Erlaubnis zum Sondeln auf Feldern

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    • fabulas_2020 schrieb:

      Also, da wir heute in Bayern sondeln dürfen auf einem Feld oder einer Wiese, die uns der Landwirt zeigt (wir üben ja noch) haben wir uns in Bezug auf Denkmalschutz hier schlau gemacht:

      geoportal.bayern.de/bayernatla…0.8,0.45&catalogNodes=122

      @tiberius Wenn ich die Verordnung von Baden-Württemberg lese, dann darf man da ja noch nicht mal mit einem Metalldetektor rumlaufen.

      Wir finden es super, dass es die DSU gibt, die auch politisch was bewirken kann.
      Der Bayernatlas ist etwas gans tolles. Dort kann man nachschauen wo man Sondeln darf und wo nicht.
      So etwas gibt es in BW nicht. Die Archis denken, dass mit so einem Atlas die schwarzen Schafe unter den Sondlern erst recht auf verbodenem Boden sondlen würden.
      Ich frage mich, wieso klappt es denn aber in Bayern so gut? Wenn doch alle sondler so böse Raubgräber sind.

      Und solange in BW nirgends oder kaum zu lesen ist wo ein solches Denkmalgeschützter Boden liegt, weiß noch nicht mal der Landwirt ob sein Boden Denkmalgeschützt ist.
      Außer er möchte evtl. dort bauen und erfährt dann von der Denkmalschutzbehörde, auf seiner Wiese wäre mal ein Keltenfriedhof gewesen und er deshalb dort nicht bauen darf.
      Alles schon passiert.



      Grüße
      Tiberius
    • Hallo @tiberius, wir würden das sehr gerne richtig verstehen. Dabei irritiert uns allerdings die Aussage in einer Pressemitteilung des RP von Oktober 2016. Der Wortlaut: "Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der „Deutschen Sondengänger Union“ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache für sich reklamiert.
      Das Landesamt für Denkmalpflege stellt hierzu nachdrücklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens." Trotzdem haben wir etwas Mut und werden uns noch weiter mit dem DSchG befassen. Danke Dir sehr!
    • Es ging lediglich um eine einzige nicht ganz korrekte Darstellung einer von mehreren erfolgreichen Verhandlung durch die DSU.

      Zitat Landesamt für Denkmalpflege in diesem Fall: "Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts"

      Was im Gegensatz zu den irreführenden und bösartigen Hetz Flyern des Denkmalamtes in BW wie ein Witz erscheint.
      Sich mal an die eigene Nase fassen ist oft sinnvoll aber ihnen wohl nicht bekannt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tiberius_XX ()

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    • Hallo Tiberius,

      nochmal zu den Gesetzmäßigkeiten in Bayern (habe nämlich soeben erst Deinen Beitrag weiter oben entdeckt): Für den Landwirt ist es eigentlich egal, ob sein Acker ein Bodendenkmal ist. Allerdings tatsächlich kommt es dicke, wenn es Bauland wird und der Bereich ist als Bodendenkmal eingetragen. Denn die Kosten einer archäologischen Untersuchung dieses Gebietes muss er tragen - so habe ich es auf offizieller Seite nachgelesen. Aber naja - wir haben auf dem Acker noch nichts gefunden, was eine Meldung notwendig machen würde. Aber wir können tatsächlich schon bald Alteisen verkaufen :-). Der Landwirt wird von uns auch über die Funde informiert und staunt nicht schlecht, was wir da alles für einen Müll rausholen. Zugegeben, wir dachten schon bei manchem: WOW!!!! ALT! SEHR ALT!!! Bei ausgiebiger Recherche kommt dann meist heraus, dass die Teile, die schon die Römer und sonstigen alten Völker verwendeten, heute noch so gemacht werden. Aber buddeln und ein bisschen träumen darf man ja. Grüße von den Grenzgängerinnen!
    • Hi, ich möchte der Diskussion aus den Wege gehen was erlaubt ist und nicht. Darum möchte ich eine NfG beantragen wofür ich eine Ackerfläche brauche. Habe heute denn ersten Versuch gemacht und habe einen Bauern gefragt ob ich auf seinen Acker düfte mit mit dem Metallsuchgerät, und habe die erste abfuhr bekommen.
      Grüße Jörg
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    • Servus Windhund
      Nicht aufgeben. Frag mal in deiner Verwandschaft oder bei Freunden ob die einen Bauern kennen.
      Gerade die Verwandschaft war bei mir der Türöffner. ,, Was, der ist dein Bruder? Kein Problem, kannst bei mir suchen.''
      So ist es bei mir gelaufen. Und wichtig ist mir, auch zu erklären dass ich alles was ich ausgrabe auch mitnehme und den Müll und Schrott
      auch anständig entsorge. Hab den Bauern auch schon bei Gelegenheit große Schrotteile gezeigt und die waren immer froh dass das Zeug vom Acker war.
      Gerade im Hinblick auf Schäden die solche Teile verursachen können.
      So gehe ich immer vor und hatte immer mit der Nachfrage Erfolg.
      Wünsche dir viel Erfolg bei der suche nach Flächen.
      Man ist nie zu alt um im Dreck zu spielen draussen_0008.gif
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