Schatzsucher Hans soll sich vom Acker machen

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    • FB hab ich nicht. Auf beleidigen stehe ich nicht. Behandel jeden so wie ich auch gerne behandelt werde.
      Suchen auf Denkmäler kommt nicht in Frage.
      Was kann ich denn Historisches finden wenn ich nach Kleingeld auf dem Spielplatz oder Badesee
      unterwegs bin. Einwilligung vom Grundbesitzer wird eingeholt.
      Möchte ja auch nicht das jemand meinen Garten umgräbt.
      Sachen von Wert bringe ich zum Fundbüro.
      Das ist mein Standpunkt.
      Wünsche allen Gut Fund :)
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    • Guten Abend
      Ich hab den Artikel gerade gelesen ,ich finde es nicht OK wie wir Sondengänger so an den Pranger gestellt werden . Es ist ein tolles Hobby es macht Spass und man holt noch den Schrott von den Wiesen und Feldern.
      Man freut sich auch über einen Reichs Pfenig, ich hab noch niemanden getroffen den es gestört hat das man Sondeln geht.

      Na ja ,Gute Nacht
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    • Ja toll,
      Kollege der FB hat hat mir erzählt!
      Und der Rattenschwanz wird immer länger und kurioser!
      So ein Schwachsinn!
      Man sollte sich vorher richtig schlau machen und nicht über Dritte.
      Der Axel Thiel hat mich heute Abend angerufen und wir haben über das Thema gesprochen.
      FB kann ein Pflatser für Idioten und Hetzer sein.
      Wer wares Interesse an der Wahrheit hat geht zur Quelle!
      Letztendlich akzeptiere ich deine Meinung.
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    • Hallo Kollegen,

      dieser Bericht hat wirklich für Wirbel gesorgt, obwohl er eigentlich nichtssagend ist. Dieser Mann sucht ohne Genehmigung auf einem Acker, wo er billigend in Kauf nimmt auf Kulturgüter zu stoßen, damit handelt er eindeutig gegen das geltende DSchG des Bundeslandes BW. Mittlerweile gibt es eine Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen der DSU seitens der Behörde.

      Die hier verfasste Mitteilung : dsu-online.de/20-08-2016-press…genden-erfolg-vor-gericht

      ist verfälscht wiedergegeben worden.

      Siehe hier : rp.baden-wuerttemberg.de/rps/S…emitteilung.aspx?rid=1021

      Somit wurde kein Persilschein für Sondengänger vor Gericht erwirkt, sondern es ist lediglich festgestellt worden, das die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und deshalb wurde sie, auf anraten des Gerichtes, zurückgezogen. Wo jetzt ein Erfolg für die Sondengänger in BW sein soll, erschliesst sich mir hier nicht.

      Ich finde es nicht förderlich für die Sache , wenn die DSU mit solchen Methoden arbeitet, da es im endeffekt eher schadet und uns Heimatforscher in eine dunkle Ecke drängt. Wenn die DSU wirklich was erreichen will und die Mittel dafür hat, sollte sie vors Bundesverfassungsgericht ziehen und dort das Denkalschutzgesetz zu unseren Vorteil kippen.

      Gruß,

      MJK
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    • MJK Relic Finder,


      Vorab, wenn man (hier) etwas postet, sollte man das erforderliche (Hintergrund-)Wissen verfügen, an welchem es wohl fehlt.


      Du schreibst: Dieser Mann sucht ohne Genehmigung auf einem Acker, wo er billigend in Kauf nimmt auf Kulturgüter zu stoßen, damit handelt er eindeutig gegen das geltende DSchG des Bundeslandes BW. Mittlerweile gibt es eine Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen der DSU seitens der Behörde.


      Es eine Unterstellung, Falschdarstellung und üble Nachrede von Dir, wenn Du verbreitest, dass dieser Mann ohne Genehmigung auf einem Acker sucht, denn er hat die Erlaubnis des Bauern.


      Weiter, erkläre mal bitte, wo im Denkmalschutzgestzt etwas von "billigend in Kauf zu nehmen und dabei auf Kulturgüter zu stoßen" steht. Diese oft zitierte Argumentation "billigend in Kauf zu nehmem" ist lächerlich, Dann müsste man auch das Autofahren verbieten, nimmt der Fahrer ob mit, aber auch ohne Führerschein doch billigend in Kauf, einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen. Und das bei, obwohl sinkend, immer noch knapp 3 500 Toten und etwa 400 000 Verletzten im Jahr 2015.


