Sondler ohne Erlaubnis

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    • Hallo, wir waren auch zu zweit am 04.10.19 im Pfälzer Wald. Uns hast du nicht angesprochen. Oder hast du uns nur gesehen das wir sondeln? Wir haben NFG und Zufahrtsgenehmigung für Waldwege. Wahrscheinlich sondeln wir am 30.11. wieder.
      Der Pfälzerwald ist nicht ohne, wir haben schon vieles gefunden (man darf hier nichts benennen, sonst wird man abgemahnt) was ich schon wurde. Kampfmittelräumdienst (schwere Dinge) schon angerufen, Höhlenforscher informiert usw.
      Es lohnt sich immer.

      VG
    • Moin Moin !
      Ich bin ebenfalls aus der Pfalz und mit mit NFG unterwegs.
      Ich hab vor 2 Jahren auch einen "Schwarzsondler" :D :D bei mir im Gebiet ertappt.
      Ich hab daraufhin ein sehr nettes Gespräch mit ihm geführt und ihn über die Rechtslage informiert. Auch, dass die GDKE nicht beißt.
      Mittlerweile hat er auch eine NFG.

      Grüße
      Wer sucht, der findet....... smilies_pictures/34.gif smilies_pictures/34.gif
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    • Sonntagskind schrieb:

      Die DSU schreibt: Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach„Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus. Verurteilt wurde auch noch niemand.
      Ok, mag ja sein, aber richtig interessant wird die Suche erst AUF Bodendenkmälern.

      In meinem NFG-Gebiet z.B. sind mehrere keltische und römische Ansiedlungen, 6 bekannte Hügelgräber und Handelsstraßen. Letztes Jahr hatte ich das Glück ein keltisches Frauengrab zu finden mit entsprechenden Beigaben.

      Das macht die Sache doch erst spannend - und nicht, wenn ich bei Nacht und Nebel irgendwo was ausbuddle und ein schlechtes Gewissen dabei habe (ok, hat nicht jeder...).
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    • Wenn ich sowas schon lese ! "Schwarzsondler" , "ohne Genehmigung ",...
      Ich habe es schon 2 oder auch 3 Mal geschrieben - man braucht KEINE Genehmigung für den Gebrauch einer Sonde. Wenn ihr archäologisch bedeutende Sachen sucht, und euch dazu auf bekannten Bodendenkmälern bewegen wollt, dann - und nur dann - braucht ihr eine Genehmigung.
      Ich arbeite für ein Museum und besitze keine NfG ! Warum ? Ich brauche ganz einfach keine. Wenn ich auf privatem Grund sondle, hole ich mir die Erlaubnis des Eigentümer's. Auf öffentlichem Gebiet muss man mir auf Antrag ein Verbot erteilen. So einfach ist das. Nichts kompliziertes, keine langweiligen Gesetzestexte, kein erhöhter Blutdruck.
    • Civo,... Ich sehe das ganze etwas anders. Ich habe mittlerweile auch bewusst ganz viel nachgelesen und habe auch nach Absprache mit unserem hiesigen Landkreis-Archi den Hinweis bekommen, dass auf Bodendenkmälern absolutes Verbot besteht u.a.
      Ich habe eine vorläufige Genehmigung bekommen und auch da steht schwarz auf weiss, was ich darf und was nicht. Sollte ich dagegen verstoßen, d.h. das sondeln in Waldgebieten als Beispiel, drohen mir im schlimmsten Fall Bußgelder bis 1000 Euro!!
      Allerdings ist es auch je nach Bundesland wieder unterschiedlich.

      Fazit: Ich halte mich an meine vorläufige Genehmigung und warte, bis ich den Lehrgang fertig habe, auch wenn es nervt und ich ewig warten muss
      (Herbst 2020^^) aber dann habe ich auch keinerlei schlechtes Gewissen mehr

      Gruß Peter
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    • Ich hatte auch schon ein paar mal Stress mit der Polizei weil ich keine NFG hatte
      im DSchG von RLP steht, dass man eine NFG braucht, wenn man gezielt nach Kulturdenkmälern graben will, egal ob auf Privatgrundstück, Bodendenkmal etc.


