Deutschland deine Voschriften

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    • Deutschland deine Voschriften

      Aber es gibt zumindest ein paar Vorschriften, die unmissverständlich zu verstehen sind.
      Dazu zählt:
      1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      3. Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) und Kulturdenkmälern (KD) ist generell verboten – und wird bei Nicht-Beachtung geahndet!
      4. Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten
      5. Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten oder bekannt sind, ist generell verboten
      6. Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehend verboten! (wenn Punkt 1-5 dabei berührt werden)
      7. Das Bergen von Objekten aus Gewässern welches unter das Denkmalschutzgesetz fallen ist in einigen Bundesländern (Beispiel NRW) genehmigungspflichtig.
      Wo ist es nun erlaubt?
      Erlaubt – ist es streng genommen NIRGENDWO! (zumindest nicht ohne Einschränkung) – aber ich will die Kirche im Dorf lassen…
      1. Das Graben auf Ackerflächen ist mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt*. Ohne NFG ist man in der Beweispflicht nicht nach einem BD zu suchen..
      2. Das Graben wird an den meisten öffentlichen Stränden geduldet (wenn es kein NSG oder BD oder KD ist)
      3. Das Graben wird an öffentlichen Spielplätzen geduldet
      4. Das Graben wird an anderen öffentlichen Sandplätzen geduldet solange es kein KD oder BD ist
      5. Das Graben wird entlang und auf öffentlichen Wegen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG, BD, KD oder im Wald ist
      6. Das Graben wird in und an Badeseen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG oder BD oder KD ist
      7. Das Graben wird im und am Meer geduldet, wenn es kein NSG, BD oder KD ist nono
    • Ahoi...

      hier mal ein Auszug aus meiner NFG vom original Text:

      2.
      Die Genehmigung beschränkt sich auf das Bergen von Metallfunden aus der Acker- und Humusschicht bis in eine Tiefe
      von max. 0,40m unter Oberkante Gelände.
      Die Suche in Waldgebieten ist nicht gestattet. Ich weise darauf hin, dass eine Suche außerhalb der benannten
      Flächen bzw. Tiefen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gegebenenfalls einen
      Straftatbestand darstellen kann.

      Dazu bekommt man dann eine Karte mit der gewünschten Gemarkung und schon kann es los gehen! pleasantry




      Also die Freude hält sich in Grenzen... hier durch die schwarze
      Linien gekennzeichnet... :D


      Gruß, RR
      Bin dann mal weg!


    • Moin

      Alles wieder mal schwammig formuliert:

      1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.

      sollte oder muss, oder auf gar keinen Fall. lol
      Wünsche allen Gut Fund :)
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    • Mr.Gold schrieb:

      1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      ich sehe im denkmalschutz keinen sinn,warum sollen die dinge im boden vergammeln?

      für die nachwelt erhalten?? wenn wir nicht wären, dann wären viele dinge unentdeckt und für die nachwelt garnicht mehr vorhanden
      Wer gräbt gewinnt. Der, der zögert nicht.
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    • Cornelius schrieb:

      ich sehe im denkmalschutz keinen sinn,warum sollen die dinge im boden vergammeln?

      für die nachwelt erhalten?? wenn wir nicht wären, dann wären viele dinge unentdeckt und für die nachwelt garnicht mehr vorhanden
      Die geilste Argumentation zu dem Thema ist diese:

      "Damit auch spätere Generationen von Archäologen in Zukunft etwas zu Suchen haben!"

      Ich finde das bringt es auf den Punkt. Schützen will man hauptsächlich das Ansehen der Archis...
      und natürlich auch die Funde *hüstel*

      Anderer Seits, wenn man so machen Sondler beim Graben zuschaut, kann einem schon schwindelig werden!?

      Gruß, RR
      Bin dann mal weg!


    • Ritter Rost schrieb:


      Die Suche in Waldgebieten ist nicht gestattet.
      Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre Vorgaben an uns auslegen. Bei meiner NFG (RLP) steht dagegen:

      Von der beantragten Nachforschungsgenehmigung sind Waldgebiete, Wiesen und geschlossen bewachsenes Gelände nicht ausgeschlossen.


    • hi bei mir in der Gegend ist das meiste an Wald sogenannter Industriewald. Da kann man nicht mehr viel anrichten. Den hat die Forstwirtschaft schon durchpflügt.
      Einzig die Bodenbrüter könnten noch gestört werden.
      Aber nichts ist unmöglich, auch da könnte noch historisches liegen.

      Goldige Grüße modo
      Wünsche allen Gut Fund :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mr.Gold ()

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    • Lustiger ist es noch in NRW.

      Wald , Wiese und Weide sind verboten , Äcker die länger als 5 Jahre brach liegen sind auch Tabu !
      Wobei ich mich frage ob die Eventuel vorhandenen und vom Pflug verdätschenten Altertümer sich in der Zeit wieder regeneriert haben sollten , das Verbot ist doch echt was für die Katze , oder ?
      Vileicht kann Wolke mir mal was dazu sagen warum das bei den Äckern so ist ?

      Bis dann, Lutz
      Aller Anfang ist Schwer , Meister die vom Himmel fallen , fallen meist auf die Schnauze ! :evil:
    • Hallo Gemeinde,

      nachfolgend etwas zur "Entwirrung des Themas"...

      1.Der Denkmalschutz ist nun mal Ländersache, also gibt es für jedes Bundesland ein eigenes LDG mit ent-
      sprechenden Abweichungen und eigenen Auslegungen der "Materie".

      Dennoch:

      2. An die wichtigen Gesetze müssen sich die einzelnen LDA´ s trotzdem halten (z.B. GG; BGB..), auch
      wenn man meint, dass die (LDA´s) sich über alles hinwegsetzen dürften. In diesem Fall bleibt dem
      Einzelnen nichts anderes übrig (wenn er mal wieder mit einem Verbot konfrontiert wird), sich mit der
      "Gesetzesmaterie" auseinander zu setzen, bzw. sich Hilfe dazu holen.
      Die echten Kriminellen (Politiker, pardon Wirtschaft 8) ...) machen es uns ja täglich vor; und wir üben
      ja nur ein Hobby aus, also...

      sind wohl alles andere, aber Kriminelle sind wir bestimmt nicht, auch wenn man
      uns immer in diese (Schmuddel-)Ecke
      drängt und mit Finger auf uns zeigt. Und
      das sollte keiner von uns akzeptieren!!!
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
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