Erlaubnis zum Sondeln auf Feldern

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    • Ich bin hier ganz klar mit Tiberius_XX und die meisten Kollegen tun es genauso. Zumal der Bauer meist nicht der Grundstueckseigentuemer ist. Kommt man vom 100 stn ins 1000 ste. Mit der Neuen Datenschutzverordung duerfen die Laender uch nicht mehr die Kontaktdaten der Eigentuemer herausgeben, also A Karte. Wenn der Acker abgeerntet ist drauf und gut ist. kommt der Bauer auf Ihn zugehen und um Erlaubniss fragen, fertich. Den Bauern ist es meist Sch.. egal solange nix drauf angebaut ist
    • hans_marder schrieb:

      wenn der Acker abgeerntet ist drauf und gut ist.
      genau dieses gesetzwidrige Verhalten hat stark zu unserem schlechten Ansehen in Öffentlichkeit und bei etlichen Behörden beigetragen. Ist Super-Argumentationsmaterial für all die Gruppierungen, welche hier die Gesetze zu unseren Ungunsten verändern wollen.
      So wird von denen, die sich so verhalten dann gleich für die gesamte Sondlergemeinde Verschlechterungen und höhere Auflagen erreicht.
      Ich liebe die Geschenke aus der Fülle der Natur - manchmal auch, wenn dies antiker menschlicher "Abfall" ist.
    • Es kommt immer darauf an, ich Frage immer,aber im Wald ist es komplizierter,da gibt es meistens mehre Besitzer und die wohnen oft ganz wo anders
      Aber zum Moralapostel zu werden, ist auch nicht immer gut
      Aber Paragraphen Reiter gibt es überall und die meisten wollen alles zerreden
      Die meisten Bauern sind eh Nett, Idioten gibt es leider auch
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    • Zu meinem ersten Acker bin ich durch Zufall gekommen. Ich bin mit meiner kleinen stetig in der Natur unterwegs. Als wir dann eines Tages wieder durch Wald und Wiesen gelaufen sind haben wir einen Landwirt gesehen, der gerade ein Feld umgepflügt hat. Wir sind dann zu ihm hin und haben ihn gefragt ob wir auf sei Feld dürfen.
      Er hat gefragt was wir denn da machen würden. Kurz erklärt und auch gesagt, dass wir natürlich den Schrott und Müll den wir finden entsorgen. Damit war er dann gänzlich damit einverstanden und die vorherige skeptische Haltung war verschwunden.
      Persönlich würde es für mich nicht in Frage kommen, einen Acker umzugraben ohne vorher die Erlaubnis dafür zu haben.
      Und bisher kam es nur einmal vor, das ein Landwirt nicht damit einverstanden gewesen ist. Damit kann ich leben.
      Da ich eh nicht übermäßig viel Zeit zum Sondeln habe, reicht die Fläche die ich absuchen darf sehr sehr lange.
      Nach dem jetzigen Acker kommen zwei etwas kleinere Heuwiesen.
      Alle Flächen sollten nie ohne Erlaubnis gemacht werden. So ist meine Einstellung dazu.
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    • Paradiesfinder schrieb:

      hans_marder schrieb:

      wenn der Acker abgeerntet ist drauf und gut ist.
      genau dieses gesetzwidrige Verhalten hat stark zu unserem schlechten Ansehen in Öffentlichkeit und bei etlichen Behörden beigetragen. Ist Super-Argumentationsmaterial für all die Gruppierungen, welche hier die Gesetze zu unseren Ungunsten verändern wollen.So wird von denen, die sich so verhalten dann gleich für die gesamte Sondlergemeinde Verschlechterungen und höhere Auflagen erreicht.
      Das ist Quatsch und wenn Du das Hobby schon seit einiger Zeit machst weisst Du das auch! Gesetzwidrig / o Gott!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Justin () aus folgendem Grund: Provokation, klärt das per PN bitte

    • Um es mal aus gaengiger Praxis zu erklaeren, nach der neuen EU Datenschutzverordung geben die meisten Staedte keine Auskunft mehr zu Eigentuemern von Laendereien. Kannste dann gern in den Doerfern rumfahren und versuchen den Bauern / welcher oft nicht der Eigentuemer ist / ausfindig zu machen. Gaengige Praxis ist aufs abgeerntete! Feld rauf und sondeln. erfahrung sagt meist kommt irgendwann der Bauer / oder auch nicht / es entwickelt sich ein lockeres Gespraech und im Idealfall hat man ein Blankoschreiben dabei mit der Erlaubniss auf seinen Feldern sondeln zu duerfen. Da kommen dann meist riesen Flaechen bei rum. Ich habe noch NIE irgendeine negative Erfahrung damit gemacht, im Gegenteil..

