§ 164 falsche Verdächtigung § 186 üble Nachrede § 187 Verleumdung Macht für mich nur Sinn, wenn ich auf Konfrontation aus bin! Und für den Bereich Niedersachsen kann ich den Flyer nicht empfehlen.
Ich würde den Flyer gern mal lesen. Leider wird für "Info-Material" Geld verlangt... Wenn ihn mir einer mal zukommen lassen kann ohne sich etwas daran zu verdienen wäre das ganz nett.
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Ich habe achon das eine uns andere
zu diesem Flyer gelesen.
Ich halte es für Propaganda-Material einer
Vereinigung, die sich "Wir hassen Archeologen und Gesetze!" auf ihre Fahnen geschrieben haben.
Ich arbeite gerne mit meinem zuständigen Archeologen zusammen!
Die DSU unterstützt eine Zusammenarbeit ausdrücklich.
natürlich...
Gut... das ist ein freies Land, hier darf jeder sagen was er will und glauben was er will...
Und einige sagen was und handeln ganz anders.
Aber darüber muss man nicht diskutieren.
Da hat jeder seine Ansicht der Dinge...
Ich denke jeder der sich ne längere Zeit mit Sondeln beschäftigt kennt die gültigen Gesetze seines Landes bzw. Bundeslandes ! Das kann man nicht pauschalisieren !
Wer suchet, der findet !
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Ich habe die Tage bereits einiges auf Facebook dazu gelesen. Die Meinungen dort sind aber weitestgehend negativ. Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Flyer einen Freibrief zum Sondeln auf nicht denkmalgeschützten Flächen und Bodendenkmälern darstellt und vor allem WER dafür die Haftung übernimmt, falls die Dinge,die dort geschrieben stehen schlicht falsch und unwahr sind und so nicht greifen.
Da wird wohl hinten im Kleingedruckten ein Haftungsausschluß stehen.
Vermutlich! Aber das würde alles nicht gerade zur Aufklärung beitragen und nur noch mehr Verwirrung schaffen und die Kluft zwischen Sondengängern und Archis vergrößern. Eine Broschüre in Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Und natürlich eine bundesweit EINHEITLICHE Gesetzeslage.
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Ich habe diesen Flyer und ich kann euch sagen, dass was darin steht sind keine unwahren Behauptungen .
Für die unter euch, die es nicht wahr haben wollt, erkundigt euch bei einem Anwalt zum Thema Rechtslage was sondeln angeht. Ich kann auch nicht bestätigen, dass in Facebook nur negatives über diesen Flyer verbreitet wird. im Gegenteil, der Flyer geht weg wie warme Semmel
Ich weiß für mein Bundesland, dass ohne NFG sondeln nicht verboten ist.
Wie im Denkmalschutzgesetz beschrieben ist lediglich die gezielte Nachforschungen genehmigungspflichtig.
mach dir doch mal den Spaß, stell dich mit deinem MD
bei Herrn Dr. Markus Harzenetter / Schloss Biebrich
auf den Rasen und winke mal mit der Broschüre!?
Wenn dann nichts passiert, was ich mir für dich wünschen würde,
ab da würde ich diese Broschüre noch vor die Bibel stellen.
Entschuldige meine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in diesem Heft,
aber wir leben in einem Land wo das Wort "Definitionsmacht" eine sehr hohe
Bedeutung hat.
Das wird dem oben genannten Herren bestimmt nicht schmecken, aber Fakt ist doch, dass es nicht verboten ist. Und das Wissen die Herren auch. Sie hätten es zwar gerne anderst, aber das Denkmalschutzgesetz lässt da keinem Spielraum für diverse Auslegungen der Gesetzestexte zu.
Dann schau dir doch mal den Flyer an, den das Landesdenkmalamt über Sondengänger herausgebracht hat. Die liegen sogar im LDA aus!!! Da werden sämtliche sondler pauschal als Grab Räuber betittelt. Ist dass denn fair den Sondengänger gegenüber?? Ich denke eher nicht. Wenn dich die Archäologen mal ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen würde, würde es nur halb so viele Probleme geben. Sondeln ist meine Leidenschaft und die werde ich mir nicht nehmen lassen. Egal durch wen auch immer