Sondeln in Bayern - Metalldetektor Gesetze

Hall Ich überlege schon seit längerem mit dem sondeln anzufangen. Ich hab schon öfters in Facebook gelesen, dass man in Bayern suchen darf wo man will. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da es ja auch den bayrischen Denkmal-Atlas gibt und man darf doch auch nicht einfach so auf einem Feld von einem Bauer suchen. Da wollte ich euch mal fragen, ob mir das mal jemand erklären kann wo ich suchen darf und an welche Gesetzt ich mich halten muss. MfG Sucher910

Alle Denkmalflächen sind Tabu ! In Bayern gehört die Hälfte des Fundes dem Finder und die andere Hälfte dem Eigentümer des Grundstückes ! Um auf einem Acker/Wiese zu suchen solltest Du vorher um Erlaubnis fragen! Ohne Erlaubnis könntest Du sehr schnell Probleme haben mit Verärgertem Besitzer !

Ja wurde alles gesagt . ich hatte maal probiert ne maail ans LDA zu schreiben hab nedmal antwort bekommen

wenn du nicht zu weit von Österreich weg wohnst kannst du es leichter hier mal probieren! Einfach Eigentümer Fragen und los geht's ! Denkmalschutz gibt es hier natürlich auch !

Hallo, ich würde mich zu dem Thema gerne mit einer weiteren Frage einklinken ;-) Da ich ebenfalls aus Bayern komme und mit dem Gedanken spiele ... Das der Eigentümer zuvor zu fragen ist, versteht sich natürlich von selbst. Und natürlich auch das man kein Löcher/Dreck etc. hinterlässt. Aber wie ist es, wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist bzw. es sich um Staatlichen Besitz wie einen Forst/Wald handelt ? Gott sei Dank haben wir es mit dem "Bayrischen Denkmal-Atlas online" sehr einfach uns zu Bodendenkmälern zu informieren. Aber den Besitzer eines Forst ausfindig zu machen bzw. erst mal in Erfahrung zu bringen ob dieser in Privatem Besitz oder im Staatlichen ist, stellt mich auch erst mal vor eine Herausforderung. Wie also sollte man dabei vorgehen / Wen frage ich wenn es sich um Öffentlichen/Staatlichen Besitz handelt ? MfG. r4b3

Das ist recht einfach. Frage den Förster, der hat die Verantwortung über seinen Bezirk und ist auch befugt dir Erlaubniss zu erteilen.

Hallo r4b3 Um dich hier im Forum Willkommen zu heißen währe es schön wenn du dich kurz HIER vorstellen würdest. Es fällt hier allen leichter auf Fragen zu antworten wenn man wenigstens Alter, Geschlecht und das eine oder andere wie z.B. das du aus Bayern kommst von dir weis. So kannst du z.B. auch schreiben was du für eine Sonde hast und wie lange gehst du schon sondeln ... wenn du noch keine Sonde hast ist das aber auch kein Prob .. Dann schreibst du was dir so vorschwebt ... Freue mich auf deine Vorstellung ^^

hi geh auch öfter im wald sondeln (in bayern) treff den förster ab und an der hatte bis jetzt kein problem, war eigtl angetan als ich ihm meine funde gezeigt habe meinte er nur "machst den wald sauber" (grins) . das einzige was er zu bemängeln hatte war meine kippe, ist nämlich nicht erlaubt im wald zu rauchen :rolleyes: .

ist nämlich nicht erlaubt im wald zu rauchen In Bayern zumindest nicht von März bis Oktober. this In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt sogar das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald.

hab ich auch gedacht, wurde eines besseren belehrt (grins) , komisch nur das er nich gemekert hat das ich da mit meinem auto rumgekurft bin.

komisch nur das er nich gemekert hat das ich da mit meinem auto rumgekurft bin. dem ist das Rauchen wohl mehr "aufgestoßen. Laut Waldgesetz (Bayern) ist es von März bis Oktober untersagt. Aber mit dem Förster diskutieren? glaube da tut man sich keinen Gefallen.

komisch nur das er nich gemekert hat das ich da mit meinem auto rumgekurft bin. dem ist das Rauchen wohl mehr "aufgestoßen.Laut Waldgesetz (Bayern) ist es von März bis Oktober untersagt. Aber mit dem Förster diskutieren? glaube da tut man sich keinen Gefallen. Schon gar nicht mit der Sonde in der Hand , da dann doch eher kleine Brötschen backen :rolleyes: Bis dann, Lutz

In Rheinland-Pfalz gilt sogar das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. ups, das wusste ich nicht, dachte auch von März bis Oktober. Glück gehabt bis jetzt, danke für den Tip...

das mit dem waldgesetz wusste ich nicht, mit dem förster diskutiern lieber nicht, zeig mich da immer kooperativ wills mir ja nicht verscherzen ^^

ups, das wusste ich nicht, dachte auch von März bis Oktober. Glück gehabt bis jetzt, danke für den Tip... Ist auch nicht verboten, außer von März bis Oktober. Habe gerade in das Bayrische Waldgesetz rein geschaut. Nur so wie Lutz es schrieb, mit der Sonde in der Hand würde ich auch nicht diskutieren.



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