sondel genehmigung fuer hessen

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    • EiGelb schrieb:

      Schon doof, irgendwie :(
      Wieso doof? Ich finde das Klasse.

      Meine NFG-Fläche z.B. ist 10,4 km² groß in einem kulturell hochinteressanten Gebiet. Nur beste Ackerflächen, die Landwirte kenne ich fast alle und die mich, da habe ich noch locker die nächsten 20 Jahre zu tun. Ich will gar nicht mehr woanders sondeln, liegt auch quasi vor der Haustür.

      Auch meinen NFG-Kollegen gehts ähnlich, jeder ist zufrieden. Liegt vielleicht auch an der für uns zuständigen Denkmal-Behörde, sie erlaubt unter anderem auch eine kurzfristig per Mail gestellte Mitteilung, wenn man bei einem Kollegen auf dessen Gebiet sondeln möchte, ohne Probleme. Das heisst, jeder ist eigentlich in Rheinland-Pfalz frei beweglich - und wenn das einem nicht reichen sollte, dann ist man mit nix zufrieden. Dafür haben wir extra eine NFG-WhatsApp-Gruppe auf der kurzfristig Verabredungen getroffen werden können (was auch gemacht wird). Auch wird die NFG für Leute, die nicht negativ aufgefallen sind, für mehrere Jahre ausgestellt.

      Ok, wie mir bekannt ist wird das in anderen Bundesländern nicht ganz so locker gehandhabt...
    • CoinDigger schrieb:

      Tasse1981 schrieb:

      Bitte nicht falsch verstehen und entschuldigt wenn ich es falsch verstanden habe.

      Ich renne ziemlich sicher nicht zum Amt wenn ich in meinem Garten suchen möchte aber THEORETISCH macht meine Gartenfläche ja keinen Unterschied zu der Gartefläche meines Nachbarn und dessen Ländereien!
      Sei mir nicht böse,aber ich bin stark am überlegen ob ich so einen zugeknöpften Mist löschen sollte dash
      Böse nicht aber die Reaktion finde ich halt kacke und ich vertehe gerade dein Problem nicht.

      Bitte kläre uns über den Unterschied auf.
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    • Tasse1981 schrieb:

      Ich renne ziemlich sicher nicht zum Amt wenn ich in meinem Garten suchen möchte aber THEORETISCH macht meine Gartenfläche ja keinen Unterschied zu der Gartefläche meines Nachbarn und dessen Ländereien!
      Den Unterschied zwischen MEIN und DEIN kennst du aber schon?

      Tasse1981 schrieb:

      Habs immer noch nicht verstanden!
      Ein anderes Beispiel: Du hast eine Frau und dein Nachbar hat auch eine Frau. Das heißt aber noch lange nicht, dass Nachbars Frau auch deine Frau ist!
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    • @CoinDigger @Hugo,

      euren Rang in allen Ehren.......irgendwie wird es gerade blöd.

      Hugo, den Unterschied zwischen MEIN UND DEIN kenne ich sehr wohl!

      Meine Auffassung war oder ist immer noch, das ich in Hessen nicht das Denkmalschutzgesetz aushebeln kann nur weil es MEIN Garten ist.

      CoinDigger, du kannst gerne erneut darüber nachdenken auch diesen zugeknöpften Mist zu löschen oder dich etwas sinnvoller darüber äußern.

      Wie gesagt, ich bin erst 1/2 Jahr dabei und mit Sicherheit nicht mit allen Wassern gewaschen also bitte entschuldigt wenn ich falsch liege.
    • Tasse1981 schrieb:

      aber theoretisch braucht man selbst im Freibad oder im heimischen Garten eine Genehmigung!
      Ich kenne mich zwar mit den Hessischen Gesetzen nicht aus aber es wird nicht viel anders sein wie im Nachbarland TH.
      Bei uns ist es generell laut Gesetz verboten irgendwo ohne Genehmigung nach "Schätzen" zu suchen, selbst auf den eigenen Grund und Boden ist es verboten. Bin froh das ich fix nach Bayern rüber kann.
      Aber gut sonst wird es wieder eine Endlose Diskussion.
    • Auf der Seite des Eifelsuchers habe ich folgende Information gefunden:

      .... "Aber es gibt zumindest ein paar Vorschriften, die unmissverständlich zu verstehen sind.
      Dazu zählt:
      1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
      3. Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) undKulturdenkmälern (KD) ist in den meisten Bundesländern verboten – und wird bei Nicht-Beachtung verfolgt!
      4. Das Suchen und Graben inNaturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten (Hier hat das Denkmalamt aber nichts mit zu tun)
      5. Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten oder bekannt sind, ist verboten
      6. Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehend verboten! (wenn Punkt 1-5 dabei berührt werden)
      7. Das Bergen von Objekten aus Gewässern (Stichwort: Magnetangeln) welche unter das Denkmalschutzgesetz fallen ist in einigen Bundesländern (Beispiel NRW) genehmigungspflichtig." ...

