"Schatzregal" und Heimatforschung

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    • Jogi Rheinland Pfalz schrieb:

      Heute im Netz gefunden
      Die Alternative für Deutschland... ja nee, is klar rofl
      Die würden auch ein Schwiegermutter-Besuchsverbot-Gesetzt entwerfen,
      nur um Wählerstimmen zu bekommen.

      Zitat von Herrn Speck:
      Die Arbeit unzähliger Hobbyarchäologen könnte eine wichtige Hilfe zur Erforschung der Heimatgeschichte darstellen.

      Erforschung der Heimatgeschichte bedeutet;
      Erforschung der Geschichte und Erscheinungsformen eines geographisch umgrenzten Raums

      mit Analyse von Naturraum, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.


      Mit einem Metalldetektor über einen Acker zu laufen und das Metall einzusammeln ist erst einmal nur Hobby...

      Sondengänger die eine Genehmigung haben verpflichten sich (hier in NDS)

      1. eine Fundmeldung zu schreiben,
      2. die Funde einzumessen, Koordinaten
      3. die Funde aufzulisten
      4. bei der Archäologie abzugeben
      5. eine Dokumentation zu verfassen
      In Verbindung mit den oben genannten Vorgehensweisen wird daraus Heimatkunde.
      Ach ja... und dann am besten die Fundstücke in einem Heimatmuseum für die Öffentlichkeit
      zugänglich machen, also Ausstellen.

      Ich bin mir sicher, das Herr AfD Speck diese Art von Arbeit meint, die unzählige Hobbyarchäologen
      in ihrer Freizeit genau so zelebrieren.

      Das nur mal zu diesem Zitat von Hr. Speck und wie ich es erlebe.

      Mit heimatlichen Grüßen, RR
      Bin dann mal weg!


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    • Ich möchte nur mal eines zu Bedenken geben:
      Natürlich handelt es sich hier um ein Gesetz, was gerade uns Sondengänger "sehr einschränkt"!
      Dennoch weiß keiner welche Folgen die Abschaffung des Schatzregales mit sich bringt.

      Ich möchte das mal mit der Abschaffung sämtlicher Ampelanlagen in Deutschland vergleichen...
      Freie Fahrt für alle; die Folgen dürften doch jedem Autofahrer bekannt sein, oder?

      Wenn würde ich eine Entschärfung des Schatzregales fordern!
      Vor allem einen generellen Finderlohn und die Suche auf Wald und Wiesen ausdehnen.

      ...

      Gruß, RR
      Bin dann mal weg!


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    • Moin
      Finde den Vergleich mit den Ampelanlagen nicht so gelungen.
      Vor allem einen generellen Finderlohn und die Suche auf Wald und Wiesen ausdehnen. this dem Vorschlag stimme ich zu.
      Bayern ohne Schatzregal versinkt doch auch nicht im Chaos.
      In England scheint es doch auch gut zu funktionieren.

      Weihnachtliche Grüße Mr.Gold
      Wünsche allen Gut Fund :)
    • Möchte nicht wissen was schon gefunden wurde und nicht Gemeldet wurde
      Mal angenommen man Findet 10 Alte Gold Münzen die sehr wertvoll sind
      und man Hängt es nicht an die Große Glocke wie in YouTube
      Das kann doch keiner mehr nach voll ziehen
      spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html
      Ich hätte es nicht gemeldet
      Mann sieht ja was da raus kommt
      Der dumme ist immer der Finder
      Allzeit gute Funde M.F.G ROCKY-1971 :thumbsup: :thumbsup:
    • Ritter Rost schrieb:

      Ich möchte das mal mit der Abschaffung sämtlicher Ampelanlagen in Deutschland vergleichen...Freie Fahrt für alle; die Folgen dürften doch jedem Autofahrer bekannt sein, oder?
      Na ja, der Vergleich hinkt ein wenig. In Bohmte z.B. wurden sämtliche Verkehrszeichen und Ampeln abgeschafft. Das Ergebnis war, dass der Verkehr flüssiger durch die Stadt floss. Die Devise des Ganzen hiess: Sicherheit durch Unsicherheit.

      Hier geht es nur darum, mit der Archäologie eine Gemeinsamkeit zu bilden um historische Stücke der Allgemeinheit zu sichern und/oder dem Finder eine Entschädigung zukommen zu lassen, da ansonsten der Schwarzmarkt das übernehmen wird.

      Ich weiss wovon ich rede, hatte viele Jahrzehnte im Bereich der Paläontologie mit der gleichen Problematik zu tun.
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    • Die Archäologie hat dafür aber kein Geld um gemeinsame Sache mit vielen Sondengängern zu machen.

      Man nennt es dort "das Betreuen von Sondengängern" ... das kostet Geld, Zeit und Personal.
      Das Thema hatte wir bei einer Tagung beim NLD mit Herrn Dr. Henning Haßmann.

      Deshalb gibt es auch ausgesuchte Ehrenamtliche Sucher und Suchergruppen,
      die Seitens der Archäologie beauftragt werden, im Vorfeld ein Gebiet abzusuchen.

