Legales sondeln auf dem Acker/Wiese über Auftrag des Landwirtes: Verlorenes zu finden

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    • Legales sondeln auf dem Acker/Wiese über Auftrag des Landwirtes: Verlorenes zu finden

      habe etwas die vergangenen Tage darüber sinniert, das es ja doch immer wieder die Grauzone gibt, das etliche der staatlichen Beruf-Archis auch das Sondeln auf Äckern nur mit Denkmal-Genehmigung als erlaubt sehen. Selbst wenn die dann vor Gericht damit nicht voll durchkommen ist dies halt ein unangenehmer Zustand und macht Unsicherheit (gerade auch für Neulinge oder welche, die sich nicht tiefer mit der Materie auskennen).

      Denke auf der gesetzlich sicheren Seite sind wir, wenn wir im Auftrag des Landwirtes/Bauern/Besitzers auf dessen Acker/Wiese nach ihm verloren gegangenen Dingen suchen. So wie manche Landwirte anderen Landwirten den Auftrag geben ihr Feld zu pflücken, dem Mähdrescherfahrer es zu ernten oder mir ihre Bäume zu pflegen; suchen wir für sie verloren gegangen Dinge.

      Wir bieten diese Liestung natürlich kostenlos an (bzw. klar falls wir dabei entsprechend Wertvoelles finden die 50/50 Regel) und sind damit auf der sicheren Seite, falls doch mal die Polizei oder sonstige Amtspersonen autauchen und nachfragen.

      Geht am Anfang wahrscheinlich nur mit Bauern, die wir bereits kennen und die mit uns gute Erfahrungen gemacht haben (aber dies spricht sich ja dann unter Landwirten schnell rum). Kleines Papier (oder Text im Tablett) entwerfen: Hiermit erteile ich Bauer XY (Freifeld was dann ausgefüllt wird mit xY samt Adresse) dem Sondler ZR samt Adresse auf meinen Felder/Wiesen den Auftrag die von meinem Traktor verloren gegangene Anhängersicherung/Lampe oder Großmutters Kette etc zu suchen und mir wieder zu übergeben. Will der Bauer dies nicht schriflich erteilen, genügt ja auch eine mündliche Vereinbarung mit ihm (die der Landwirt bei Nachfragen von Amtspersonen bestätigt).

      Läuft dann entweder unter Dienstleistung (für alls die selbständig sind) oder sonst unter ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe.

      Den Landwirten natürlich die Hintergründe, warum dies notwendig ist erklären (und klar wird es welche geben, die dies nicht wollen). Da wo dies klappt haben wir damit mehr Sicherheit, bei anderen geht es halt weiter wie seither.

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      Ich liebe die Geschenke aus der Fülle der Natur - manchmal auch, wenn dies antiker menschlicher "Abfall" ist.

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    • falls man tatsächlich mal überprüft wird, kommt man mit so einen alten Hut nicht weiter. fie
      Weil dann darfst ja auch nichts anderes als den verlorenen Gegenstand aufnehmen. Also die anderen Sachen nicht einstecken oder zu Hause lagern.
      Dann kannste ja gleich so suchen und drauf bauen das es wahrscheinlich niemand ernsthaft nachgeht.
      Falls der seltene Fall kommt das Dich einer kontrolliert haste schlechte Karten und auch wenn man nur selten Strafe bekommt hat man trotzdem Ärger den man nicht brauch und ist schon einmal registriert.
    • Bjarki schrieb:

      Weil dann darfst ja auch nichts anderes als den verlorenen Gegenstand aufnehmen. Also die anderen Sachen nicht einstecken oder zu Hause lagern.
      Und in welchem Gesetz steht dies so?
      Was ich kenne: Ich muss unabhängig, wo ich etwas finde dies ab einem bestimmten Wert beim Fundbüro abliefern (und sofern sich der ehemalige Besitzer nicht meldet, geht es nach einiger Zeit an mich über) und ich muss bestimmte Kulturgüterfunde der Denkmalbehörde melden und abgeben.
      Fallen weitere Gegenstände nicht unter diese beiden Bereiche darf ich sie einstecken (wenn ich ganz sicher gehen will, vereinbare ich dies auch noch mit dem Landeigentümer/-pächter).
      Mal davon abgesehen, das wenn ich solch eine Vereinbarung vorweisen kann, kein Polizist dann noch eine Leibesvisitation machen wird.

