Das tut weh

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    • El_buscador schrieb:

      Moin Sonni,

      muss dich schon wieder enttäuschen, denn es gibt leider keine "richtige" Grauzone. Wenn man alle Gesetze und Gesetzestexte zu dem Thema "Sondeln" heranzieht und prüft, wie diese miteinander verbunden sind, so erkennt man, dass die Grauzone letztendlich nur ein sehr schmaler grauer Streifen ist.
      Und noch etwas, Gesetze in der BRD versuchen nur vieles zu regeln... grumble
      rofl Das mit dem versuchen zu regeln ist gut.....
      Es gibt sogar Gesetze die noch angewandt werden, obwohl ihnen jegliche Grundlage fehlt.

      Tante Edith: Es geht hierzulande sogar so weit, dass sich die Behörden nicht einmal an ihre eigenen Gesetze, Verordnungen usw. halten.
      Mir selber wollte einmal eine Tarifkraft des Landratsamtes glaubhaft machen, dass das bayerische Verwaltungsverfahrensrecht über dem des Bundes steht.


      Egal wir schweifen vom Thema ab; sondelt was das Zeug hält. Der eine eben aus Angst vor irgendwelchen Anzeigen weniger, ich dafür umso mehr :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ruesseltier ()

    • 60 Antworten, mit so unterschiedlichen Meinungen zeigt ja wohl, wie eindeutig die Gesetzeslage ist.

      Ritter Rost schrieb:

      Ahoi ihr Paragraphenreiter thinking

      Bei uns in NDS (da wiederhole ich mich zum Xten mal aber gerne wieder!)
      ist das Suchen mit Genehmigung auf nicht besser.

      Hier mal ein Ausschnitt aus meiner NFG:



      Plus: Das man mit dem Neuzeitlichen Kram auch noch zur Sichtung alle halbe Jahre vorsprechen muss, damit man eine Verlängerung der NFG bekommt.

      Ein Feld das zum 2500dertsen Mal umgepflügt und mit Kunstdünger und Jauche getränkt wurde, kann nicht sonderlich bereichernd an Schätzen sein,
      die in 40 cm Bodentiefe liegen.

      Mit historisch-wertvollen Grüßen, RR
      Warum kann das keine Lösung auch für BW sein. Somit würde das Budget des Denkmalamtes aufgebessert und ich denke einge,nicht alle, wären sehr zufrieden damit.

      Ritter Rost schrieb:

      Ein Feld das zum 2500dertsen Mal umgepflügt und mit Kunstdünger und Jauche getränkt wurde, kann nicht sonderlich bereichernd an Schätzen sein,
      die in 40 cm Bodentiefe liegen.
      Diese Woche habe ich auf einem gepflügten Acker eine römische Fibel und 2 Münzen, ohne MD gefunden.


      Ruesseltier schrieb:

      Egal wir schweifen vom Thema ab; sondelt was das Zeug hält. Der eine eben aus Angst vor irgendwelchen Anzeigen weniger, ich dafür umso mehr
      Sorry,bei dieser Einstellung frage ich mich gerade was Du machst, wenn Du wirklich mal einen historisch wertvollen Fund machst ?
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    • oxygen34 schrieb:

      Sorry,bei dieser Einstellung frage ich mich gerade was Du machst, wenn Du wirklich mal einen historisch wertvollen Fund machst ?
      zum 1. Woher kennst du meine Einstellung? Nur weil ich keine Angst habe Sondeln zu gehen?
      zum 2. Definiere mal historisch wertvoll.
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    • Ahoi....!

      Ich so:

      Ritter Rost schrieb:

      Ein Feld das zum 2500dertsen Mal umgepflügt und mit Kunstdünger und Jauche getränkt wurde, kann nicht sonderlich bereichernd an Schätzen sein,
      die in 40 cm Bodentiefe liegen.
      Du so:

      oxygen34 schrieb:

      Diese Woche habe ich auf einem gepflügten Acker eine römische Fibel und 2 Münzen, ohne MD gefunden.
      Und ich wieder:

      Kein Plan was du mir damit sagen möchtest, aber dein Acker ist nicht mein Acker, deine Umgebung in Baden Würtenberg ist nicht meine Umgebung in Niedersachsen... usw.usw.usw!
      Also da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner, da auch die Römer in meiner Umgebung nicht wirklich vorbeigezogen sind, trotz Harzhorn!

      oxygen34 schrieb:

      Warum kann das keine Lösung auch für BW sein. Somit würde das Budget des Denkmalamtes aufgebessert und ich denke einge,nicht alle, wären sehr zufrieden damit.
      Und... ich habe für meine NFG keinen Euro zahlen müssen. Nur zwei Tage Theorielehrgang und einen praktischen Teil in Hannover... das ist alles.

