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hans_marder - - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
BeitragDie Gemarkungen recherchieren. Such Dir 4 oder 5 raus, bekommen wirst Du eventuell 3 davon in Deiner Naehe. Hat nichts mit bedeutenden Funden zu tun. Scherben, eventuell (vor 10 Jahren) mal eine Muenze oberflaechlich. Letztlich fuer die Katz das Ganze. Aber ein Muss.
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hans_marder - - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
BeitragWenn man darauf eingehen will und dann "legal im Sinne der Archies" bleiben will muss man sich eben an die von ihnen aufgestellten Regeln halten. Wichtig ist auch sich vorher genau die Gemarkungen auszusuchen und eben welche wo genug Feld + Historisches vorhanden ist. Ausserdem werden Genehmigungen fuer eine Gemarkung auch mehrfach ausgegeben, es kann also sein das Du in "Deiner" Gemarkung alles leer geraeumt vorfindest ;-) aber ok leer ist nie was wie die alten Hasen sagen
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hans_marder - - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
BeitragIsabel, abgelehnt wirst Du meist nicht. Da Du keine Vorkenntnisse hast musst Du im ersten Jahr Lesefunde vorweisen und diese NUR in den Dir zugewiesenen Gemarkungen. Dies ist "um gegenseitiges Vertrauen" aufzubauen.. Also 1. Antrag stellen, mehrere Gemarkungen heraussuchen die nicht zu weit von Deinem Wohnort entfernt liegen, 2. nach ca 4 - 5 Wochen zum Gespraech nach WI, 3. 1 Jahr mit Genehmigung des Grundstueckeigentuemers gucken. Lesefunde einmessen (wie und wo gefunden - GPS) und zum Archi …