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  • Zitat von Chemiker: „Da hast du etwas falsch verstanden. Nicht der der etwas findet macht sich strafbar, sondern der der ohne Suchgenehmigung nach Bodendenkmäler sucht, etwas findet und es nicht fristgemäß meldet, macht sich strafbar. (Ordnungswidrigkeit) Nach deinen Pfeilen darfst du suchen ohne dich strafbar zu machen. Du bist ja der Eigentümer. Mit was du deine Pfeile suchst bleibt dir überlassen. Vielleicht solltest du deinen Hund abrichten, dann sparst du das Geld für einen Detektor. mfg “ …

  • * Hi, nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen. Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung. Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar. I…

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