      Also das ist leider (man gut) keine Lösung.

      Es ist fast ein Jahr vergangen bis ich die NFG hatte und die Archis Zeit hatten die Lehrgänge auf den Weg zu bringen.


      Wen es interessiert kann ja mal hier den Beitrag lesen:

      wsva.net/fileadmin/wsva/dokumente/ehrenkodex_659_1.pdf


      Zitat:

      Jede/r Archäologe/in trägt eine hohe Verantwortung
      gegenüber den unersetzlichen und
      einzigartigen historischen Quellen, mit denen sie/er zu tun hat;
      ihr/sein wissenschaftliches
      Ehrgefühl sollte sie/ihn dazu veranlassen, dieser
      Verantwortung gerecht zu werden und im
      Sinne der oben genannten Richtlinien zu handeln. puke

      Nun ja...


      RR
      Bin dann mal weg!


    • Sorry Ritter Rost ich wollte nur sage, das nicht jeder Acker langweilig sein muß oder? Ist halt meine Erfahrung.
      Wollte Dich jetzt nicht angreifen hail

      Und das mit der NFG hab ich wohl falsch verstanden. Aber wäre doch eine Idee, so eine Art Angelschein für gepflügte Äcker :D

      Und Rüsseltier oder Jürgen. Ich habe Deinen Satz eigentlich so verstanden, das sondelst was das Zeug hält und keine Angst vor ner Anzeige hast, egal wo Du sondelst. Wenn ich´s falsch verstanden hab,sorry.
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    • Hallo oxygen 34,

      du warst doch u.a. im April dabei und weisst was in BW aktuell angesagt ist bzw. was die Archis wollen und was nicht. Jedenfalls keine Kompromisse bzw. eine echte Zusammenarbeit. Das "sie" (Archis) aber selbst von ihrem eigenen Personal hintergangen werden, das scheint "sie" nicht zu stören.


      Saludos

      U.
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
    • Hallo, ich habe das hier jetzt alles gelesen und wie in vielen anderen Threads gehen die Meinungen weit auseinander.

      Ich sehe das mit meinem Verständnis für Recht, Ordnung und gesundem Menschenverstand so, wenn da im Gesetz steht, dass Nachforschungen mit Sonde und dem Ziel BD/KD zu entdecken einer NFG bedürfen, dann heißt das im Umkehrschluss, dass alles andere erlaubt ist.
      Das entscheidende Wort im Gesetzestext ist das "und". Es ist also nur dann eine OWi, wenn ich mit Sonde gezielt BD/KD entdecken will.

      Alles andere führt in die Richtung "Unterstellung" und "falsche Verdächtigung". Letztere ist sogar strafbar, wenn dadurch Behörden oder ein Justizapparat in Gang gesetzt werden, obwohl ein Beweis fehlt.
      Fakt ist, Sondlern wird das einfach nur unterstellt, dass sie mit Sonde BD/KD entdecken wollen, aber das reicht nicht, wenn der finale Beweis dafür fehlt. Auch dass es den Anschein hat, halte ich für umstritten. Ich würde in einem solchen Fall neben der Inanspruchnahme meiner Rechtschutzversicherung auch Anzeige gegen den Beschwerdeführer persönlich wegen falscher Verdächtigung stellen (in Absprache mit einem Anwalt natürlich, sonst geht das am Ende nach hinten los). Nicht gegen das Amt, das die Anzeige gegen mich stellt, nein, gegen den Anzeige-/Beschwerdeführer persönlich! Der darf dann auch gerne mitleiden.

      In meinen Augen ist es mehr als eine Frechheit mir zu unterstellen, dass ich faktisch ein Raubgräber bin, der BD/KD entdecken will, nur weil ich mit einer Sonde herumlaufe.

      Bin ich auch automatisch ein augenscheinlicher Raser, wenn ich einen Sportwagen fahre?
      Bin ich direkt ein augenscheinlicher Ladendieb, wenn ich ohne Geld einen Kleiderladen betrete und Sachen anprobiere, obwohl ich kein Geld dabei habe?

      Was will ich mit einem Sportwagen, wenn ich nicht rase?
      Warum gehe ich in ein Geschäft ohne Geld, nur um zu bummeln und anzuprobieren?

