Aus gegebenen Anlass für alle Grundstücksbesitzer

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    • Aus gegebenen Anlass für alle Grundstücksbesitzer

      Hallo,

      ich denke so wie ich bisher im Irrglaube war wird es auch mansch anderen geben.

      Fällt bei einem Unwetter vom Grundstück des Nachbarn ein Baum auf mein Grundstück und der Baum war bis dato augenscheinlich ok.,
      ist dies höhere Gewalt und der Nachbar bzw. seine Versicherung haften nicht.

      Also, selbst wenn man keine Bäume auf seinem Grundstück hat versichert euch so das die Gefahren vom Nachbargrundstück abgesichert sind.

      derwesten.de/wohnen/bei-einem-…r-besitzer-id8296123.html
      cosmosdirekt.de/hausratversicherung/sturmschaden/

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Hartmut Hartmann schrieb:

      Hallo,

      ich denke so wie ich bisher im Irrglaube war wird es auch mansch anderen geben.

      Fällt bei einem Unwetter vom Grundstück des Nachbarn ein Baum auf mein Grundstück und der Baum war bis dato augenscheinlich ok.,
      ist dies höhere Gewalt und der Nachbar bzw. seine Versicherung haften nicht.

      Also, selbst wenn man keine Bäume auf seinem Grundstück hat versichert euch so das die Gefahren vom Nachbargrundstück abgesichert sind.

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      LG Hartmut

      Mr.Gold schrieb:

      Ups, habe 11 Bäume auf meinem Grundstück.
      Muss gleich mal vor dem nächsten Sturm kontrollieren. Oder ich schneide die auf Bonsai crazy lol
      Obwohl, wenn ich die kontrolliert habe, muss ich ja nicht haften :thumbsup:

      Goldene Grüße modo
      Was ich noch nicht abschließend erlesen konnte ist, wann ich als Baumbesitzer dieser Kontrollpflicht im vollen Umfang gerecht werde.

      Ich werde jetzt halbjährlich eine Fällgenehmigung stellen. Dann kommt einer vom Amt und begutachtet und dies kostenfrei.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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    • Kleiner Fall zur Fällgenehmigung. Ist zwar schon länge her. (Herbst 2006) Wir hatten einen großen seltenen Vogelkirschbaum (ca.15m + hoch, Stamm 60cm +)im Garten an der befahrenen Ortseingangsstraße, der von unten innen etwas hohl was, selbst festgestellt durch abklopfen. Der Baum stand seit dem ich denken kann , also fällen nur mit Genehmigung. Also einen vom Amt geholt und auf die gefahren hingedeutet. Er hat den Baum vermessen und begutachtet. Sein Satz war "Der Baum ist noch Kerngesund und bedarf keiner Fällung, da keine Gefahr besteht."
      Ca drei Monate ( 01.2007) später fegte Orkantief Kyrill über Deutschland und das Thema Baum fällen hatte sich von allein erledigt.
      Baum fiel über die Straße, knapp am Feuerwehrgerätehaus vorbei. Einziger Schaden war unser Gartenzaun und de Telefonleitung die für zwei Tage ausgefallen war, da der Baum in de Oberleitung geknallt ist.
      Wer bezahlt die scheiße. Versicherung war da und begutachtete die Sache. Laut deren Gutachten sollte unsere Private Versicherung dafür aufkommen. Gut das wir ein Gutachten vom Amt hatten und nicht einen Cent dafür bezahlen mußten.

      Will damit sagen das die Gutachter vom Amt in der Theorie schlau sein mögen aber in der Praxis einiges nachzuholen wäre.
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