      Die rechtliche Lage ist natürlich auch den Amtsarchäologen sehr wohl bekannt, damit mehr als unangenehm. Man behauptet einfach, eine Sache, die man nicht will, sei verboten, und hofft, dass der (Durchschnitts-)Sondengänger sich nicht genug auskennt, und ihren Behauptung glaubt.
      .


      Außerdem:Die hier verfasste Mitteilung : dsu-online.de/20-08-2016-press…genden-erfolg-vor-gericht ist verfälscht wiedergegeben worden.Siehe hier : rp.baden-wuerttemberg.de/rps/S…emitteilung.aspx?rid=102


      Sowie: Somit wurde kein Persilschein für Sondengänger vor Gericht erwirkt, sondern es ist lediglich festgestellt worden, das die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und deshalb wurde sie, auf anraten des Gerichtes, zurückgezogen. Wo jetzt ein Erfolg für die Sondengänger in BW sein soll, erschliesst sich mir hier nicht.



      Auch das ist nicht richtig. Der Kläger seine Klage zurückgezogen, nachdem der Richter vorher erklärt hatte, dass eine Einsichtnahme in Denkmalbuch und Denkmallisten für das Hobby des Klägers nicht erforderlich ist, . Im Laufe des Verfahrens hat der Richter aber anhand von Beispielen den am Verfahren Beteiligten erklärt, dass für seine Suche die Benutzung eines Metalldetektors in Baden-Württemberg grundsätzlich erlaubt ist, da er keine der von den Behörden angedrohten und strittigen Ordnungswidrigkeiten bei dieser Suche begehen konnte. Und das kann man zu recht als Erfolg feiern!


      In besagter Pressemitteilung des RP wird bereits in der Überschrift entgegen der gesetzlichen Lage "suggeriert, dass der Gebrauch eines Metalldetektors genehmigungsbedürftig sei.


      Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedürftig


      Bitte sage mir nun wo das im Denkmalschutzgesetz von BW steht:



      Eine Suche ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gegebenenfalls sogar strafrechtliche Folgen haben.


      Dazu meine Frage: Was für eine Suche? Und "kann gegebenenfalls"!


      Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluß vom 5.August 2016 keine Entscheidung zugunsten des "Sondengehens" getroffen.


      Nur das ist richtig!


      Denn Sondengehen war nicht Gegenstand des Klage. Trotzdem hat der Richter den am Verfahren Beteiligten an Beispielen erklärt und mitgegeben, dass das Suche Hobby des Klägers nicht gegen die in der Klage thematisierten Ordnungswidrigkeiten des Denkmalschutzgesetzes verstößt.


      Schließlich: Ich finde es nicht förderlich für die Sache , wenn die DSU mit solchen Methoden arbeitet, da es im endeffekt eher schadet und uns Heimatforscher in eine dunkle Ecke drängt. Wenn die DSU wirklich was erreichen will und die Mittel dafür hat, sollte sie vors Bundesverfassungsgericht ziehen und dort das Denkalschutzgesetz zu unseren Vorteil kippen.


      Wieso soll die DSU die Kastanien aus dem Feuer holen und wie Du schreibst das Denkmalschutzgesetz "zu unserem Vorteil" kippen? Zur Richtigstellung: Es gibt nicht nicht das Datenschutzgesetzt sondern jeweils ein eigenes für jedes der 16 Bundesländer. Und es besteht bei der DSU überhaupt kein Handlungsbedarf Denkmalschutzgesetze zu kippen, sondern die bisherigen zu bewahren. Wenn Dir das Denkmalschutzgesetz für Dein Bundesland nicht passt, kannst ja Du oder andere Schwätzer Klage erheben.. Nur rummeckern, und selbst nichts verändern wollen oder können, ist einfach armselig!

      Grüße und gut fund!

      Hans
    • Hallo Hans,

      danke für Deine ausführliche Stellungnahme zu meinem Beitrag. Es ist immer wichtig (auch für mich) andere Sichtweisen kennenzulernen um meine ggf. falschen oder nicht korrekten Ansichten zu revidieren.



