Benötige HILFE!!! - Metalldetektor Gesetze

Hallo zusammen. Ich habe bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises eine Denkmalrechtliche Genehmigung beantragt. In einem Punkt möchte die Behörde das ich ein Konzept mit Begründung einreiche. Was kann ich da schreiben? Ich möchte lediglich an einem Strand am Baggersee nach Ketten, Ringe, Münzen ... aus der heutigen Zeit suchen ( NICHTS Altertümliches oder Militaria ). Wenn jemand eine Antwort hat würde ich mich freuen- LG Christian

Nach meiner Erkenntnis benötigst Du da keine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde,sondern die Genehmigung vom Betreiber/Grundstücksbesitzer. Denke unsere Mitglieder werden dich da beraten!

Wenn Du an einem Strand am Baggersee nach Ketten, Ringe, Münzen ... aus der heutigen Zeit suchen willst brauchst Du , außer in S-H, in keinem Bundesland eine denkmalrechtliche Genehmigung. Geh sondeln und hab Spass!

Danke Hartmut,mir war auch so! Falls vorhanden aber besser den Eigentümer um Erlaubnis fragen!

Danke für die schnellen Antworten. Der Grundstückbesitzer ist die Stadtverwaltung und diese sagten mir das ich mich bei der Denkmalschutzbehörde erkundigen soll. Diese sagte mir das ich eine Genehmigung brauche. Antrag ist jetzt da. Diesen ausfüllen stellt kein Problem dar. Aber die weiteren Punkte was die alles wissen wollen. 2. Einreichen eines Konzeptes mit Begründung 3. Aus welchen Gründen möchten sie diese Suchungen durchführen? Was soll gesucht werden ? 4. Angaben, in welchem zeitlichen Rahmen und wie oft sollen die Suchungen stattfinden? Punkt 3 und 4 kann ich selbst beantworten. Aber bei Punkt 2 weiß ich keinen Rat.

So ein Blödsinn! Das hat man nun davon wenn man es ehrlich meint.

z.B. Du willst mit diesen Funden den örtlichen Kindergarten unterstützen und das gefundene spenden. :rolleyes: Papier ist geduldig. Beste Grüße MPK

Klarer Fall für eine Kopflampe und gut ist!

Danke MPK. Das ist ein sehr guter Hinweis!

Zerreiß den Antrag und geh suchen.... Es liegt gar nicht im Zuständigkeitsbereich der Denkmalschutzbehörde, dir die Suche nach Euros usw. zu erlauben. Da weiß mal wieder das eine Amt so wenig wie das andere... Merke: Wer viel fragt kriegt viele Antworten ! Wenn dich der Grundstücksbesitzer nicht da haben will, soll er es dir sagen und du gehst halt.

Ich glaube auch nicht , dass die die untere Denkmalbehörde so eine Genehmigung ausstellt. Wäre die erste in Sachsen Anhalt

Danke für die schnellen Antworten. Der Grundstückbesitzer ist die Stadtverwaltung und diese sagten mir das ich mich bei der Denkmalschutzbehörde erkundigen soll. Diese sagte mir das ich eine Genehmigung brauche. Antrag ist jetzt da. Diesen ausfüllen stellt kein Problem dar. Aber die weiteren Punkte was die alles wissen wollen. 2. Einreichen eines Konzeptes mit Begründung 3. Aus welchen Gründen möchten sie diese Suchungen durchführen? Was soll gesucht werden ? 4. Angaben, in welchem zeitlichen Rahmen und wie oft sollen die Suchungen stattfinden? Punkt 3 und 4 kann ich selbst beantworten. Aber bei Punkt 2 weiß ich keinen Rat. 1. Ist dieses Grundstück umzäunt oder frei zugänglich? 2. Hast Du der DschBehörde gesagt dass Du nur am Strand nach jüngst verlorenen Dingen suchen möchtest. Wenn ja, lass Dir die gesetzliche Grundlage zeigen nachdem dein Begehr genehmigungspflichtig ist. Das werden sie nicht vorweisen können. 3. Ignoriere alles, füll nichts aus und geh suchen. Da die Stadtverwaltung dich weiter verwiesen hat scheint es ihr ja egal zu sein ob Du da suchst oder nicht. Lese dir das DschG deines BL durch, insbesondere genehmigungspflichtige Maßnahmen. Dort wirst Du nichts finden was dein Vorhaben tangiert. Dann wirst Du noch was zu Nachforschungen oder Grabungen "mit dem Ziel Bodendenkmale/Kulturdenkmale zu entdecken" finden, kannste aber auch vernachlässigen, den dieses Ziel verfolgst Du nicht. Stell Dir mal vor Du gehst an einen Strand wie ein Kind mit einem Sandsieb und siebst systematisch, in der Hoffnung was zu finden, den Sand durch. Würdest Du da auf die Idee kommen jemanden um Erlaubnis zu fragen? Der Detektor ist eine Art anders Sieb und Gut iss es. Ich gehe immer bei schlecht Wetter an den Strand weil ich dann keine bzw. kaum Badegäste belästige.

Danke für die präzisen Antworten!!

Ich glaube auch nicht , dass die die untere Denkmalbehörde so eine Genehmigung ausstellt. Wäre die erste in Sachsen Anhalt Solch eine Genehmigung dürfen die auch nicht ausstellen da diese nichts mit Denkmalschutz zu tun hat. Habe aber schon eine solche Genehmigung aus Niedersachsen gesehen wo sich so ein Amtsarchi dazu berufen fühlte eine solche auszustellen.

Da kann ich dir leider keinen Rat geben,weil ich aus Österreich bin Die anderen können dir vielleicht das genauer erklären,um was es genau darauf ankommt



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