Suchgenehmigungen in Schleswig-Holstein jetzt zum Download!

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    • Suchgenehmigungen in Schleswig-Holstein jetzt zum Download!

      Die Deutsche Sondengänger Union (DSU) berichtete in einem Artikel, dass es in Schleswig-Holstein Suchgenehmigungen ab jetzt zum Download im Internet gibt. smilies_pictures/34.gif
      Hier geht es zu dem kompletten Artikel:

      dsu-online.de/suchgenehmigunge…lstein-jetzt-zum-download

      Also ich finde das super - zeigt es doch wieder, wie einfach es gehen kann, wenn man nur will.
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    • Na der Link führt zur Veröffentlichung der DSU.

      Dort findet sich dann:
      Hier auch der direkte Link zur Genehmigung:
      schleswig-holstein.de/DE/Lande…_blob=publicationFile&v=1


      Anscheinend kann sich dann jeder diese runterladen/ausdrucken.? Früher wollten die da noch dafür Name/Adresse, welche eingetragen wurde (also personifizierte Suchgenehmigung).
      Ich liebe die Geschenke aus der Fülle der Natur - manchmal auch, wenn dies antiker menschlicher "Abfall" ist.
    • Das Ganze sieht dann (noch auf Briefpaier des Amtes) so aus

      Schleswig, d. 04.02.2020

      Genehmigung
      zur Suche mit einem Metalldetektor an den Badestränden der Nord- und Ostsee und der
      Binnenseen
      Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als zuständige Obere
      Denkmalschutzbehörde erteilt hiermit gemäß § 13 i. V. m. § 12 Abs. 2 Ziffer 5 des Gesetzes zum
      Schutz der Denkmale vom 30.12.2014 (DSchG SH 2015, GVOBl. 2015, S. 2) die generelle
      denkmalrechtliche Genehmigung zur Suche nach modern verlorenen Gegenständen (wie
      insbesondere spätneuzeitliches und rezentes Münzgeld oder Schmuck) mit einem Metalldetektor
      an den ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee sowie der Binnenseen Schleswig-
      Holsteins (mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck) unbeschadet der Rechte
      Dritter. Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen (u. a. Betretungsrechte,
      Naturschutzrecht, Eigentumsrechte an gefundenen und nicht herrenlosen Gegenständen etc.)
      werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
      Die Genehmigung ist auf Verlangen berechtigten Personen vorzuzeigen.
      Diese Genehmigung gilt nur für die Metalldetektorsuche innerhalb des nachstehend definierten
      Geltungsbereiches. Für alle anderen Bereiche bedarf es zum Schutz von Kulturdenkmalen einer
      gesonderten Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Ziffern 4 und 5 DSchG SH 2015 durch das
      Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein oder für das Gebiet der Hansestadt Lübeck, durch
      die Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Lübeck (Archäologie und Denkmalpflege, Meesenring
      8, 23539 Lübeck).
      Die ungenehmigte Suche kann bei erkennbarem Vorsatz einen Straftatbestand (§ 19 DSchG SH),
      bei Fahrlässigkeit zumindest eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 DSchG SH 2015) darstellen.
      Geltungsbereich:
      Die Genehmigung gilt nur für Strände an Nord- und Ostsee und der Binnenseen, die vom
      Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung als ausgewiesene
      Badestrände im Schwimm- und Badestellenatlas (danord.gdish.
      de/viewer/resources/apps/SWIM/index.html?lang=de) verzeichnet sind.
      Der Strand ist jeweils auf der Wasserseite durch das mittlere Tideniedrigwasser (MTnw)
      oder das Watt bzw. an tidefreien Ufern durch den mittleren Wasserstand (MW) und an der
      Landseite durch den Beginn des Pflanzenwuchses, die Böschung der Steilküste oder den
      Dünenfuß begrenzt.
      Die Genehmigung gilt nicht für seewärtige Bereiche, die regelmäßig von Wasser überspült sind
      und sie gilt nicht für landseitige Bereiche, die an den Strand angrenzen wie z. B. Freizeitflächen,
      - 2 -
      Campingplätze oder angrenzende Landwirtschaftsflächen oder sonstige Flächen wie z. B. Naturschutzgebiete.
      Es besteht eine gesetzliche Mitteilungs- und Anzeigepflicht für das Entdecken oder Auffinden von Kulturdenkmalen (§ 15 DSchG SH 2015, Funde). Zu den Kulturdenkmalen können neben archäologischen Funden auch solche der neueren Geschichte zählen. Sollten Sie daher während Ihrer Suche entsprechende Funde feststellen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung an das Geschäftszimmer des ALSH unter 04621 387-0 bzw. alsh@alsh.landsh.de. Es stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne mit Rat zur Verfügung. Nach § 15 DSchG SH 2015 kann das Archäologische Landesamt unbeschadet des Eigentumsrechts eine befristete Aushändigung zur wissenschaftlichen Bearbeitung verlangen.
      Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bei der Suche mit Metalldetektoren, auch an ausgewiesenen Badestränden, die Möglichkeit des Auffindens von Kampfmitteln besteht. In solchen Fällen ist unverzüglich die entsprechende Ordnungsbehörde oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen (§ 3 KampfmV SH 2012). Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen (§ 5 KampfmV SH 2012). Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Es sollte daher unbedingt auch die Fundstelle bis zum Eintreffen der verständigten Behörde entsprechend gegen den Zutritt unbeteiligter Personen, vor allem durch Kinder, gesichert werden. Aufgrund dieser nicht zu unterschätzenden Gefahren empfehlen wir dringend, dass Minderjährige nur in Begleitung ihrer aufsichts- und haftungspflichtigen Erziehungsberechtigten die Suche mit einem Metalldetektor ausüben.
      Sonstige Hinweise:
      Die oben genannten Gesetze und Verordnungen sind im Internet (schleswig-holstein.de) einsehbar.
      Bei verlorenen Gegenständen ist § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (Anzeigepflicht des Finders) zu beachten.
      Es kann durchaus vorkommen, dass das Suchen mit einem Metalldetektor an bestimmten Badestränden oder Strandabschnitten zu bestimmten Zeiten unerwünscht oder gar verboten ist. Das ALSH hat hierauf keinen Einfluss, da dies Sache der Eigentümer oder Pächter ist.
      Dieser Bescheid ist gemäß § 22 DSchG gebührenfrei.
      Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
      Abteilung Denkmalschutz und Archäologische Landesaufnahme
      Brockdorff-Rantzau-Str. 70
      24837 Schleswig
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    • Paradiesfinder schrieb:

      welchen Link meinst du den?
      Im Eröffnungsbeitrag, der führt dich direkt auf die Seiten von DSU (wo dies dann steht)

      mein Link führt dich direkt zu einer pdf-Ddatei (dazu brauchst du den Adobe Reader)
      Ja, genau Deinen Link mein ich. Komischerweise kann ich die PDF auf dem Handy öffnen, auf dem PC nicht. Egal, vielen Dank Dir jedenfalls @Paradiesfinder!

      :thumbsup:

      civo schrieb:

      @DrillDozer du weißt aber schon, dass diese Genehmigung nur für Schleswig Holstein gilt ? Wuppertal liegt m.E. nicht dort.
      Haha, doch, fährt die Schwebebahn knapp dran vorbei.

      Neee, wir machen gerade Urlaub dort an der Ostsee und durchkämmen hier die Wiesen eines Bauern. Als ich ihn um Erlaubnis bat, sagte er nur sehr verhalten "ja". Heute gestand er mir, das er das erst nicht richtig verstanden hat, und er dachte, ich wolle auf seiner Weide erst Sachen "verstecken" um sie dann später wieder zu finden.

      Als ich ihm dann zeigte, was ich dort alles fand (Schrauben, Nägel, Werkzeugreste, Teile von landwirtschaftlichen Geräten etc.), war er sichtlich überrascht, und ich hatte das Gefühl, er wollte demnächst alle Weiden mir "durchsucht" haben.

      Morgen abend geht es dann endlich mal mit dem Detektor an der Strand. :D
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