      Edgaralan schrieb:



      Du schreibst: Dieser Mann sucht ohne Genehmigung auf einem Acker, wo er billigend in Kauf nimmt auf Kulturgüter zu stoßen, damit handelt er eindeutig gegen das geltende DSchG des Bundeslandes BW. Mittlerweile gibt es eine Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen der DSU seitens der Behörde.


      Es eine Unterstellung, Falschdarstellung und üble Nachrede von Dir, wenn Du verbreitest, dass dieser Mann ohne Genehmigung auf einem Acker sucht, denn er hat die Erlaubnis des Bauern.


      Weiter, erkläre mal bitte, wo im Denkmalschutzgestzt etwas von "billigend in Kauf zu nehmen und dabei auf Kulturgüter zu stoßen" steht. Diese oft zitierte Argumentation "billigend in Kauf zu nehmem" ist lächerlich, Dann müsste man auch das Autofahren verbieten, nimmt der Fahrer ob mit, aber auch ohne Führerschein doch billigend in Kauf, einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen. Und das bei, obwohl sinkend, immer noch knapp 3 500 Toten und etwa 400 000 Verletzten im Jahr 2015.

      Nja , wenn Du Autofahren mit Detektorsuche vergleichen willst, dann müsste jeder Sondler erstmal einen Sonden-Führerschein machen (was gar keine schlechte Idee ist) und so weit ich weiss haben Sondengänger bei der Ausübung Ihres Hobbys auch noch keine Totdesopfer gefordert (höchstens Herzinfakte bei Schatzfunde). Im Übrigen nimmt jeder Autofahrer billigend in Kauf im Strassenverkehr einen Unfall zu haben, dieses Risiko wird aber minimiert durch das absolvieren einer schriftlichen und praktischen Fahrtauglichkeitprüfung ansonsten ist das Führen von Kraftfahrzeugen ja auch verboten und bei Zuwiederhandlungen mit empfindlichen Strafen belegt bis hin zu Gefängnisstrafen.

      Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, das wenn jemand behauptet, er suche nur nach Euromünzen und dann auf einer Fläche sucht wo keine Euromünzen zu erwarten sind, dann stimmt hier was nicht. entweder der gute Mann hat gar keine Ahnung von dem Hobby oder er lügt schlichtweg als Schutzbehauptung. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiss ich, das auf Ackerflächen alles andere gut zu finden ist, ausser Euro oder DM Münzen. In meinem neuen Suchgebiet bin ich jetzt intensiv über 6 Monate unterwegs und habe bereits mehr BZ Artefakte gefunden als Euromünzen (Verhätlnis 4 BZ/3 Euromünzen), rechnet man EZ und Mittelalter dazu sieht das Verhältnis noch schlechter aus für die Euromünzen. Somit ist doch eindeutig, das die Suche nach Euromünzen auf Acker oder anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen eher sinnlos ist.

      Wenn der gute Mann an einem Badestrand, in öffentlichen Parkanlagen oder auf Spielplätzen nach Euromünzen sucht, kann ich ohne weiteres seiner Argumentation folgen und denke auch nicht, das der dafür eine NFG benötigt da dort ja nicht mit Kulturgütern zu rechnen ist (obwohl auch dort schon gefunden). Meine persönliche Meinung dazu.

      Frage: Bitte sage mir nun wo das im Denkmalschutzgesetz von BW steht:

      Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber trotzdem habe ich einen gesunden Menschenverstand. In § 21 BW DSchG steht eindeutig : "Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. " Was bitteschön ist daran unmissverständlich. Ob nun Nachforschngen mit dem Metalldetektor oder mit den Augen, selbst mit einem Stock bleiben Nachforschungen. Grabungen mit der Schaufel, dem Bagger oder mit den Händen bleiben Grabungen.

      Frage : Dazu meine Frage: Was für eine Suche? Und "kann gegebenenfalls"!

      "Suche" war wohl das von mir falsch gewählte Wort, sorry, sollte dann eher Nachforschungen heißen. Kann ggf. strafrechtliche Folgen haben, wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung die Kulturgüter, die ja nur als Beifunde achtlos in der Vitrine liegen sicherstellt und einen eine Anklage wegen Fundunterschlagung ins Haus flattert. Dann dürfte die Ordnungswidrichkeit aufgrund § 27 Abs. 1 eher das kleinere Übel sein.

