Bombenfund in Stuttgart

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    • Habe ich auch gerade gelesen.
      Reicht scheinbar doch den Grundbesitzer nach Erlaubnis zu fragen. Wofür ne Genehmigung mit viel Papierkrieg besorgen wenn man es einfacher haben kann. grumble
      Ich suche auch ohne nfg. Es ist doch mein gutes Recht, dort zu suchen wo ich die Erlaubnis vom Grundbesitzer habe. Finde ich! ninja
    • Hinzuzufügen wäre dann auch noch ... Ich bin nicht auf der Suche nach Bodendenkmälern sondern nach Schätzen.
      Und Schätze sind laut § 984 BGB eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der
      Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Grundsätzlich bedarf das Suchen
      nach Schätzen, das Ausgraben von Schätzen sowie das Heben von Schätzen in NRW keiner amtlichen Genehmigung.
      Auuuußerdem, sollte mich dann doch mal jemand verpfeifen oder mich anmaulen ... berufe ich mich auf § 164 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB auch alles Strafbar ;)

      Ein hoch auf die Ordnungswidrigkeit beer sollte man doch aus versehen mal nach einem Bodendenkmal graben wayne wer bewusst zu schnell fährt, kann sich sowas auch ein versehen mit nem Bodendenkmal leisten!.. lesend_0043.gif
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