      Und yepp es wird immer Graubereiche beim Sondeln geben (z.B. ab wann ist es ein abzulieferndes Kulturgut) aber der Auftrag Verlorenes dort zu suchen vom Landeigentümer/-pächter gibt mir erst einmal die legale Möglichkeit dort zu sondeln. (außer es ist Bodendenkmal, Naturschutzgebiet ...).
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    • Und genau so ist es ! Du darfst ÜBERALL suchen / sondeln. Außer natürlich auf Dir bekannten Bodendenkmälern. In manchen Bundesländern gibt es Listen wo diese verzeichnet sind und manche sperren sich diese Verzeichnisse offen zu legen, weil sie befürchten, damit erst recht "Raubgräber" anzulocken. Grundsätzlich aber, ist sondeln erlaubt. Für den Acker brauchst daher nur die Genehmigung, diesen betreten zu dürfen. Sonst kann es Ärger mit dem Bauer geben. Mit der Polizei hat das ganze überhaupt nichts zu tun, es sei denn, besagter Bauer macht eine Anzeige - deshalb Genehmigung. Im Wald ist es etwas komplizierter. Da darfst zwar auch sondeln, aber mit dem graben ist das so eine Sache, wegen der Mikrobiologie im Boden. Buddele also dort lieber keine metertiefen Löcher ! Oberflächlich so wie es Wildschweine o.ä. ja auch tun, sind kein Thema.
    • civo schrieb:

      Und genau so ist es ! Du darfst ÜBERALL suchen / sondeln.
      so lange die dafür zuständigen Amtsstellen (Denkmalschützer) dies in den meisten Bundesländern anders sehen (überall könnte potentielles Bodendenkmal sein etc. ) suche ich kreative Wege, um dabei mehr Sicherheit zu haben.


      Der Vorteil für Selbständige ist dabei auch noch, dass dies ja dann "beruflich" ist, falls also doch was passiert inklusive An- und Abfahrtsweg greift die entsprechenede Haftplficht, BG, Rechtschutzversicherung etc.
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    • civo schrieb:

      Im Wald ist es etwas komplizierter. Da darfst zwar auch sondeln, aber mit dem graben ist das so eine Sache, wegen der Mikrobiologie im Boden. Buddele also dort lieber keine metertiefen Löcher ! Oberflächlich so wie es Wildschweine o.ä. ja auch tun, sind kein Thema.
      Das sehe ich (und auch zumindestens die Waldgesetze, die ich kenne) deutlich anders. Gerade im Wald ist der obere Bereich des Mutterbodens noch viel wichtiger, meist schmaler und sehr empfindlich mit Eingriffen. Neben den Feinwurzeln sind dort auch die ganzen Pilzymyzele, die hier auf geringste Kleinklimaveränderungen sehr stark reagieren. Da tun die Wildschweinsuhlen auch nicht wirklich gut (wobei wenn eben noch im ausgeglichenen Maße relativiert sich dies, weil dafür eventuell Lebensraum für Amphibien entsteht). Ist anders wie ein Acker, in dem die natürliche Fruchtbarkeit/Bodengare eh schon durch das ständige Pflügen nciht mehr wirklich natürlich.
      Menschen dürfen im femden Wald laut Waldgesetz ohne zusätzliche Einverständnis des Waldeigentümers nur Nahrungsmittel für den Eigenbedarf entnehmen, sonst gar nichts. Und Sondler, die hier im Walde erwischt wurden, haben alle ein Strafverfahren an der Backe und die, welche ich mitbekommen habe, sind auch alle rechtskräftig verurteilt worden.
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    • Nun jeder wird seine eigene Erfahrung machen der eine wird nie kontrolliert oder der Polizist ist überfordert weil er selbst nicht recht bescheid weiss der andere wird pech haben. Ich stehe persöhnlich gut mit Archäologen und da hört man schon mal von Leute die erwischt werden. Die sagen ganz klar =ohne Genehmigung ist nicht erlaubt egal wo=(und dann kommst du mit deinem "wo steht das".Gab schon genug Gerichtsverhandlungen, also wirds irgendwo stehen) und genau so bekommt man dann ne Anzeige, meist, bevor du da mit rechnest ne Hausdurchsuchung damit sie was in der Hand haben.Und am besten sind Teile oder Munition von Waffen WK2 damit ein Verstoss gegen Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt, damit die Strafe sich lohnt.