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Justin () aus folgendem Grund: Auch dir sage ich es, bitte keine Beleidigungen/ Provokationen in einer Diskussion. Klärt alles in einer PN, was zu klären wäre.

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    • @hans_marder Ich gebe dir eigentlich Recht,aber es gibt schon einige Bauern die anders sind
      Obwohl ich den Pächter gefragt habe,hat der Grundstück Besitzer Stress gemacht
      8 Felder und nur eins gehörte dem VI, ich dachte,das alle den einem gehören
      Die meisten Bauern sind schwer in Ordnung

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Justin () aus folgendem Grund: Bitte keine Beleidigungen, auch wenn du keinen direkt damit angesprochen hast.

    • ich komme da jetzt gerade nicht ganz mit.
      Was ist denn nun vom Gesetz her erlaubt?

      Wenn ein Landwirt einen Acker abgeerntet hat, darf ich ohne seine Zustimmung darauf rum Piepsen und umgraben? So verstehe ich im Moment hans_marder.
      Bedeutet in meinen Augen irgendwie, das dem Landwirt das Land nur während der Bewirtschaftung gehört und dazwischen jedem. Egal ob Eigner oder Pächter.

      Vom Anstand her, ist es für mich klar, das man "fremden" Grund nicht ohne Erlaubnis umbuddelt.
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    • Mal völlig abgesehen vom Gesetz, ist es glaube ich logisch, dass man den Besitzer fragt. Landwirte kennen sich untereinander und wenn der erste den du in der Gegend fragst gute Erfahrungen mit dir macht, wird dir das sehr wahrscheinlich Vorteile bei den umliegenden Landwirten bringen. So verhält es sich auch, wenn du ungefragt suchen gehst und erwischt wirst. Erzählt der eine vom dreisten Sondler, werden die anderen dich vermutlich nicht mit offenen Armen empfangen. Wenn dir alle in deinem Gebiet den Zugang verbieten, kannst du immernoch heimlich in der Dämmerung suchen gehen.
    • Wie macht ihr das mit der Genehmigung beim Bauern, nur Mündlich oder auch Schriftlich ?
      Ich Frage deshalb, wenn ein netter Polizist oder sonst wer vom Amt kommen würde und man einfach sagt ich darf das, glaube ich nicht das es reichen würde ohne großen unnötigen Ärger oder?
      Da ich Anfänger bin möchte ich nichts falsch machen, aber ich kann mir vorstellen das der Landwirt auf dem Feld mir nichts Schriftliches geben würde, bzw. dann aus Unbequemlichkeit nicht genehmigen würde, oder sehe ich das jetzt falsch.
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    • Wir haben zum ersten Mal gesondelt und natürlich den Bauern gefragt. Leider scheint die Erlaubnis des Landwirts in Baden-Württemberg aber nicht auszureichen. Es scheint wohl das beste zu sein, sich eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt bzw. der entsprechenden Behörde im Landratsamt zu holen. Iim Flyer der Behörde wird sogar dazu aufgefordert jeden Sondler der Polizei oder der Forstbehörde zu melden. denkmalpflege-bw.de/fileadmin/…graeber_sondengaenger.pdf

      Na prima. Hat hier jemand Erfahrungen mit Genehmigungen in BW? Das würde uns sehr interessieren. Wenn das hier so schwierig ist, müssten wir uns wohl ein anderes Hobby suchen. Das wäre schade! Wir würden Funde ja auch abgeben.
    • Hallo zusammen,

      da mein Text in unserer Unterhaltung auch hier von Nutzen ist @fabulas_2020, kopiere ich ihn mal hier rein.
      Nur ein bissel überarbeitet:

      Jedem sollte klar sein, dass es verboten ist auf denkmalgeschütztem Boden oder nach denkmalgeschützten objekten mit einer Metallsonde ohne Nfg (Nachforschungsgenehmigung) zu suchen.
      Auch in Bayern ;)

      Das ist Bundesweit der Fall.
      Nur regelt es jedes Bundesland etwas anderst, geht lockerer bzw. härter damit um wie andere Bundesländer.
      Wer dies bewusst tuen möchte (also Hobby Archeologe spielen möchte), der benötigt diese sogenannte Nachforschungsgenehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.