      Völlig egal, es ist meine Sache und ich muss das auch nicht beweisen, dass es so nicht ist. Wenn sich ein 90-jähriger Opa einen Ferrari kauft, um damit nur morgens Brötchen zu holen, dann ist das so, es ist seine Sache und er kann und darf deswegen nicht sofort als potentieller Raser beschuldigt werden.

      Ich watschle mit einer Sonde über einen Acker, der seit Jahrzehnten bewirtschaftet wird. Der Landwirt gab grünes Licht und sagt einem noch dazu, dass hier nicht zu finden sei. Ja Hallo, wo sollen dann auf einmal die BD/KD herkommen, die man mir unterstellen würde? Ist weit hergeholt und unter solchen Bedingungen + Recherchen in entsprechenden Webseiten, wo Naturschutzgebiete oder BD vermerkt sind, habe ich meiner Pflicht Genüge getan, eben NICHT das Ziel zu haben nach BD/KD zu suchen. Darum halte ich auch eine Anzeige dem ersten Anschein nach für umstritten (ich schrieb es oben schon).

      Ein treffender Vergleich mit Blitzern wurde auch schon genannt, es bedarf immer ein Beweisfoto des Rasers, das ihn überführt. Einfach nur sagen reicht nicht. Und selbst so ein Blitzer-Foto kann angefochten werden, wenn die Maschine nicht korrekt aufgestellt wurde (dazu muss ein Protokoll mit Fotos/Zeichnungen gefertigt werden, das die korrekte Ausrichtung belegt) und das Eich-Protokoll darf nicht (wie so oft der Fall) abgelaufen sein, sonst zählt das Blitzer-Foto nicht als überführenden Beweis und das Verfahren wird im Regelfall eingestellt.

      Trotz allem Recht heißt es leider immer noch "Recht haben = nicht Recht bekommen". Man hat erst einmal Ärger, Laufereien, blanke Nerven und evtl. auch Kosten.

      Kleiner Spaß/Ironie am Rande: Darum immer mit dem Fahrrad zum Sondeln fahren, Reifen gut aufgepumpt haben, Kette gut geölt halten und im Notfall mit dem Spaten und Grabungsmesser den Weg freikämpfen und in die Pedale treten..... crazy
      Letzteres war wirklich nur als Spaß gemeint und mein Humor zu der Sache :D

      Viele Grüße und weiterhin gute Funde grinsende-smilies-0023.gif
    • @Ackersonde
      Ich sehe, das Thema lässt dir keine Ruhe. Aber hast schon mal versucht mit gesundem Menschenverstand gegen die Behörden, sprich Verwaltungsgericht, anzugehen? Du wirst sehr schnell an deine Grenzen stoßen, ich sage dir das aus eigener Erfahrung.

      Ich hatte z.B. einen Acker in Bearbeitung, auf dem eine Villa Rustica nachgewiesen ist. Man sieht nix, der Bauer ist schon 1000-mal mit dem Pflug drüber, alles easy könnte man denken. Aber die Mauern sind noch da, als Bodendenkmal - und so isses auch vermerkt, die Geoprospektion und Luftbildarchaeologie machens möglich. Jetzt kommt ein unbedarfter Sondler, hofft auf ein paar Reichsmünzen und wird prompt von einem übereifrigen Ordungsamtsfuzzi erwischt.

      Wenns dann vor dem VWG landet was meinst du was die dem Sondler unterstellen? Genau, daß er eben gezielt auf diesem BD nach kulturell wertvollen Dingen suchte. Die Verteidigung des Sondlers, davon nichts gewußt zu haben geht ins Leere, denn an Infos über BD's zu kommen ist heutzutage für jeden machbar.

      Dein vorletzter Satz trifft genau ins Schwarze: Recht haben heißt nicht automatisch auch Recht zu bekommen.
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    • denn an Infos über BD's zu kommen ist heutzutage für jeden machbar.

      Genau das ist falsch, zumindest teilweise. Es werden mehr Bodendenkmale aufgenommen als publiziert, zumindest in Hessen. Wie in einem anderen Thread bereits geschrieben, ob dies Absicht ist oder nicht sei dahin gestellt.
      Und ja, gegen die Verwaltung anzukommen ist nicht leicht Recht haben und bekommen. Aber ich glaube auch das sich die DSU mit Ihrem Anwalt ganz gut auf die rechtliche Lage eingeschossen hat. Im Ernstfall den DSU Anwalt kontaktieren.
    • Sentinel schrieb:

      Ich sehe, das Thema lässt dir keine Ruhe.
      Jupp, tut es tatsächlich nicht, denn das Ganze stinkt wie aus 'nem Gulli.