      Aber Eigenerfahrung muss jeder selbst sammeln. Wer dauerhaft suchen möchte kann es mit NFG am enspanntesten.
      Ansonsten viel Glück mit Ausreden :P
    • Ach ja Gesetzeslage. Falls es dann doch mal zum Fall einer ausgelegten Raubgrabung kommt kann theoretisch alles konfesziert werden das dafür benutzt wurde. Wie zum Beispiel dein Auto mit dem du da hingefahren bist. Ob es schon mal so streng ausgelegt wurde, weiss ich nicht aber mir wäre das Risiko zu hoch, zu mal Funde ja auch praktisch finanziell seltenst Wert haben, ausser für einem selbst.
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    • an Civo
      Ich gebe dir recht, du darfst überall sondeln (ausser in Schleswig Holstein) aber jetzt der kleine Haken.
      Du darfst nicht graben draussen_0008.gif
      Das Graben ist der Knackpunkt warum es zur Straftat bzw. in der Regel zur Ordnungswiedrigkeit kommt. Und wer hat nicht Schippe oder Hacke dabei wenn er sucht.
    • @'Bijarki anscheinend gehen wir hier von unterschiedlichen Lesern/Schreibern des Forums hier aus.

      Ich gehe nicht davon aus, dass hier Raubgräber, Waffensammler (die sich hüten würden vorher zum Bauern zu gehen und zu fragen) und von der Polizei unter Beobachtung stehende Menschen der Leserkreis sind. Sondern eher Hobbysondler, die auf die einfachste Weise ihrem Hobby nachgehen und wenn was gefunden wird - was dies nötig macht - dies nicht ausbuddeln, sondern die Archis holen.
      Nicht jeder schafft/will sich eine Nachforschungsgenehmigung holen. Sei, weil in manchen Regionen diese halt auch noch nach 1,5 Jahren nicht erteilt wurde (still ruht der Behördensee siehe etliche Beiträge in den Foren) oder wenn es vor Erteilung der Genehmigung wie hier in Brandenburg eine zweijährige Ausbildung agibb.de/Ehrenamt , bldam-brandenburg.de braucht (zu der ich mich angemeldet habe) oder es ein Mensch mit einem Naturell ist, der so etwas halt nicht mag.

      Suchen von verlorenen metallischen Gegenständen (was wir ja tun) ist auf jeden Fall legal (Ausnahmen BD, NSG etc.) mit einem MD, wenn wir dazu die Einverständnis des Bodenbesitzers & des Verlierers (beides hier der Landwirt) haben. Und jedeR mag selber entscheiden, ob dies sein Pfad ist.
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    • die Idee die mir hier gekommen ist (weil ich eben in anderen Bereichen als Dienstleister für die Landbesitzer aktiv bin) scheint aber auch schon vor einiger Zeit anderen gekommen zu sein; also nicht meine Erfindung.

      So gab es Rückmeldungen von Menschen, die schon über 5 Jahre mit dieser Verlustsuche (auch mit Kontrollen auf dem Land durch Amtspersonen) "erfolgreich" sind.
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    • Genau ! So ähnlich ist nämlich auch der Tenor meines Post. Grundsätzlich braucht man KEINE Nfg zum sondeln. ( Außer in Schleswig Holstein, da ist wohl schon der Gebrauch des Detektor verboten.)
      Da aber selbst die netten Beamten vor Ort, welche von besorgten Bürgern gerufen wurden, häufig mit der Gesetzeslage überfordert sind, ist es schon mal beruhigend, eine Nfg vorweisen zu können. Nicht mal ich, obwohl ich für das Landesmuseum arbeite, besitze eine. :P 8|
      Und diese Geschichten mit den ganzen Strafverfahren gegen Sondler, kannst mal ruhigen Gewissens überlesen. Wenn Du keine ausgegrabene Himmelsscheibe versuchst zu verkaufen, oder dir 6 Monate überlegst, ob du den Barbarenschatz nun meldest oder nicht, wirst auch nicht vor einen Richter gezerrt. :rolleyes:
    • civo schrieb:

      Und diese Geschichten mit den ganzen Strafverfahren gegen Sondler, kannst mal ruhigen Gewissens überlesen. Wenn Du keine ausgegrabene Himmelsscheibe versuchst zu verkaufen, oder dir 6 Monate überlegst, ob du den Barbarenschatz nun meldest oder nicht, wirst auch nicht vor einen Richter gezerrt.