      Edgaralan schrieb:

      Denn Sondengehen war nicht Gegenstand des Klage. Trotzdem hat der Richter den am Verfahren Beteiligten an Beispielen erklärt und mitgegeben, dass das Suche Hobby des Klägers nicht gegen die in der Klage thematisierten Ordnungswidrigkeiten des Denkmalschutzgesetzes verstößt.
      Ganz genau, mein reden. Allerdings haben die Äußerungen des Richter keine rechtliche Auswirkungen, da sie in keinem Urteil verfasst sind, also kann man sich auch nicht darauf berufen, bzw. verbreiten, das Nachforschen mit dem Metalldetektor sei in BW nicht verboten und man dürfe jetzt überall bedenkenlos losziehen und die Euromünzen aus den Feldern und tiefsten Wälder rausholen, das finde ICH persönlich mehr als bedenklich und schon fast irreführend. Bin mal gespannt ob die DSU für all die Sondler die sich darauf berufen und Probleme bekommen vor Gericht vertreten werden.




      Edgaralan schrieb:

      Wieso soll die DSU die Kastanien aus dem Feuer holen und wie Du schreibst das Denkmalschutzgesetz "zu unserem Vorteil" kippen? Zur Richtigstellung: Es gibt nicht nicht das Datenschutzgesetzt sondern jeweils ein eigenes für jedes der 16 Bundesländer. Und es besteht bei der DSU überhaupt kein Handlungsbedarf Denkmalschutzgesetze zu kippen, sondern die bisherigen zu bewahren. Wenn Dir das Denkmalschutzgesetz für Dein Bundesland nicht passt, kannst ja Du oder andere Schwätzer Klage erheben.. Nur rummeckern, und selbst nichts verändern wollen oder können, ist einfach armselig!
      Diesen Absatz verstehe ich jetzt nicht wirklich, Denkmalschutzgesetz und Datenschutzgesetz sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich nehme jetzt aber mal an das Du Dich verschrieben hast, falls nicht, musst Du mir das noch mal genauer erläutern, was Du damit zum Ausdruck bringen wolltest.

      Es wäre schon von Vorteil wenn wir für Gesamtdeutschland eine einheitliche Regelung hätten. Leider sind Kulturgüter Ländersache und das macht es so schwierig auf einen Nenner zu kommen. Als Einzelener oder als Gruppe in meinen Bundesland könnte ich gegen das Land klagen, was allerdings keine Auswirkungen auf andere Bundesländer hätte. Die DSU versteht sich aber als Gemeinschaft aller Sondler in Deutschland und als eine solche Organisation sollte sie die Wahrung der Rechte der Sondler auch Geamtdeutsch vertreten. Ich meinte auch nicht das die DSU das Denkmalschutzgesetz an sich kippen soll, nur den § der uns in der Ausübung unseres Hobby hindert, bzw. ihn in Zusammenarbeit mit den Kulturschutzbehörden so anpasst, das alle, Archäologie, Kulturschützer und private Heimatforscher damit leben können.

      Aber solange die Kulturschutzbehörden und die DSU sich in Kriegspiele übt, sich gegenseitig defamieren und keine Schritt auseinander zu gehen, wird sich an der so mehr als heiklen momentanen Situation nichts ändern. Wenn alle Denkmalschutzbehörden anfangen schleswigholsteiner Verhältnisse einzuführen, oder gar den Besitz von Detektoren, ohne entsprechende Genehmigung (Detektorschein), verbieten (wozu sie theoretisch und auch praktisch in der Lage sind) dann haben wir verloren und dann dürfte es zu spät sein, ihnen dieses Machtinstrument aus den Händen zu nehmen. Wir Heimatforscher sind uns untereinander selbst ja nicht einmal einig, das fängt schon bei Fundmeldungen an, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wenn jeder Sondler regelmäßig seine Funde melden würde (wovon er 99,9 % wiederbekommt) und er sich an die elementaren Grundsätze hält (nicht auf Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete sucht) würden wir uns hier nicht mit dieses leidigen Thema auseinanderstzen müssen, sondern würden uns gegenseitig zu den tollen Funden gratulieren.

      Meine Meinung zu dem Thema

      Beste Grüße

      MJK Relic Finder (Michael J.)
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