erfolg hat die DSU denn erzielt? Es gab doch weder Aktenzeichen noch Gerichtsurteil. Die Stellungnahme des Landesamt (BW) sieht so aus: Landesdenkmalpflege â Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedĂŒrftig Eine Suche ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gegebenenfalls sogar strafrechtliche Folgen haben - Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 05. August 2016 keine Entscheidung zugunsten des âSondengehensâ getroffen Das Landesamt fĂŒr Denkmalpflege beim RegierungsprĂ€sidium Stuttgart weist darauf hin, dass der Einsatz von Metallsonden zur Suche nach historischen Hinterlassenschaften ohne entsprechende Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zudem gefĂ€hrdet ein solches Vorgehen den Erhalt archĂ€ologischer Befunde fĂŒr die Allgemeinheit in höchstem MaĂ. Das Verwaltungsgericht Stuttgart beschĂ€ftigte sich im August 2016 mit der Thematik des sogenannten âSondengehensâ im Rahmen eines Verfahrens (Az.: 13 K 935/15). Der KlĂ€ger begehrte die Einsichtnahme in das Denkmalbuch beim RegierungsprĂ€sidium Stuttgart. Das Gericht hat nach ausfĂŒhrlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem KlĂ€ger zu erkennen gegeben, dass das vom KlĂ€ger vorgetragene Hobby-Interesse am âSondengehenâ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb dem KlĂ€ger empfohlen werde, die Klage zurĂŒckzunehmen. Dieser Empfehlung ist der KlĂ€ger nachgekommen. Mit Beschluss vom 05. August 2016, Az. 13 K 935/15, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten des Rechtsstreits hat der KlĂ€ger zu tragen. Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der âDeutschen SondengĂ€nger Unionâ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache fĂŒr sich reklamiert. Das Landesamt fĂŒr Denkmalpflege stellt hierzu nachdrĂŒcklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfĂ€lschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung ĂŒbermittelt: "Als Verantwortlicher ⊠werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der KlĂ€ger einen Erfolg erzielt habe, ist irrefĂŒhrend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-WĂŒrttemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens." Die Sach- und Rechtslage zum sogenannten âSondengehenâ stellt sich wie folgt dar: Nach § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, kĂŒnstlerischen oder heimatgeschichtlichen GrĂŒnden ein öffentliches Interesse besteht. Was diese Voraussetzungen erfĂŒllt, ist Kulturdenkmal kraft Gesetzes, ohne dass es zur Feststellung noch eines zusĂ€tzlichen Aktes bedarf. Ăberreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden, sind archĂ€ologische Kulturdenkmale und daher automatisch durch das Denkmalschutzgesetz geschĂŒtzt. Nachforschungen mit dem Ziel, solche Bodendenkmale zu entdecken, bedĂŒrfen nach § 21 DSchG einer Genehmigung, fĂŒr deren Erteilung landesweit das Landesamt fĂŒr Denkmalpflege zustĂ€ndig ist. Das Suchen mit der Metallsonde und das damit verbundene Freilegen gefundener Objekte ist entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht zerstörungsfrei, da ja gerade auch nach Metallobjekten im Boden gesucht wird. Dabei kann auch auĂerhalb bekannter Fundstellen nie ausgeschlossen werden, auf neue Funde oder gar neue Bodendenkmale zu stoĂen. Auch wenn es um vermeintlich unscheinbare Objekte geht, wie beispielsweise BruchstĂŒcke von Fibeln, BeschlĂ€ge, GĂŒrtelbestandteile, zerschmolzene Bronze oder kleine römische SchuhnĂ€gel aus Eisen, kann deren kulturgeschichtlicher Aussagewert immens sein und in den richtigen HĂ€nden von ArchĂ€ologen zur Entdeckung von ganzen Siedlungen, GrĂ€berfeldern, RömerstraĂen fĂŒhren. Eine undokumentierte Bergung solcher Objekte zerreiĂt den archĂ€ologischen Zusammenhang, aus dem ArchĂ€ologen vieles zur Geschichte herauszulesen vermögen. Auch soweit eine solche Befundzerstörung nicht die Absicht des SondengĂ€ngers sein sollte, wird sie doch billigend in Kauf genommen, denn anhand des Detektorsignals lĂ€sst sich die QualitĂ€t von Funden und Befunden schlicht nicht ermessen. Selbst wenn im Nachhinein noch eine fachgerechte Einmessung der Funde erfolgt, hat die Denkmalsubstanz in vielen FĂ€llen bereits Schaden genommen, da eine unverfĂ€lschte Zuordnung zur frĂŒheren Befundstruktur nicht mehr möglich ist. Hobby-SondengĂ€nger können grundsĂ€tzlich keine Nachforschungs-Genehmigung erhalten, denn das öffentliche Interesse, die Denkmalsubstanz fĂŒr auch kĂŒnftige Generationen zu erhalten, ĂŒberwiegt das private Hobby-Interesse an Nachforschungen. Nur von der Landesdenkmalpflege geschulte Hobby-SondengĂ€nger können mit der systematischen Prospektion auf bestimmten FlĂ€chen beauftragt werden. Wer hingegen ungenehmigte Nachforschungen mit Metallsonden unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemÀà § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG, die mit einer GeldbuĂe in empfindlicher Höhe geahndet werden und sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn eine Fundunterschlagung hinzukommt. Illegale SondengĂ€nger und Schatzsucher schĂ€digen in Baden-WĂŒrttemberg seit vielen Jahren immer wieder archĂ€ologische Kulturdenkmale, indem sie Metallobjekte entfernen und sich dabei auch vor tiefen Bodeneingriffen nicht scheuen. Durch die Falschmeldung ĂŒber eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler SondengĂ€nger zu befĂŒrchten. VerdĂ€chtige VorgĂ€nge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. Diesen Beitrag im Sondengänger und Detektor-Forum weiterlesen: DSU erzielt hervorragenden Erfolg vor Gericht |
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wenigstens 1 MĂŒnze 1717 50 Rpf 3 kleine Römerlein !! Abzeichen US Army 1937 - 1943 Alles was man sonst so findet! Hallo Leute GrĂŒĂe aus Rheinland-Pfalz Georg IV AnkĂŒndigung zu kĂŒnftigen Gewinnspielen Kennlernsondln Dennar |
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