sondel genehmigung fuer hessen

    • Ja was ist denn jetzt ein "Bodendenkmal nach dem Gesetz"? Ist eine römische Münze oder ein keltisches Amulett oder ein Apothekergewicht ein Bodendenkmal? Wohl eher nicht, oder? Eigentlich voll einleuchtend, so wie Hartmut Hartmann es formuliert, ganz einfach!
      Danke! Ich hab mir auch schon so viele Gedanken über diesen ganzen Kram gemacht, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäume nicht!
      (ich hoffe, das gilt ebenso für NRW)
    • Holyfield schrieb:

      Ja was ist denn jetzt ein "Bodendenkmal nach dem Gesetz"? Ist eine römische Münze oder ein keltisches Amulett oder ein Apothekergewicht ein Bodendenkmal? Wohl eher nicht, oder? Eigentlich voll einleuchtend, so wie Hartmut Hartmann es formuliert, ganz einfach!
      Danke! Ich hab mir auch schon so viele Gedanken über diesen ganzen Kram gemacht, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäume nicht!
      (ich hoffe, das gilt ebenso für NRW)
      Wenn man sich unsicher ist ob man eventuell ein BD gefunden hat, dafür gibt es ja in allen DschG den Melde§.

      Nur wenn die verkalkten Arschis eine solche Meldung als Anlass für eine Anzeige benutzen, nun da wird kaum ein
      Finder deren Fachwissen in Anspruch nehmen wollen.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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    • Tasse,
      mich interessiert dieser ganz Kram mit NFG nicht und werde auch nie eine beantragen.
      Ich halte mich von BDM fern,frage nach Erlaubnis beim Grundstückseigentümer,Grabungslöcher werden geschlossen,Müll wird entsorgt.
      Wer will mir etwas vorwerfen?
      Es gibt Sondler mit einer NfG die verhalten sich wie die Axt im Walde und meinen sie sind die Größten und haben Narrenfreiheit!
      Ich brauch keine NFG um Gesetze zu befolgen und Anstand habe ich selbst!
    • CoinDigger schrieb:

      Das Sondengehen ist prinzipiell überall erlaubt,außer natürlich auf Bodendenkmäler.

      Das Suchen nach Funden von nicht kulturellem Interesse ist erlaubt!

      Das Sondeln in einer Einrichtungen wie Freibäder obliegt natürlich einer Genehmigung,aber keiner NFG.
      Diese besorgt man sich über den Senat der zuständigen Stadt.

      Ich hoffe mir ist jetzt keiner böse, wenn ich an dieser Stelle nochmals nachfrage. Aber als Neuling, der sich gerade erst mit dem Thema beschäftigt und der eigentlich hierzu nur Verbote und Einschränkungen findet, bin ich schon sehr verunsichert.

      Grundsätzlich scheint es doch bei einer Suche so zu sein, dass die Beweislast (nämlich dass man NICHT nach Bodendenkmälern sucht) bei einem selbst liegt.
      Und wenn eine Behörde behauptet, dass man eben doch nach solchen Dingen gesucht hat, lässt sich das eigene Vorhaben ja nur schwer beweisen.
      Habt ihr in diese Richtung schon Erfahrungen gemacht?

      Man kann natürlich hoffen, dass man, z.B. bei der Suche auf einem Freibadgelände, einem Spielplatz oder in einem Gewerbegebiet (mit vorher offiziell eingeholter Zustimmung der jeweils zuständigen Stadtverwaltung), diese Genehmigung im Fall der Fälle als "Beweis" vorlegen kann. Aber reicht das auch aus?

      Wir haben in unserer Gegend z.B. Flächen, die wurden mit Baggern und Walzen vollkommen neu gestaltet, um eine Ansiedlung von Firmen zu ermöglichen.
      Diese Flächen sind in städtischer Hand und zusammenhängende Bodendenkmäler sind dort sicher nicht mehr zu erwarten. Eine alte Münze oder ein altes landwirtschaftliches Werkzeug kann man aber wohl sicher niemals ausschließen - oder?!

