Nach meinem Verständnis bedeutet es genau das. Man wird nur auf den von Amt zugewiesenen Flächen suchen dürfen. Sonst nirgendwo.
Schon doof, irgendwie
Schon doof, irgendwie
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EiGelb schrieb:
Schon doof, irgendwie
CoinDigger schrieb:
Sei mir nicht böse,aber ich bin stark am überlegen ob ich so einen zugeknöpften Mist löschen sollteTasse1981 schrieb:
Bitte nicht falsch verstehen und entschuldigt wenn ich es falsch verstanden habe.
Ich renne ziemlich sicher nicht zum Amt wenn ich in meinem Garten suchen möchte aber THEORETISCH macht meine Gartenfläche ja keinen Unterschied zu der Gartefläche meines Nachbarn und dessen Ländereien!
Tasse1981 schrieb:
Ich renne ziemlich sicher nicht zum Amt wenn ich in meinem Garten suchen möchte aber THEORETISCH macht meine Gartenfläche ja keinen Unterschied zu der Gartefläche meines Nachbarn und dessen Ländereien!
Tasse1981 schrieb:
Habs immer noch nicht verstanden!
Tasse1981 schrieb:
aber theoretisch braucht man selbst im Freibad oder im heimischen Garten eine Genehmigung!
Aries schrieb:
Ich kenne mich zwar mit den Hessischen Gesetzen nicht aus aber es wird nicht viel anders sein wie im Nachbarland TH.Bei uns ist es generell laut Gesetz verboten irgendwo ohne Genehmigung nach "Schätzen" zu suchen, selbst auf den eigenen Grund und Boden ist es verboten. Bin froh das ich fix nach Bayern rüber kann.Tasse1981 schrieb:
aber theoretisch braucht man selbst im Freibad oder im heimischen Garten eine Genehmigung!
Aber gut sonst wird es wieder eine Endlose Diskussion.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gonzo72 ()
Tasse1981 schrieb:
euren Rang in allen Ehren
EiGelb schrieb:
@Aries Doch. Hessen hat ein Schatzregal. Ob das aber schon z.B. bei einzeln gefundenen Münzen greift, ist wohl nicht zu erwarten.
Findet man allerdings einen einmaligen und historisch wertvollen Schatz, dann ist's halt so ... was mich allerdings gar nicht stört, weil diese "Schätze" ja nicht unbedingt einen messbaren Geldwert - sondern eben einen historischen Wert haben.
Hugo schrieb:
Was hat das mit dem Thema zu tun?Tasse1981 schrieb:
euren Rang in allen Ehren
Wenn du den Unterschied kennst, wie kannst du dann schreiben, dass du rein theoretisch in Nachbars Garten oder dessen Ländereien sondeln (graben) darfst!
Mit der "Nutzung" seiner Frau verhält es sich gleich!
Tasse1981 schrieb:
ich wollte nur einen gewissen Respekt vor eurem Rang ausdrücken.