Benötige HILFE!!!

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    • Benötige HILFE!!!

      Hallo zusammen.

      Ich habe bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises eine Denkmalrechtliche Genehmigung beantragt. In einem Punkt möchte die Behörde das ich ein Konzept mit Begründung einreiche. Was kann ich da schreiben? Ich möchte lediglich an einem Strand am Baggersee nach Ketten, Ringe, Münzen ... aus der heutigen Zeit suchen ( NICHTS Altertümliches oder Militaria ). Wenn jemand eine Antwort hat würde ich mich freuen-

      LG
      Christian
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    • Danke für die schnellen Antworten. Der Grundstückbesitzer ist die Stadtverwaltung und diese sagten mir das ich mich bei der Denkmalschutzbehörde erkundigen soll. Diese sagte mir das ich eine Genehmigung brauche. Antrag ist jetzt da. Diesen ausfüllen stellt kein Problem dar. Aber die weiteren Punkte was die alles wissen wollen.
      2. Einreichen eines Konzeptes mit Begründung
      3. Aus welchen Gründen möchten sie diese Suchungen durchführen? Was soll gesucht werden ?
      4. Angaben, in welchem zeitlichen Rahmen und wie oft sollen die Suchungen stattfinden?
      Punkt 3 und 4 kann ich selbst beantworten. Aber bei Punkt 2 weiß ich keinen Rat.
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    • Zerreiß den Antrag und geh suchen....
      Es liegt gar nicht im Zuständigkeitsbereich der Denkmalschutzbehörde, dir die Suche nach Euros usw. zu erlauben.
      Da weiß mal wieder das eine Amt so wenig wie das andere...
      Merke: Wer viel fragt kriegt viele Antworten !
      Wenn dich der Grundstücksbesitzer nicht da haben will, soll er es dir sagen und du gehst halt.
    • zelle112 schrieb:

      Danke für die schnellen Antworten. Der Grundstückbesitzer ist die Stadtverwaltung und diese sagten mir das ich mich bei der Denkmalschutzbehörde erkundigen soll. Diese sagte mir das ich eine Genehmigung brauche. Antrag ist jetzt da. Diesen ausfüllen stellt kein Problem dar. Aber die weiteren Punkte was die alles wissen wollen.
      2. Einreichen eines Konzeptes mit Begründung
      3. Aus welchen Gründen möchten sie diese Suchungen durchführen? Was soll gesucht werden ?
      4. Angaben, in welchem zeitlichen Rahmen und wie oft sollen die Suchungen stattfinden?
      Punkt 3 und 4 kann ich selbst beantworten. Aber bei Punkt 2 weiß ich keinen Rat.
      1. Ist dieses Grundstück umzäunt oder frei zugänglich?
      2. Hast Du der DschBehörde gesagt dass Du nur am Strand nach jüngst verlorenen Dingen suchen möchtest.
      Wenn ja, lass Dir die gesetzliche Grundlage zeigen nachdem dein Begehr genehmigungspflichtig ist. Das werden
      sie nicht vorweisen können.
      3. Ignoriere alles, füll nichts aus und geh suchen. Da die Stadtverwaltung dich weiter verwiesen hat scheint es
      ihr ja egal zu sein ob Du da suchst oder nicht.

      Lese dir das DschG deines BL durch, insbesondere genehmigungspflichtige Maßnahmen. Dort wirst Du nichts finden
      was dein Vorhaben tangiert.

      Dann wirst Du noch was zu Nachforschungen oder Grabungen "mit dem Ziel Bodendenkmale/Kulturdenkmale zu entdecken" finden,
      kannste aber auch vernachlässigen, den dieses Ziel verfolgst Du nicht.

      Stell Dir mal vor Du gehst an einen Strand wie ein Kind mit einem Sandsieb und siebst systematisch, in der Hoffnung was zu finden,
      den Sand durch. Würdest Du da auf die Idee kommen jemanden um Erlaubnis zu fragen? Der Detektor ist eine Art anders Sieb und
      Gut iss es.

      Ich gehe immer bei schlecht Wetter an den Strand weil ich dann keine bzw. kaum Badegäste belästige.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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    • MPK schrieb:

      Ich glaube auch nicht , dass die die untere Denkmalbehörde so eine Genehmigung ausstellt. Wäre die erste in Sachsen Anhalt
      Solch eine Genehmigung dürfen die auch nicht ausstellen da diese nichts mit Denkmalschutz zu tun hat.

      Habe aber schon eine solche Genehmigung aus Niedersachsen gesehen wo sich so ein Amtsarchi dazu
      berufen fühlte eine solche auszustellen.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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