Wünsche allen Gut Fund
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Edgaralan schrieb:
Du schreibst: Dieser Mann sucht ohne Genehmigung auf einem Acker, wo er billigend in Kauf nimmt auf Kulturgüter zu stoßen, damit handelt er eindeutig gegen das geltende DSchG des Bundeslandes BW. Mittlerweile gibt es eine Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen der DSU seitens der Behörde.
Es eine Unterstellung, Falschdarstellung und üble Nachrede von Dir, wenn Du verbreitest, dass dieser Mann ohne Genehmigung auf einem Acker sucht, denn er hat die Erlaubnis des Bauern.
Weiter, erkläre mal bitte, wo im Denkmalschutzgestzt etwas von "billigend in Kauf zu nehmen und dabei auf Kulturgüter zu stoßen" steht. Diese oft zitierte Argumentation "billigend in Kauf zu nehmem" ist lächerlich, Dann müsste man auch das Autofahren verbieten, nimmt der Fahrer ob mit, aber auch ohne Führerschein doch billigend in Kauf, einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen. Und das bei, obwohl sinkend, immer noch knapp 3 500 Toten und etwa 400 000 Verletzten im Jahr 2015.
Edgaralan schrieb:
Denn Sondengehen war nicht Gegenstand des Klage. Trotzdem hat der Richter den am Verfahren Beteiligten an Beispielen erklärt und mitgegeben, dass das Suche Hobby des Klägers nicht gegen die in der Klage thematisierten Ordnungswidrigkeiten des Denkmalschutzgesetzes verstößt.
Edgaralan schrieb:
Wieso soll die DSU die Kastanien aus dem Feuer holen und wie Du schreibst das Denkmalschutzgesetz "zu unserem Vorteil" kippen? Zur Richtigstellung: Es gibt nicht nicht das Datenschutzgesetzt sondern jeweils ein eigenes für jedes der 16 Bundesländer. Und es besteht bei der DSU überhaupt kein Handlungsbedarf Denkmalschutzgesetze zu kippen, sondern die bisherigen zu bewahren. Wenn Dir das Denkmalschutzgesetz für Dein Bundesland nicht passt, kannst ja Du oder andere Schwätzer Klage erheben.. Nur rummeckern, und selbst nichts verändern wollen oder können, ist einfach armselig!