      Wenn man eine solche Fläche also absuchen wollte (bevor sie mit Gewerbehallen vollgebaut ist), wäre dafür die Genehmigung der Stadtverwaltung in euren Augen ausreichend?
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    • Ich frage deshalb, weil ich dann schon kurzfristig auf solchen Plätzen mit der Sonde suchen könnte.
      Ansonsten kann ich ja erst mit der ganzen Sache beginnen, wenn (oder besser falls) ich eine NFG in den Händen halten - was in Hessen ja nicht so leicht zu sein scheint.
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    • Hallo EiGelb.

      eine direkte Genehmigung von der Stadtverwaltung zubekommen (ich gehe mal von mir in TH aus) wird vllt bille schwierig werden da diese mit dem LDA zusammen hängen, arbeiten, in einem Gebäude ihren Sitz haben. Suche das freundliche Gespräch mit dem richtigen in der Stadtverwaltung, erkläre dein Vorhaben. Was, warum und wieso du dort suchen möchtest. Ich Denke mal das es vllt klappen könnte, wenn nicht dann wende dich mal an die hier (siehe unten). Jedes Denkmalamt hat eine Außenstelle vom Hauptsitz aus, dann auch in deiner Nähe, versuche ein Treffen mit denen zu vereinbaren und spreche persönlich vor. So läuft es bei mir und TH hat eins der strengsten Gesetze in Deutschland.

      lfd.hessen.de/

      Ich bin in der gleichen Situation in TH aber es geht vorwärts.

      zusammenhängende Bodendenkmäler sind dort sicher nicht mehr zu erwarten.

      Dieser Satz gilt nicht so. Was ein BD ist bleibt ein BD, egal ob da ein Bagger, eine Walze oder sonst was drüber macht.
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    • Hallo Eigelb,

      ich schreibe es Dir mal wie ich es, als Berliner, in Hessen praktiziert habe.

      Ich war im Urlaub im Taunus und natürlich war der Detektor mit an Bord. Am Rande des Ortes, wo wir wohnten, waren einige
      frisch gepflügte Äcker welche weder innerhalb des Limes lagen noch andere geschichtlichen Besonderheiten bekannt waren.

      Für die Vergabe einer NfG. war nach der damaligen Fassung des DschG die untere Denkmalschutz Behörde zuständig. Kurz im
      Net recherchiert und schon hatte ich von dieser Sitz und Öffnungszeiten.

      Bin dort also hin und habe mein Vorhaben, auf den Äckern sondeln zu wollen, vorgetragen. Daraufhin erklärte mir die nette Dame
      das solche Anträge vom zuständigen Kreisarchäologen bearbeitet werden. Böse wie ich bin, habe ich dann der Dame den entsprechenden
      Gesetzestext vorgelegt und nochmals wegen der auf deren Zuständigkeit gepocht.
      Irgendwie verdutzt über meine Hartnäckigkeit und das ein Berliner sich auch noch mit den Hessischen Gesetzen auskennt unternahm sie
      jedoch alles um das ich einen Termin beim zuständigen Archi bekam.

      Jetzt ich also an nach Wiesbaden. Ich habe zwar den Schloßpark gefunden aber irgendwie nicht den richtigen Weg zum Amt. Also
      Telefon raus und angerufen um nach den Weg zu fragen.
      Als ich den Herrn Dr. ...... an der Strippe hatte brachte er mir schnell rüber dass er in Zeitnot ist und worum es den ginge, wir es
      eventuell am Telefon klären könnten.
      Ok. ich wieder mein Vorhaben beschrieben on gefragt ob ich da von ihm eine Genehmigung nach dem DschG bekäme. Nein, dies
      ginge für einen Urlauber keines Falls da für die Vergabe einer Genehmigung zur Suche nach BDs vertrauensbildende Maßnahmen
      erforderlich und Voraussetzung seien und dies in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

      Jetzt kommt der Kern:

      Nun, erwiderte ich will ja auch gar keine BD suchen. Ich will einfach nur auf Fäkaläckern nach Dingen suchen welche in der
      Vergangenheit mit dem Mist von den Bauern auf den Feldern verteilt wurden.

      Er: (fast wörtlich) dafür kann er mir keine Genehmigung erteilen denn er kann nur Genehmigungen zur Suche nach BDs vergeben.
      (Recht hatte er denn so entsprach es dem geltenden Gesetz)

      Ich hatte jetzt meine Bestätigung dass es neben der genehmigungspflichtigen Suche nach BDs auch Suchen gibt welche nicht in
      den Zuständigkeitsbereich des Denkmalamtes fallen. Und dies aus dem Munde eines Archäologen welche anderwärts NfG.
      vergabeberechtigt ist.

      Ich habe ihm dann noch beschrieben wo sich diese Äcker genau befinden und falls er bezüglich meines Tuns besorgte Anrufe
      bekäme er nun wisse wer dort sondelt. Ungefähre Zeiten hatte ich ihm auch genannt.

      In den nachfolgenden Tagen war ich dann mehrmals dort zu den in etwa angegebenen Zeiten sondeln. Kein Archi, kein
      Hobbydenkmalpfleger, keine Polizei hat sich um mich gekümmert.

      Und wenn dies ein Berliner hin bekommt sollte es doch für Euch erst recht kein Problem sein.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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