Grabungserlaubnis

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    • Na, das ist ja nicht sonderlich schwer. Die Bauern kennen sich alle untereinander, einfach fragen wem das Nachbarfeld gehört usw.

      Hast dann eine Genehmigung von einem Bauern für dessen Äcker gibts noch eine Methode die ich z.B. anwende. Jeder Bauer hier hat seine Bewässerungsrohre farblich markiert, also drauf achten im vorbeifahren welche Farben da rumliegen, schon weißt du wer der Eigentümer ist - und sobald der Acker begehbar und unbepflanzt ist kannst dann loslegen, hast ja die Genehmigung.

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    • Was ist das den für eine Aussage

      Hier ist ein Dorf und da kennen sich alle Bauern beim Namen da ist es nicht besonders Klug es sich gleich mit allen zu verscherzen.

      Besser es fängt gut an und ich kann ohne Probleme über alle Felder in meinem Ort .. War auch gerade erfolgreich mit dem Hund unterwegs hab bereits von drei Bauern die Erlaubnis bekommen damit ist der Anfang gemacht und hat mich keine Mühe gekostet

      Must du selbst wissen wie du es machen möchtest

      wie gesagt war vor 15 Jahren schonmal aktiv und da hat es so bestens funktioniert
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    • Servus zusammen,
      also ich weiß nicht wie ihr das mit den Genehmigungen macht!
      Ich habe mal beim Unteren Denkmalschutz angefragt und das habe ich als Antwort bekommen:

      "Eigentlich ist es in Baden-Württemberg ganz einfach geregelt: Nach §21 Denkmalschutzgesetz (DSchG) benötigen Sie eine sog. Nachforschungsgenehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege, wenn Sie mit der Metallsonde prospektieren wollen. Um diese zu erhalten, müssten Sie zuallererst an einer Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege teilnehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. ....
      Danach erhalten Sie aber keine generelle Genehmigung, sondern müssen diese für bestimmte Areale jeweils mit dem zuständigen Gebietsreferenten vorher abstimmen.
      Würden Sie jedoch ohne Nachforschungsgenehmigung mit der Metallsonde prospektieren, wäre dies nach §27 DSchG eine Ordnungswidrigkeit; wenn Sie dabei Funde machen und diese nicht melden würden, sogar ein Straftatbestand.

      Dr. ... Referentin für Mittelalter- und Neuzeitarchäologie"


      Was soll der scheiß?
      Ich will doch keine Keltengräber finden uns ausrauben!!!

      Also, wie zum Geier bekommt ihr das hinn???
    • Wikipedia schrieb:

      Unter Prospektion (von lat. prospecto, deutsch: in die Ferne schauen, Ausschau halten) versteht man in der Archäologie die Erkundung und Erfassung von archäologischen Stätten in einem bestimmten Gebiet, und zwar als grundsätzlich zerstörungsfreier Vorgang. Unter den Methoden findet sich auch die Archäometrie, darunter spezielle Bioprospektion und die geophysikalische Prospektion, um Unbekanntes unter der Erdoberfläche zu registrieren bzw. Bekanntes näher in Betracht zu nehmen.
      Wenn du eine vermutete, archäologische Stätte (mit Sonde) auskundschaften willst, handelt es sich um eine Prospektion.
      Wird ein zufälliges Gebiet, weg von Bodendenkmälern, einfach mit dem Detektor erkundet ohne Recherche bzw. Erwartungshaltung bzgl. zu erwartender Funde, handelt es sich um eine allgemeine oder auch zufällige Suche; also keine Prospektion.
      In diesem Fall besitzt die Denkmalschutzbehörde keine Zuständigkeit.
      Die Meldepflicht von Funden, welche aus wissenschaftlicher Sicht oder aus öffentlichem Interesse bedeutsam sind, besitzt nach wie vor Gültigkeit.
      Objekte, die nicht darunter fallen, aber einen offensichtlichen Wert über 10€ besitzen, werden ans Fundbüro bzw. die Gemeinde abgegeben. Meldet sich nach angemessener Zeit (1/2 Jahr ?) der ursprüngliche Besitzer nicht, geht der Fund in den Besitz des Finders über.

      Dies ist keine rechtliche Beratung und gibt nur ganz grob die aktuelle Gesetzeslage wieder; die Grauzonen bzw. Auslegungsvariationen haben weiterhin Bestand.
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    • Stell dir doch selbst die Frage:
      Willst du propektieren ?
      Wenn ja, siehe Antwort DSB. Wenn nein, da nur an Euros, DM oder ähnlichem neuzeitlichen Zeugs interessiert, dann eigentlich nein.
      Das DGS bezieht sich eigentlich immer auf das Nachforschen/Auffinden von beweglichen Bodendenkmälern bzw. die Suche auf Bodendenkmälern.
      Trifft das nicht zu, liegt es auch nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Behörde.
      Hinweis:Dies spiegelt einzig und ausschließlich meine eigene Meinung wieder...
    • totaler quatsch wende dich an die obere Denkmal Behörden mit einem formlosen Antrag für ein Grabungserlaubnis so hab ich es gemacht dann kannst du auf Äckern Sondeln und Bodenaushub kostet 70 Euro für ein Jahr ging bei mir ganz ohne Probleme muss dazu sagen ich komme aus NRW vielleicht ist es bei uns anders
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