      Fakt ist, dass im Gesetz steht, dass die MD-Suche nach BD/KD nur mit NFG gestattet ist. Alles andere kann und darf ich demnach suchen (Erlaubnis des Grundstück-Eigentümers vorausgesetzt).
      Allerdings legen die Denkmalbehörden das gerne sehr freizügig nach ihrem Gusto aus und arbeiten mit Unterstellungen, die ich sonst nur aus Dokus über die heilige Inquisition kenne.
      Vielleicht ist das ja eine Art "Seelenverwandtschaft", Macht zu demonstrieren crazy

      Wenn ich mir überlege, dass Archäologie ein Studienfach ist, das mindestens 8 Semester geht und viel Staub aus Büchereien geschnüffelt werden muss, kann ich verstehen, dass es sauer aufstößt, wenn Hinz und Kunz mit Sonde losrennen und sensationelle Funde machen.
      Da drängt sich zwangsläufig die Frage auf, wozu man solche Behörden mit Steuergeldern finanzieren muss, während Hinz & Kunz das für lau machen.

      Ich sehe hier einen ähnlichen Konflikt wie ihn die "Halbgötter in Weiß" (Ärzte) mit den "Kräuterhexen" (Heilpraktiker) haben.
      Die einen haben auch jahrelang studiert und die anderen im Schnellverfahren ihre Ausbildung gemacht.
      Beide haben zwar das gleiche Ziel, doch die erste Personengruppe akzeptiert die zweite nur selten bis gar nicht (dennoch, Ausnahmen bestätigen die Regel, die scheinen uns betreffend aber nur in NRW zu sitzen).

      Darüber hinaus habe ich jetzt schon mehrfach gehört und gelesen, dass angeblich (!!!) Leute mit Sondenerfahrung eher eine NFG bekommen, als Leute, die zuerst eine NFG beantragen und erst dann eine Sonde kaufen.
      Man sollte meinen, dass es nach der bisherigen Auslegung und freien Interpretation der Gesetze durch die Behörden genau andersrum sein müsste, ist es aber wohl nicht. Die "Illegalen" werden bevorzugt, die "Ehrlichen" dürfen weiter auf eine NFG hoffen. Das beißt sich, aber ganz gewaltig.
    • In Hessen brauchste im Ersten Jahr keine Sonde ;-) ein Jahr mit den Augen suchen. Bekannter will Militaria WK II suchen, hat auch ein paar unbekannte / ungeoeffnete Bunker auf einem Privatgelaende. Der hat nicht schlecht geguckt als ihm der Archie das verklickerte.. wo soll er denn dort Scherben auftreiben :D ;(
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    • Ackersonde schrieb:

      Sentinel schrieb:

      Ich sehe, das Thema lässt dir keine Ruhe.
      Wenn ich mir überlege, dass Archäologie ein Studienfach ist, das mindestens 8 Semester geht und viel Staub aus Büchereien geschnüffelt werden muss, kann ich verstehen, dass es sauer aufstößt, wenn Hinz und Kunz mit Sonde losrennen und sensationelle Funde machen.
      Das hat mit dem nichts zu tun, eher an dem, dass wenn etwas Historisch Wertvolles gefunden wird, die Archis erst mal überhaupt keine Zeit geschweige denn Geld haben um sofort eine Ausgrabung zu starten.
      Siehe:

      Der Bronzefund von Prêles

      Dort wurde, wie in vielen Fällen, die Fundstelle lange Zeit nicht beachtet und da kann es vorkommen (wie in diesem Fall), dass Schatzräuber in der Zeit auf diese Fundstellen aufmerksam werden.
      Und dann ist der Finder der Schuldige und das schwarze Schaf.
      Aber dann gegen die Sondler vorzugehen und ihnen mit Klagen zu drohen und Ketten anzulegen, ist die komplett Falsche vorgehensweise und vollkomen kontraproduktiv.
      Da sollten die ihre Energie und "gebildeten" Köpfe eher in die andere Richtung richten und schauen, dass sie mehr Mittel und Unterstützung von weiter oben bekommen.
    • Habe den Fall mit sehr viel Kopfschütteln verfolgt.

