Bin dann mal weg!
DSU erzielt hervorragenden Erfolg vor Gericht
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Hoffentlich kommt das in jedem Bundesland durchAllzeit gute Funde M.F.G ROCKY-1971
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Ne das wird leider nicht geschehen ,
Kultur ist Ländersache !( Leider )
Und solange das so ist Kocht da jeder sein Eigenes Süppchen.
Deshalb immer genau aufpassen wo man gerade unterwegs ist , besonders in der Nähe zu Ländergrenzen , das kann durchaus Heikel werden !
Bis dann, LutzAller Anfang ist Schwer , Meister die vom Himmel fallen , fallen meist auf die Schnauze ! -
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Na ja wir warten mal abAllzeit gute Funde M.F.G ROCKY-1971
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Ich denke die Kassen in den Bundesländern sind für alle Ämter der Archäologie am versiegen.
Die zuständigen Verantwortlichen müssen umdenken und Kompromisse eingehen!
LG CD -
CoinDigger schrieb:
Ich denke die Kassen in den Bundesländern sind für alle Ämter der Archäologie am versiegen.
Die zuständigen Verantwortlichen müssen umdenken und Kompromisse eingehen!
LG CD
Das ist ein Prozess der sehr , sehr lange dauern kann , mit Umdenken haben es die Deutschen Behörden und Institute nicht so , besonders wenn sie Angst habe es könnte ihnen was durch die Lappen gehen.
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Recht hast du Lutz und ich hoffe,das wir das noch ohne Rollator erleben dürfen
LG CD -
CoinDigger schrieb:
Recht hast du Lutz und ich hoffe,das wir das noch ohne Rollator erleben dürfen
LG CD
Soll ich mal Raten ?
Bis dahin können die Rollatoren Fliegen und haben einen Fusionsantrieb !
Bis dann, LutzAller Anfang ist Schwer , Meister die vom Himmel fallen , fallen meist auf die Schnauze ! -
Wollen wir mal nicht hoffen und was die DSU so auf die Beine stellt kann man zuversichtlich sein
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Das ist der Einzige Lichtblick in einem langen sehr dunklen Tunnel !!!
Bis dann, LutzAller Anfang ist Schwer , Meister die vom Himmel fallen , fallen meist auf die Schnauze ! -
Ich bin da echt froh in Österreich zu leben!! Bei euch in Deutschland ist es ja in gewissen Bundesländern ja fast schon ein prifileg Sondln zu dürfen !
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Moin,
welchen hervorragenden Erfolg hat die DSU denn erzielt?
Es gab doch weder Aktenzeichen noch Gerichtsurteil.
Die Stellungnahme des Landesamt (BW) sieht so aus:
Landesdenkmalpflege – Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedürftig
Eine Suche ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gegebenenfalls sogar strafrechtliche Folgen haben - Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 05. August 2016 keine Entscheidung zugunsten des „Sondengehens“ getroffen
Das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart weist darauf hin, dass der Einsatz von Metallsonden zur Suche nach historischen Hinterlassenschaften ohne entsprechende Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zudem gefährdet ein solches Vorgehen den Erhalt archäologischer Befunde für die Allgemeinheit in höchstem Maß. Das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigte sich im August 2016 mit der Thematik des sogenannten „Sondengehens“ im Rahmen eines Verfahrens (Az.: 13 K 935/15).
Der Kläger begehrte die Einsichtnahme in das Denkmalbuch beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Gericht hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am „Sondengehen“ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb dem Kläger empfohlen werde, die Klage zurückzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Kläger nachgekommen. Mit Beschluss vom 05. August 2016, Az. 13 K 935/15, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der „Deutschen Sondengänger Union“ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache für sich reklamiert.
Das Landesamt für Denkmalpflege stellt hierzu nachdrücklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens."
Die Sach- und Rechtslage zum sogenannten „Sondengehen“ stellt sich wie folgt dar: Nach § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Was diese Voraussetzungen erfüllt, ist Kulturdenkmal kraft Gesetzes, ohne dass es zur Feststellung noch eines zusätzlichen Aktes bedarf. Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden, sind archäologische Kulturdenkmale und daher automatisch durch das Denkmalschutzgesetz geschützt. Nachforschungen mit dem Ziel, solche Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen nach § 21 DSchG einer Genehmigung, für deren Erteilung landesweit das Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist.
Das Suchen mit der Metallsonde und das damit verbundene Freilegen gefundener Objekte ist entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht zerstörungsfrei, da ja gerade auch nach Metallobjekten im Boden gesucht wird. Dabei kann auch außerhalb bekannter Fundstellen nie ausgeschlossen werden, auf neue Funde oder gar neue Bodendenkmale zu stoßen. Auch wenn es um vermeintlich unscheinbare Objekte geht, wie beispielsweise Bruchstücke von Fibeln, Beschläge, Gürtelbestandteile, zerschmolzene Bronze oder kleine römische Schuhnägel aus Eisen, kann deren kulturgeschichtlicher Aussagewert immens sein und in den richtigen Händen von Archäologen zur Entdeckung von ganzen Siedlungen, Gräberfeldern, Römerstraßen führen.
Eine undokumentierte Bergung solcher Objekte zerreißt den archäologischen Zusammenhang, aus dem Archäologen vieles zur Geschichte herauszulesen vermögen. Auch soweit eine solche Befundzerstörung nicht die Absicht des Sondengängers sein sollte, wird sie doch billigend in Kauf genommen, denn anhand des Detektorsignals lässt sich die Qualität von Funden und Befunden schlicht nicht ermessen. Selbst wenn im Nachhinein noch eine fachgerechte Einmessung der Funde erfolgt, hat die Denkmalsubstanz in vielen Fällen bereits Schaden genommen, da eine unverfälschte Zuordnung zur früheren Befundstruktur nicht mehr möglich ist.
Hobby-Sondengänger können grundsätzlich keine Nachforschungs-Genehmigung erhalten, denn das öffentliche Interesse, die Denkmalsubstanz für auch künftige Generationen zu erhalten, überwiegt das private Hobby-Interesse an Nachforschungen. Nur von der Landesdenkmalpflege geschulte Hobby-Sondengänger können mit der systematischen Prospektion auf bestimmten Flächen beauftragt werden. Wer hingegen ungenehmigte Nachforschungen mit Metallsonden unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG, die mit einer Geldbuße in empfindlicher Höhe geahndet werden und sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn eine Fundunterschlagung hinzukommt.
Illegale Sondengänger und Schatzsucher schädigen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren immer wieder archäologische Kulturdenkmale, indem sie Metallobjekte entfernen und sich dabei auch vor tiefen Bodeneingriffen nicht scheuen. Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.Wünsche allen Gut Fund -
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