      Und um bei diesen schon fast elitären Kreis mitmachen zu können, braucht es aus Sicht
      der Archäologen weit aus mehr als nur einen Detektor und einen Spaten.

      Anderer Seits gibt es Zahlen von mehr als 10.000 Sondengängern deutschlandweit (wenn man der Lügenpresse glauben kann).
      Wer ist also geeignet, wer nicht und wer soll das prüfen und entscheiden?

      Aus meiner Sicht werden die Gesetze noch verschärft werden, damit die Masse an Sondengängern reduziert werden kann.
      Denn auch so kann man Schaden abwenden. (Theoretisch)

      Ja ich weiß, das wird einige nicht abhalten...

      Leider kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Politikdarsteller egal welcher Partei sich für die Abschaffung des Schatzregals
      tatsächlich einsetzt... denn hier würde eine Einnahmequelle versiegen und Enteignung wird in unserem Land großgeschrieben.

      Gruß, RR

      Bin dann mal weg!


    • ROCKY-1971 schrieb:

      Möchte nicht wissen was schon gefunden wurde und nicht Gemeldet wurde
      Mal angenommen man Findet 10 Alte Gold Münzen die sehr wertvoll sind
      und man Hängt es nicht an die Große Glocke wie in YouTube
      Das kann doch keiner mehr nach voll ziehen
      spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html
      Ich hätte es nicht gemeldet
      Mann sieht ja was da raus kommt
      Der dumme ist immer der Finder
      Hallo Rocky,

      nachfolgend etwas allgemeines:

      Ich finde es nicht korrekt, wertvolle Funde nicht zu melden. Der Grund ist der § 984 BGB. Ich fände es auch ziemlich mies, wenn jemand auf meinem Grundstück was entsprechend wertvolles finden und mir dies nicht mitteilen würde. Geht für mich gar nicht.

      Deshalb gilt für mich bei solchen Funden:

      Wem gehört der Grund und Boden, wo ich die Sache gefunden habe. Bei Privatgrund s.o.

      So, nun gibt es auch noch den "öffentlichen Grund" und fast immer ein schon penetrant nervendes Schatzregal. Jetzt wird die ganze Materie leider komplexer. Ich könnte hierfür auch Erklärungen abgeben, aber da brauche ich etwas mehr Zeit dazu. Bei Interesse melden.

      So, noch ein schönes Fest und erholsame Tage... santa
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
    • El_buscador schrieb:

      ROCKY-1971 schrieb:

      Möchte nicht wissen was schon gefunden wurde und nicht Gemeldet wurde
      Mal angenommen man Findet 10 Alte Gold Münzen die sehr wertvoll sind
      und man Hängt es nicht an die Große Glocke wie in YouTube
      Das kann doch keiner mehr nach voll ziehen
      spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html
      Ich hätte es nicht gemeldet
      Mann sieht ja was da raus kommt
      Der dumme ist immer der Finder
      Hallo Rocky,
      nachfolgend etwas allgemeines:

      Ich finde es nicht korrekt, wertvolle Funde nicht zu melden. Der Grund ist der § 984 BGB. Ich fände es auch ziemlich mies, wenn jemand auf meinem Grundstück was entsprechend wertvolles finden und mir dies nicht mitteilen würde. Geht für mich gar nicht.

      Deshalb gilt für mich bei solchen Funden:

      Wem gehört der Grund und Boden, wo ich die Sache gefunden habe. Bei Privatgrund s.o.

      So, nun gibt es auch noch den "öffentlichen Grund" und fast immer ein schon penetrant nervendes Schatzregal. Jetzt wird die ganze Materie leider komplexer. Ich könnte hierfür auch Erklärungen abgeben, aber da brauche ich etwas mehr Zeit dazu. Bei Interesse melden.

      So, noch ein schönes Fest und erholsame Tage... santa
      Rocky hat teilweise recht. Der dumme ist immer der Finder eines Schatzes und bekommt vllt noch einen Tritt in den Arsch.

      § 984
      Schatzfund


      Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

      Trifft auch nicht unbedingt zu, da jeder Schatz der wertvoll erscheint oder ist sowieso dem Vater Staat gehört soweit der Schatz ausgegraben wurde.
      In den meisten Bundesländern bremst außerdem das Denkmalschutzrecht alle Freude an Bodenfunden aus – mit dem so genannten Schatzregal. Das ist ein Hoheitsrecht aus Zeiten der Landesfürsten, nach dem herrenlose Funde automatisch in das Eigentum des Staates übergehen.
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    • Stimmt so auch wieder nicht,

      das haben verschiedene Vorfälle, die über die Jahre vorkamen, gezeigt. Es gibt glücklicherweise noch mehr Gesetze als das BGB oder die entsprechenden Landesdenkmalgesetze. Und daran muss sich auch das LDA halten. :D
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
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    • Also, nach meinem Gesetz ist das einfach geregelt.

      Finde ich etwas was von geschichtlichem Interesse ist werde ich es dokumentieren, mich als Finder feiern lassen und es selbstverständlich melden.

      Ist es nicht von geschichtlichem Interesse geht es automatisch in meinen und des Grundstückseigentümers Besitz über.
      Viel Spaß und viel Glück

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