      Außerhalb der großen bedeutensamen Funden sind dies meist ja nur Ordnungswidrigkeiten, die dann halt mit Bußgeld oder Stunden abgegolten werden (Ausnahme Wald, da es dort entsprechend der Gesetzeslage eine Straftat sein kann)
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    • So klar ist das eben gar nicht definiert. Ich schrieb ja schon, dass man keine tiefen Löcher buddeln sollte. Die Tiefe bestimmt dabei der Waldbesitzer. Wenn er eine Anzeige macht, muss er Beschädigungen des Wurzelwerks nachweisen. Sonst würde jeder Pilzsammler verklagt, der Pilze aussticht. Deshalb ist das Gesetz dahingehend so schwammig formuliert. Aber die Richtung des ganzen Threads hier ist schon mal richtig. MIT Genehmigung ist man immer auf der richtigen Seite und es lebt sich ruhiger.
    • Wenn dich hier ein Förster beim Benutzen eines MDs erwischt bis du fällig. (das gibt es auch ein OLG Urteil, was da dann wohl herhält) weil du etwas aus dem Wald entnehmen willst ,was nicht ein Lebensmittel für den Eigenbedarf ist. Und mehr lässt das Waldgesetz in fremden Wald nicht zu., sondern verbietet es. Ausnahme du hast dazu einen Erlaubnis des Besitzers (wobei es auch Forstbehörden wohl gibt, die sagen dies kann nur ein Amt ertteilen)
      Wenn Du auf einem fremden Grundstück beim Löcher graben erwischt wirst ohne Erlaubnis des Besitzers, muss der dir auch nichts mehr nachweisen von Beschädigung. Das Loch an sich reicht völlig, egal wie tief.

      Hier in Brandenburg scheint es daneben so zu sein, das wer beim Sondeln im Wald erwischt potnetiell verdächtig ist nach 2WK Waffen zu suchen, das ganze also meist wohl auch an den Verfassungsschutz zusätzlich geht.
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    • Kann sein das es in verschiedenen Bundesländern, verschieden gehandhabt wird und das OLG-Urteil bezog sich nicht aufs sondeln. Da wir beide keine Rechtsanwälte sind, ist es auch müßig, hier zu einem verwertbaren Ergebnis zu kommen, was allen Forumlesern hilft.
      Ich für meinen Teil hatte es mit 2 Anzeigen ( 1mal vom Förster der die Polizei rief und 1 mal von einem privaten Waldpächter ) zu tun und beide wurden nach einem sog. Anhörungsverfahren eingestellt. Vielleicht habe ich aber auch einen kleinen Vorteil, weil ich einen Ausweis vom Landesmuseum besitze. Ist zwar keine Nfg, aber da sind wir wieder bei dem Thema: Gesetzeslage und wer kennt sich damit wie aus.
      Wenn ich auf meinen Detektor angesprochen werde und den Ausweis zücke, ist meine Tätigkeit meistens plötzlich super interessant und spannend. Die restlichen Male regele ich mit meinem unübertroffenen Charme. hi :thumbup:
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    • Yepp Charme kann manchmal die unmöglichsten Türen öffnen und eh wo kein Kläger, da kein Richter. Und Glück gehört auf jeden Fall dazu und Behördenausweis hilft da viel (vorallem bei anderen, die sich nur begrenzt auskennen)
      Ist das Ganze dann auch durch deinen Chef abgedeckt? Weil zumindestens die meisten Förster hier würden einen Auftrag dafür sehen wollen (schon alleine weil sie sauer sind, das dies nicht wie gesetzlich wohl vorgegeben bei Wald mit dem Forstamt abgesprochen).

      Und warum hast du keine Nfg, du müsstest doch so etwas leicht "dienstlich" bekommen, oder?
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    • Hier liegt ein kleines Missverständnis vor ! :rolleyes:
      Ich bin ein "freier Mitarbeiter " beim Landesmuseum für Vorgeschichte hier in Halle. Ich habe also keinen Dienstausweis und gehöre keiner Behörde an. Ich habe mal Archäologie studiert und berate hin und wieder das Museum zu speziellen Themen. Daher habe ich nur einen Mitarbeiterausweis . Aber mit offiziellem Logo, Lichtbild und so. Der berechtigt mich gerade mal dazu, ohne Eintritt das Museum betreten zu dürfen. :D Aber es nimmt bei zufälligen Begegnungen mit besorgten Bürgern den Druck raus, den vermeintlich überführten Raubgräber, an der Flucht zu hindern. Ich erkläre mit meinem unschuldigstem Lächeln, ganz ehrlich, dass ich rein privat hier rum sondele. Das ich nichts kaputt mache und alle unentdeckten Pyramiden dem Museum melden werde. gemischt_smilie_0148.gif

      Und ja, Du magst recht haben. Eine Nfg wäre eigentlich kein Problem, aber dann wäre ich registriert. Und ich würde offiziell zugeben, dass ich nach alten Sachen suche. Meine schöne Legende vom Hobby-Sondler wäre dahin.
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