Das tut weh

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    • Bin heute morgen etwas spazieren gelaufen und den Bauern beim pflügen zugeschaut.
      Die Pflüge werden irgendwie jedes Jahr noch größer und es tut richtig weh, wenn man bedenkt was sie in diesem moment zerstören.
      In Baden-Württemberg ist das Suchen ja nicht erlaubt, aber ist das noch Denkmalschutz ? Warum kann man nicht eine Genehmigung
      für gepflügte Flächen erteilen und die Tiefe begrenzen?
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    • Ahoi ihr Paragraphenreiter thinking

      Bei uns in NDS (da wiederhole ich mich zum Xten mal aber gerne wieder!)
      ist das Suchen mit Genehmigung auf nicht besser.

      Hier mal ein Ausschnitt aus meiner NFG:



      Plus: Das man mit dem Neuzeitlichen Kram auch noch zur Sichtung alle halbe Jahre vorsprechen muss, damit man eine Verlängerung der NFG bekommt.

      Ein Feld das zum 2500dertsen Mal umgepflügt und mit Kunstdünger und Jauche getränkt wurde, kann nicht sonderlich bereichernd an Schätzen sein,
      die in 40 cm Bodentiefe liegen.

      Mit historisch-wertvollen Grüßen, RR
      Bin dann mal weg!


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    • Steht doch unmissverständlich im Gesetz:


      § 21
      Nachforschungen

      Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.

      Diese Ziel kann man nur verfolgen, wenn man weiß das dort ein KD liegt oder von dem Umständen her vermutet das dort ein KD liegen könnte.
      Will man nur schauen was da die Bauern in den letzten 200 Jahren mit Mist und Gülle, an metallischen Dingen, mit auf den Acker gebracht haben,
      stellt die keine zielgerichtete Suche nach KDs dar.

      Dies Rechtsauffassung wurde mir auch von einem Kreisarchäologen in Hessen so bestätigt.
      Genau für solch eine Suche wollte ich mir von ihm eine NfG ausstellen lassen. Sinngemäß
      bekam ich von ihm die Antwort: dafür kann er keine Genehmigungen erteilen, er kann nur
      Genehmigungen für die Suche nach KDs ausstellen.

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Hallo Ritter Rost,

      in Württemberg gäben wir was drum, für eine solche Genehmigung. Ist doch besser als nix und wenigstens weiß man wo man dran ist und kann sein Hobby ausüben. Und das, ohne sich als Schwerverbrecher zu fühlen.
      Ich muß immer 2 Stunden nach Bayern fahren ;(
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    • Hallo,
      weshalb wird eine Pressemitteilung der Archäologen höher bewertet als ein Bericht aus einem Gerichtssaal?
      Warum darf die Darstellung der DSU weiterhin im Netz stehen wenn diese falsch ist?

      Warum wurde hier das Verfahren eingestellt? dsu-online.de/2-sondengaenger-…gewinnt-naechsten-prozess

      Ich versuche zu letzteren noch ein Aktenzeichen oder anderen schriftlichen Beweis zu bekommen.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Hallo Oxygen34,

      das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht.

      Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen.

      Fazit: oberflächlich mit dem Detektor suchen und irgendwo auf dem Feld Löcher zu buddeln ist erlaubt, jedoch nur unabhängig voneinander.

      Gruß Kuti
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    • GrizzlyBeark schrieb:

      Hallo Oxygen34,

      das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht.

      Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen.

      Fazit: oberflächlich mit dem Detektor suchen und irgendwo auf dem Feld Löcher zu buddeln ist erlaubt, jedoch nur unabhängig voneinander.

      Gruß Kuti
      Sorry, ich kann dies nicht unkommentiert lassen.

      Das Benutzen eines Metalldetektors wir vom DschG BW überhaupt nicht tangiert. (oben habe ich den entsprechenden § zitiert)
      Dies bedeutet man kann überall und zu jeder Zeit, unter Beachtung anderer Rechtsvorschriften, mit einem Metalldetektor, Bodenradar
      oder einer Wünschelrute laufen. So ist es auch hier in Berlin.

      Vom DschG wird nur das Graben, mit dem Ziel KD zu entdecken erfasst.
      Es wird eben nicht das Graben mit einem anderen Ziel wie, Erdbeeren pflanzen, ein Fundament ausheben oder einen verlorenen Gegenstand
      zu bergen erfasst.

      Nur so ist es möglich dass ich hier Berlin Auftragssuchen im gesamten Stadtgebiet, unter Berücksichtigung z.B. der Eigentumsverhältnisse durchführen
      kann.
      Nicht anders ist die Rechtslage in BW. Würde ich mich in BW aufhalten und einen Suchauftrag bekommen, so ist es mir im Urlaub in Hessen passiert,
      tät ich keine Sekunde zögen und Bedenken haben. Und dann soll mal einer kommen und mich anzeigen weil ich dem Bauern seine verlorene Geldbörse
      suche.

      Ein Tipp für alle Sondengänger, legt euch eine Rechtschutzversicherung inklusive Verwaltungsrecht zu und schon fangt ihr an bestimmte Dinge entspannter
      anzugehen.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Bin ich froh in Bayern zu leben. Und das in der Nähe einer Römerstraße und viel Ackerfläche mit freundlichen Bauern.
      Ich bewundere jeden Sondler außerhalb Bayerns der trotz aller Widrigkeiten bei seinem Hobby bleibt.
      Klar, auch hier gibt es Deppen, aber so lange ich darf was ich tue können sie mich Mal.

      Zieh den Hut vor euch und euren geilen Funden hail

      Micha
    • @Hartmut Hartmann

      "Vom DschG wird nur das Graben, mit dem Ziel KD zu entdecken erfasst."

      Dieser Satz wir einem doch in fast jedem Bundesland unter die Nase gehalten. Du als Sondler mußt denen dann nur Beweisen können das du NICHT nach KD suchen tust.
      Deshalb finde ich das auch gut, dass du das mit der Rechtschutzversicherung erwähnst. Bin zwar zu 95% nur in Bayern unterwegs aber Ich habe auch eine RSV, sicher ist sicher.
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    • Aries,
      wieso muss der Sondler beweisen das er nichts unrechtes gemacht hat?

      Muss ein Autofahrer beweise das er nicht bei rot gefahren ist, muss ich beweisen das ich nicht mit Drogen deale,
      musst Du beweisen das du kein Ladendieb bist?

      Nein, Rechtsverletzungen müssen bewiesen werden. Oder weshalb gibt es Blitzer zum Beweis für schnelles Fahren.
      Weshalb werden jetzt die Videos aus Hamburg ausgewertet um die Straftäter auf beiden Seiten belangen zu können?

      Und letztes, weshalb wurde in S-H ein Detektorverbot eingeführt? Weil die die Rechtslage genau kannten
      und so die schwierige Beweisführung umgehen.

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Du weißt doch wie die Archäologen über uns Hobbysondler denken. Die sind doch scharf wie die jungen Spritzer bei der Polizei und versuchen dir so gut es geht einen Strick zu drehen nur das du denen nicht zuvor kommst.
      Will aber auch noch sagen, bevor es falsches gehör bekommt. Nicht alle sind so. Mit vielen ist gutes auskommen und unterstützen einen vllt sogar. Ist wohl auch vom Bundesland abhängig.
      Das was sich in SH abspielt grenzt sowieso an..........
      Die sollten sich lieber um andere Sachen kümmern.
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