Das tut weh - Metalldetektor Gesetze

Bin heute morgen etwas spazieren gelaufen und den Bauern beim pflügen zugeschaut. Die Pflüge werden irgendwie jedes Jahr noch größer und es tut richtig weh, wenn man bedenkt was sie in diesem moment zerstören. In Baden-Württemberg ist das Suchen ja nicht erlaubt, aber ist das noch Denkmalschutz ? Warum kann man nicht eine Genehmigung für gepflügte Flächen erteilen und die Tiefe begrenzen?

Bist du da noch auf dem neuesten stand? Ich meine das sich in BW kürzlich per Gerichtsentscheidung was geändert hat was das Suchen mit der Metallsonde angeht. Vielleicht weiß da jemand anders mehr, will dir jetzt nix falsches erzählen

Da war glaub was, aber ich meine das war ein Fake.

In welcher Rechtsvorschrift ist denn festgelegt dass das Sondeln auf einem gepflügten Acker in BW verboten ist? LG Hartmut

http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht Ah hier steht das man keine Genehmigung braucht wenn man nicht gezielt nach Denkmälern sucht!

diese wurde aber nicht ganz korrekt dargestellt. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=1021

von einem Archäologen bekam ich auf meine Frage die Antwort. Mit dem MD dürfen sie schon suchen, solange sie nicht graben. ?(

Würde ich drauf ankommen lassen! Schlimmstenfalls würde es ein Bußgeld bedeuten und selbst das entbehrt meines Wissens nach jeglicher Rechtlichen Grundlagen!!

Ahoi ihr Paragraphenreiter thinking Bei uns in NDS (da wiederhole ich mich zum Xten mal aber gerne wieder!) ist das Suchen mit Genehmigung auf nicht besser. Hier mal ein Ausschnitt aus meiner NFG: Plus: Das man mit dem Neuzeitlichen Kram auch noch zur Sichtung alle halbe Jahre vorsprechen muss, damit man eine Verlängerung der NFG bekommt. Ein Feld das zum 2500dertsen Mal umgepflügt und mit Kunstdünger und Jauche getränkt wurde, kann nicht sonderlich bereichernd an Schätzen sein, die in 40 cm Bodentiefe liegen. Mit historisch-wertvollen Grüßen, RR

Steht doch unmissverständlich im Gesetz: § 21 Nachforschungen Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. Diese Ziel kann man nur verfolgen, wenn man weiß das dort ein KD liegt oder von dem Umständen her vermutet das dort ein KD liegen könnte. Will man nur schauen was da die Bauern in den letzten 200 Jahren mit Mist und Gülle, an metallischen Dingen, mit auf den Acker gebracht haben, stellt die keine zielgerichtete Suche nach KDs dar. Dies Rechtsauffassung wurde mir auch von einem Kreisarchäologen in Hessen so bestätigt. Genau für solch eine Suche wollte ich mir von ihm eine NfG ausstellen lassen. Sinngemäß bekam ich von ihm die Antwort: dafür kann er keine Genehmigungen erteilen, er kann nur Genehmigungen für die Suche nach KDs ausstellen. LG Hartmut

Hallo R. R., in Württemberg gäben wir was drum, für eine solche Genehmigung. Ist doch besser als nix und wenigstens weiß man wo man dran ist und kann sein Hobby ausüben. Und das, ohne sich als Schwerverbrecher zu fühlen. Ich muß immer 2 Stunden nach Bayern fahren ;(

Hallo R. R., in Württemberg gäben wir was drum, für eine solche Genehmigung. Ist doch besser als nix und wenigstens weiß man wo man dran ist und kann sein Hobby ausüben. Und das, ohne sich als Schwerverbrecher zu fühlen. Ich muß immer 2 Stunden nach Bayern fahren ;( Es ist schade um jede Münze die in eurem Bundesland vor sich hingammelt! RR

Du bringst es auf den Punkt :thumbsup:

diese wurde aber nicht ganz korrekt dargestellt. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=1021 Hallo, weshalb wird eine Pressemitteilung der Archäologen höher bewertet als ein Bericht aus einem Gerichtssaal? Warum darf die Darstellung der DSU weiterhin im Netz stehen wenn diese falsch ist? Warum wurde hier das Verfahren eingestellt? http://dsu-online.de/2-sondengaenger-kommen-vor-gericht-frei-dsu-gewinnt-naechsten-prozess Ich versuche zu letzteren noch ein Aktenzeichen oder anderen schriftlichen Beweis zu bekommen.

Hallo Oxygen34, das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht. Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen. Fazit: oberflächlich mit dem Detektor suchen und irgendwo auf dem Feld Löcher zu buddeln ist erlaubt, jedoch nur unabhängig voneinander. Gruß Kuti



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