Nachforschungsgenehmigung beantragen?

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    • Nachforschungsgenehmigung beantragen?

      Hallo liebe Community,

      ich besitze seit neustem einen Garrett ACE 250 und habe erste Erfahrungen was das Thema sondern angeht gesammelt.

      Ich möchte mich gerne tiefer in das Gebiet buddeln und wollte daher eine Nachforschungsgenehmigung beantragen. Dazu habe ich heute mit der Landesarchäologie telefoniert. Mir wurde gesagt, dass ich nur für ein bestimmtes Gebiet (wenn überhaupt) eine Genehmigung kriege. Könnt ihr das so bestätigen?
      Das ist doch aber ziemlich blöd, wenn man in den unterschiedlichsten Gegenden sondeln möchte, oder nicht? Wie macht ihr das? Seid ihr immer im selben Gebiet unterwegs?

      Reicht eine Nachforschungsgenehmigung oder muss ich noch beachten / beantragen?

      Ich bin für jeden Tipp dankbar!

      LG
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    • Die Gesetzeslage kommt immer auf das Bundesland an in dem du sondelst. In diesem Thread habe ich alles ein wenig zusammengefasst, das könnte dich weiterbringen. Einsteigerguide fürs Hobby "Sondeln"

      Bei mir in der Pfalz ist das so dass man erst eine Email an die Generaldirektion für Kulturelles Erbe in Trier/Speyer/Koblenz oder Mainz schickt. Ich habe damals Speyer genommen weil die dort am "Sondengängerfreundlichsten" sein sollen. Nach etwa 1-2 Monaten habe ich dann eine Antwort bekommen und ich wurde auf ein Sondengängertreffen in Speyer eingeladen. Das ging einen Abend lang und es gab einen wirklich interessanten Vortrag über Archäologie und wir bekamen viele "Tipps" fürs Sondeln. Also was man bei Munitionsfunden machen soll, bei "Kriegsopfern" also z.b. ein Skelett von einem Soldaten, Erkennungsmarken usw.
      Dann bekamen wir alle ein Formular das wir zuhause ausfüllen mussten und wieder nach speyer senden musste und paar monate später war dann auch die Genehmigung mit der Post da. Dazu gab es eben eine Kartierung mit einem Recht großen Gebiet in dem ich suchen darf.
      Verlängern kann man die NFG jährlich per Email
      Neben der NFG braucht man nur noch das Einverständnis des Landeigentümers.

      LG
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