      Tiberius_XX schrieb:

      Und dann ist der Finder der Schuldige und das schwarze Schaf.
      Ja, genau wie früher, der Bote ist schuld und wurde hingerichtet.....meine Theorie der weiter oben scherzhaft genannten "Seelenverwandtschaft zur heiligen Inquisition" fühlt sich damit nur um ein weiteres Detail bestätigt.
    • Bitte lest mal die Artikel von Prof. Raimund Karl.

      archdenk.blogspot.com/2018/02/…debakel-von-rulzheim.html
      archdenk.blogspot.com/2018/02/…aologischer-denkmale.html

      leider ist er wohl eher der Exot unter den Archies. Ach und ja, er ist Oesterreicher

      Das muss ich noch mal zitieren, aus dem 1. Link:

      Dass semantisch der aus der archäologischen Fachsprache stammende, aber inzwischen auch in den allgemeinen Wortschatz der deutschen Sprache übergegangene, Begriff „Raubgrabung“ die Bedeutung ‚unsachgemäß und/oder ohne die dafür eventuell erforderliche denkmalbehördliche Genehmigung durchgeführte Grabung zum Zweck der Entdeckung archäologischer Hinterlassenschaften‘ hat, bleibt dabei völlig gleichgültig. Denn im eigentumsrechtlichen Sinn kann es keine „Raubgrabung“ nach qua Schatzregal dem Staat gehörenden archäologischen Funden geben; weil per Definition (gem. § 984 BGB und normalerweise auch der jeweiligen denkmalrechtlichen Legaldefinition des archäologischen Schatzbegriffes wie auch in § 20 Abs. 1 DSchG-RP) ausschließlich herrenlose Güter im eigentumsrechtlichen Sinn Schatzfunde sein können. Gerade qua Schatzregal kann daher die Grabung, die überhaupt erst zur Entdeckung der – bis zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung zwangsweise herrenlos sein müssenden – betreffenden Sache führt, auch keine „Raubgrabung“ – d.h. auf den widerrechtlichen Entzug fremden Eigentums – gerichtete Grabung sein, weil man eine Sache, die – noch – niemandes Eigentum ist, ihrem – im rechtlichen Sinn noch gar nicht existierenden – Eigentümer auch nicht entziehen kann.
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    • Das ist ja mal eine interessante Definition - stimmt, den Begriff "Raubgräber" dürfte es demnach nicht geben, selbst wenn ich auf auf augenscheinlich unbeflecktem Gebiet sondle.

      Hmmm....da stellt sich mir gerade die Frage, ob manche von denen zuviel Pipi Langstrumpf gesehen haben und täglich singen: "Ich mach' mir die Welt wie sie mir gefällt..." crazy
    • hans_marder schrieb:

      Bitte lest mal die Artikel von Prof. Raimund Karl.

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      leider ist er wohl eher der Exot unter den Archies. Ach und ja, er ist Oesterreicher

      Das muss ich noch mal zitieren, aus dem 1. Link:

      Dass semantisch der aus der archäologischen Fachsprache stammende, aber inzwischen auch in den allgemeinen Wortschatz der deutschen Sprache übergegangene, Begriff „Raubgrabung“ die Bedeutung ‚unsachgemäß und/oder ohne die dafür eventuell erforderliche denkmalbehördliche Genehmigung durchgeführte Grabung zum Zweck der Entdeckung archäologischer Hinterlassenschaften‘ hat, bleibt dabei völlig gleichgültig. Denn im eigentumsrechtlichen Sinn kann es keine „Raubgrabung“ nach qua Schatzregal dem Staat gehörenden archäologischen Funden geben; weil per Definition (gem. § 984 BGB und normalerweise auch der jeweiligen denkmalrechtlichen Legaldefinition des archäologischen Schatzbegriffes wie auch in § 20 Abs. 1 DSchG-RP) ausschließlich herrenlose Güter im eigentumsrechtlichen Sinn Schatzfunde sein können. Gerade qua Schatzregal kann daher die Grabung, die überhaupt erst zur Entdeckung der – bis zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung zwangsweise herrenlos sein müssenden – betreffenden Sache führt, auch keine „Raubgrabung“ – d.h. auf den widerrechtlichen Entzug fremden Eigentums – gerichtete Grabung sein, weil man eine Sache, die – noch – niemandes Eigentum ist, ihrem – im rechtlichen Sinn noch gar nicht existierenden – Eigentümer auch nicht entziehen kann.
      Das ist ziemlich viiiiiel input gerade. Da muss ich erst Zeit zu finden.
      Das erschlägt einen ja schon lesend_0043.gif
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