      !!!Wenn man aber z.b. nur nach verlorenen alltagsgegenständen (ich habe z.b. schon einige in der Ernte verlorene fast 80-100 jährige Goldringe oder interessante kunstvolle Klappmesser von Bauern etc. gefunden) oder sogar nur Euros sucht, der benötigt nur das Einverständniss des Grundstücksbesitzers oder des Pächters!!!
      Es kam sogar schon oft vor, dass sich herausstellte das z.b. ein Ring zufällig der verstorbenen Großmutter oder dem Großvater des Landwirtes gehörte, von dem man die Erlaubniss hat auf dem Feld/Wiese zu suchen.


      Sollte man jedoch zufällig (und das ist in einem geschichtsträchtigen Land wie Deutschland jederzeit möglich) doch auf ein Objekt stoßen der evtl. von einem hohen Wissenschaftlich Wert sein könnte, muss man dies innerhalb einer Frist von 4 tagen an das zuständige Denkmalamt melden (Siehe DSchg §20).
      Was genau zum §20 gehört, müsst ihr selbst herausfinden, da dies leider nicht irgendwo genau angegeben ist.
      Wenn ihr euch da nicht sicher seit ob ihr evtl. doch etwas wichtiges gefunden habt, immer einen örtlichen Archeologen fragen oder bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde nachfragen.


      Das ist aber auch schon alles.


      Ich lege euch nahe, das DSchG durchzulesen. Denn dort steht ganz klar schwarz auf weiss geschrieben was man darf und was nicht. Hier der Link dazu.


      Für Fragen und Hilfestellungen könnt ihr euch auch an die DSU (Deutsche Sondler Union) wenden.
      Die DSU wurde zum Schutz der Sondler gegründet. Infos dazu findet ihr hier.


      Ich hoffe ich konnte euch etwas helfen und aufklären.


      Grüße
      Tiberius
    • Lorbert schrieb:

      Wie macht ihr das mit der Genehmigung beim Bauern, nur Mündlich oder auch Schriftlich ?
      Ich Frage deshalb, wenn ein netter Polizist oder sonst wer vom Amt kommen würde und man einfach sagt ich darf das, glaube ich nicht das es reichen würde ohne großen unnötigen Ärger oder?
      Da ich Anfänger bin möchte ich nichts falsch machen, aber ich kann mir vorstellen das der Landwirt auf dem Feld mir nichts Schriftliches geben würde, bzw. dann aus Unbequemlichkeit nicht genehmigen würde, oder sehe ich das jetzt falsch.
      Ich habe die Genehmigungen nur mündlich aber den Namen und Handynummer von den wichtigsten Landwirten. Ich rufe immer an wenn ich z.b. wissen möchte ob ein Feld gerade bestellt ist auf das ich drauf möchte.
      Das reicht auch denke ich. Wenn du mit einem Schrieb kommst und ne Unterschrift möchtest, kann die Lust an eine Genehmigung wirklich flöten gehen.


      Gruß
      Tiberius
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
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    • Also, da wir heute in Bayern sondeln dürfen auf einem Feld oder einer Wiese, die uns der Landwirt zeigt (wir üben ja noch) haben wir uns in Bezug auf Denkmalschutz hier schlau gemacht:

      geoportal.bayern.de/bayernatla…0.8,0.45&catalogNodes=122

      @tiberius Wenn ich die Verordnung von Baden-Württemberg lese, dann darf man da ja noch nicht mal mit einem Metalldetektor rumlaufen.

      Wir finden es super, dass es die DSU gibt, die auch politisch was bewirken kann.
    • Hallo @fabulas_2020, wie oben in meinem Beitrag schon erwähnt, solltet ihr euch das DSchG oben im Link gut durchlesen.
      Dort findet ihr das nötige Wissen was laut Gesetz erlaubt und was nicht erlaubt ist.
      Wenn ihr die Gesetzestexte verstanden habt, werdet ihr keine Angst mehr haben etwas falsch zu machen oder irgendwie verunsichert sein.
      Der Schutzschild jedem Sondlers ist das Gesetz, solange man sich daran hällt, kann man in Ruhe und mit viel Spaß sondeln gehen :)

      Es ist in Baden Württemberg sehr wohl erlaubt legal zu sondeln und das Gesetz schützt uns vor kriminellen Machenschaften und Anschuldigungen
      mancher Archeologen (es sind wie bei den Sondlern auch dort zum Glück nicht alle gleich) oder vor selbsternanten Sheriffs, die meinen Recht von Unrecht unterscheiden zu können.

      Jeder anderen Quelle würde ich nicht vertrauen.


      Gruß
      Tiberius
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