      § 21 DSchG – Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
      (1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
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    • und genau DAS habe ich geschrieben! Wenn man gezielt nach Kulturschätzen suchen möchte braucht man eine Genehmigung. Ich suche nur im Auftrag (von unserem Landesmuseum) gezielt danach. Ansonsten sondele ich ausschließlich aus Neugier, Hobby, Interesse, Lust, oder wie immer ihr es nennen möchtet. Das Entscheidende ist, wie man sich bei einem unerwarteten Fund verhält. Nämlich den Fund sofort bei den zuständigen Stellen zu melden.
      Und deshalb nochmals ganz deutlich: Für den Gebrauch einer Sonde auf meinem privaten Grund und Boden brauche ich keine Genehmigung. Für die Suche auf fremden Besitz, reicht eine Erlaubnis. (Ich glaube nur in BW ist das irgendwie anders. Da braucht man wohl grundsätzlich einen behördlichen Schein, um überhaupt eine Sonde benutzen zu dürfen)
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    • civo schrieb:

      Ansonsten sondele ich ausschließlich aus Neugier, Hobby, Interesse, Lust, oder wie immer ihr es nennen möchtet.
      Das heist du willst gar keine Münzen, Schnallen, alte Werkzeuge etc finden?! Gehörst also zu denen, die praktische Verantwortung übernehmen, damit aller Eisenschrott den wir die letzten Jahrzehnte in der Landschaft abgeladen haben, wieder in den Kreislauf der Wiederverwertung gelangt. Toll her Kollege, freut mich.
      Ich liebe die Geschenke aus der Fülle der Natur - manchmal auch, wenn dies antiker menschlicher "Abfall" ist.
    • Das mit dem beweisen müssen, sind so Theorien, die durch die Foren geistern. Grundsätzlich muss ich nach deutschem Recht nicht meine Unschuld beweisen. Aber! Wenn ich verdächtigt werde - von wem auch immer - ist man schnell mal zu einer Aussage vorgeladen, oder es stehen morgens Polizisten vor der Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss. Das sind alles Dinge die nerven, zu unpassenden Zeiten geschehen und einfach nur lästig sind. Ich habe zugegebener Maßen einen kleinen Vorteil. Ich bin freiberuflich beim Landesmuseum beschäftigt und besitze sowas wie ein Dienstausweis. Und bevor hier Diskussionen entstehen, Nein - eigentlich ist es kein Dienstausweis. Es ist eher ein Betriebsausweis mit Siegel und Passbild, welches mir bescheinigt, dazu zu gehören.
      Ist wichtig, wenn ich offizielle Grabungsstellen betreten möchte / soll. Wenn ich diesen vorzeige, bin ich in 99% der Fälle kein Verbrecher, Schwarzsondler, Grabräuber, oder was auch immer. Es gibt hin und wieder Fragen nach Genehmigungen, behördlichen Schreiben oder so, es werden Personalien aufgenommen und das war es. Die Polizisten sind genauso ahnungslos wie der gemeine Bürger auch. Die werden von besorgten Menschen alarmiert / gerufen und die Beamten wollen sehen, ob es ein Verbrecher, gesuchter Straftäter, oder aber nur einer von diesen Spinnern, die bei 40 Grad + , oder strömenden Regen draußen am Waldrand mit einer Sonde Rum latschen. Da die meisten von uns im Tarnanzug, Stirnbandbrille, Werkzeuggürtel , dieses Klischee voll erfüllen dürften, sind die Beamten beruhigt. 8)
    • @Paradiesfinder . Das ist eine Auslegungssache ! Ich freue mich über jede Münze, aber eben auch über jeden goldenen Ring, jede Uhr, Kette, usw. Wichtig ist mir den Fundzusammenhang - wenn ich vermute das es sehr alt und sehr wichtig sein könnte - nicht zu zerstören. Dann informiere ich den oder die Profis / Archäologen. Denn ich bin nur Geologe und Hobbyarchäologe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von civo ()

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