      eifelsucher.de/infos/gesetzeslage-2/

      Ich denke, dass jeder seine eigenen Wege geht - aber da es hier um die Fragen zum Erhalt einer Suchgenehmigung in Hessen geht (und somit auch um die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen), finde ich die hier auflaufenden Informationen und Meinungen sehr hilfreich.
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    • Aries schrieb:

      Tasse1981 schrieb:

      aber theoretisch braucht man selbst im Freibad oder im heimischen Garten eine Genehmigung!
      Ich kenne mich zwar mit den Hessischen Gesetzen nicht aus aber es wird nicht viel anders sein wie im Nachbarland TH.Bei uns ist es generell laut Gesetz verboten irgendwo ohne Genehmigung nach "Schätzen" zu suchen, selbst auf den eigenen Grund und Boden ist es verboten. Bin froh das ich fix nach Bayern rüber kann.
      Aber gut sonst wird es wieder eine Endlose Diskussion.
      da liegst du falsch Aries ........ nono

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gonzo72 ()

    • Kein Schatzregal. =O Da sieht es doch gar nicht so schlecht aus in Hessen und dürfte doch kein großes Problem darstellen eine Genehmigung zu bekommen oder wenn man sich an die vorgaben hält zu Sondeln. Oder liege ich da falsch.
      Das man nicht auf Bodendenkmälern und in Naturschutzgebieten suchen darf ist klar, ist sogar in Bayern so, was auch richtig ist.
    • @Aries Doch. Hessen hat ein Schatzregal. Ob das aber schon z.B. bei einzeln gefundenen Münzen greift, ist wohl nicht zu erwarten.

      Findet man allerdings einen einmaligen und historisch wertvollen Schatz, dann ist's halt so ... was mich allerdings gar nicht stört, weil diese "Schätze" ja nicht unbedingt einen messbaren Geldwert - sondern eben einen historischen Wert haben.
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    • EiGelb schrieb:

      @Aries Doch. Hessen hat ein Schatzregal. Ob das aber schon z.B. bei einzeln gefundenen Münzen greift, ist wohl nicht zu erwarten.

      Findet man allerdings einen einmaligen und historisch wertvollen Schatz, dann ist's halt so ... was mich allerdings gar nicht stört, weil diese "Schätze" ja nicht unbedingt einen messbaren Geldwert - sondern eben einen historischen Wert haben.
      Also doch. Hätte mich auch gewundert wenns nicht so wäre.

      @Gonzo72 Dein Text ist auf einmal weg.
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    • Hugo schrieb:

      Tasse1981 schrieb:

      euren Rang in allen Ehren
      Was hat das mit dem Thema zu tun?
      Wenn du den Unterschied kennst, wie kannst du dann schreiben, dass du rein theoretisch in Nachbars Garten oder dessen Ländereien sondeln (graben) darfst!
      Mit der "Nutzung" seiner Frau verhält es sich gleich! skuril_0025.gif
      mit dem Thema hat es nichts zu tun,

      ich wollte nur einen gewissen Respekt vor eurem Rang ausdrücken.

      Ich schrieb, man braucht Theoretisch eine Genehmigung für den eigenen Garten.

      Was daran ist zugeknöpfter Mist?

      Und das DENKMALAMT macht keinen Unterschied zwischen MEINEM UND DEINEM Garten!
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    • Hi Tasse,
      ich sag es mal so!
      Diese sogenannten Gesetze der Landes-Denkmalämter sind in fast allen BL mit Schatzregal so dermaßen löchrich und undurchdacht das man damit nicht noch
      hausieren geht.
      Neue Mitglieder haben Interesse an unser Hobby,möchten sich informieren und dann kommst Du mit solchen Aussagen dash
      Das Sondengehen ist prinzipiell überall erlaubt,außer natürlich auf Bodendenkmäler.
      Das Suchen nach Funden von nicht kulturellem Interesse ist erlaubt!

      Das Sondeln in einer Einrichtungen wie Freibäder obliegt natürlich einer Genehmigung,aber keiner NFG.
      Diese besorgt man sich über den Senat der zuständigen Stadt.

      Ich denke somit ist das Thema erledigt!
    • Leute was schreibt ihr denn hier alles für ein Bla bla bla.

      So lautet das Gesetz:

      "Landesrecht Hessen
      Titel: Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
      Normgeber: Hessen
      Amtliche Abkürzung: HDSchG
      Gliederungs-Nr.: 76-17
      gilt ab: 06.12.2016
      Normtyp: Gesetz
      gilt bis: [keine Angabe]
      Fundstelle: [keine Angabe]


      § 22 HDSchG – Nachforschungen entdecken
      Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde."

      So und nun kann sich jeder selbst die Frage nach einer Genehmigung beantworten.

      Ist das Ziel deines Tuns ein Bodendenkmal zu entdecken? Wenn ja brauste die Genehmigung wenn nein eben nicht.

      Nun möchte ich den Sondler sehen welcher weiß was ein Bodendenkmal nach dem Gesetz ist und zielgerichtet danach gräbt.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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