Gibt es ein Recht auf Finderlohn?

    • Der Bericht in der TV ist so nicht ganz komplett;


      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt


      (1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.
      (2) Ist die Sache nicht weniger als 50 Euro wert, so kann der Finder von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen.

      Der Finderlohn besteht in der Hälfte des Betrags, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde.

      Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der Behörde oder der Verkehrsanstalt ist oder der Finder die Ablieferungspflicht verletzt. Die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltende Vorschrift des § 1001 findet auf den Finderlohnanspruch entsprechende Anwendung. Besteht ein Anspruch auf Finderlohn, so hat die Behörde oder die Verkehrsanstalt dem Finder die Herausgabe der Sache an einen Empfangsberechtigten anzuzeigen.
      (3) Fällt der Versteigerungserlös oder gefundenes Geld an den nach § 981 Abs. 1 Berechtigten, so besteht ein Anspruch auf Finderlohn nach Absatz 2 Satz 1 bis 3 gegen diesen. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach seiner Entstehung gegen den in Satz 1 bezeichneten Berechtigten.


      Also; 3% von 400.000 = 12.000 ./. 2 = 6.000!

      Es stimm, was Goldie sagt: Wäre das Geld nicht in den obigen Stätten gefunden worden, so wäre der Anspruch 12.000 gewesen (+ die 5% von dem Betrag bis 500 = 25).

      Saludos
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
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    • Das mag sein Hugo,

      aber das muss letztendlich jeder mit sich selbst ausmachen. Ich bin aber auch der Meinung, dass solch eine Dummheit bestraft gehört. Wie kann man sein Vermögen so deppert in Sicherheit bringen, sodass es Kinder ohne Probleme finden können. hmm
      Ulises


      "Die Geschichte ist nicht viel mehr als eine Aufzählung der Verbrechen, Narrheiten und Unglücksfälle der Menschheit." hmm

      Edward Gibbon
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