Barbarenschatz...

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    • Also ich glaube das Urteil bleibt bestehen.

      - Ohne Genehmigung
      - Fund nicht aufgezeigt

      Für mich (außer in Bayern) leider echt Unterschlagung nach der jetzigen Gesetzeslage. Irrsinn, aber ich glaube das Urteil wird so lauten.
      Fallen kann es nur, wenn man "Fristen" mit ins Spiel bringt. Für Unterschlagung bzw. Aufzeigen von Funden gibt es wohl keine Frist (hab nix gefunden). Dann kann er behaupten den Fund erst mal gereinigt zu haben.
      Urteil würde dann milder ausfallen weil er nur die Genehmigung nicht hatte.

      Bin gespannt

      (PS. Ich hab u.a. 6 Semester Wirtschaftsrecht und Zivilrecht studiert (neben BWL) an der FH). Deshalb meine Vermutung.
    • Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber soviel ich weiß ist das kein Berufungs- sondern ein Revisionsverfahren. Darin wird ja meines Wissens nicht nochmal der ganze Hergang aufgerollt und zerpflückt, sondern es geht nur um Verfahrensfehler von der Vorinstanz - und die werden verhandelt, sonst nix. Wird dann ein Verfahrensfehler erkannt, wird das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, unabhängig von Schuld oder Nichtschuld.
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    • Geht bzw ging es in diesem Fall nicht nur um die Unterschlagung?


      Von fehlender Genehmigung habe ich seitens Judikative nichts gelesen, nur als Anmerkung in diversen Pressemitteilungen.
      Ich habe viel über den Fall nachgelesen da ich nach Rechtssprechungen in DE (außer Rheinland-Pfalz) die diese Genehmigung betrifft suche bzw. gesucht habe zwecks Analyse oder vorallem Anwendung der im DMS-Gesetz verwendeten Formulierungen.

      Der Fund ist aber ja sowas von Spektakulär, den hätte jeder Mensch sofort irgendwem gemeldet. Über 100 Gegenstände an einem Ort mit deutlichen Hinweis auf Altertum. Nach einigen Berichten hätte er den Fund 7 Monate lang verschwiegen obwohl der Archiologe, dem er sonst alle Funde wohl gezeigt hatte, danach gefragt hatte (Kenntniss hatte dieser wohl über sein YT-Video). Hausdurchsuchung ohne Befund, weist ja alles auf Unterschlagung und nicht Unwissenheit hin. Aber ich gebe hier nur die unzähligen Berichte wieder die im Netz kursieren, mir liegen die Akten ja nicht vor.

      Meine Meinung: Hätte er in "angemessener Frist" (und das ist ja tatsächlich eine gängige Formulierung von einer Frist) die Funde gemeldet wäre wahrscheinlich gar kein Prozess zustande gekommen.

      Nach/Vorteil der ganzen Geschichte ist das eventuell einige Gesetzespassagen angepasst werden - vielleicht zum Nachteil der Sondler aber das steht ja alles in den Sternen.

      Liebe Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Langzeitwirkung ()

    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    • Zur Info...

      dsu-online.de/barbarenschatz-prozess-vertagt

      rheinpfalz.de/lokal/artikel/pr…renschatz-urteil-vertagt/



      Vor Gericht landete er, weil er sich nicht an gängiges Recht hielt. In Rheinland-Pfalz gilt – wie in allen Bundesländern außer Bayern – das „Schatzregal“. Diese im Denkmalschutzgesetz verankerte Regelung besagt, dass Bodenfunde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung bei ihrem Auffinden in das Eigentum des Landes übergehen.
      Und:

      Kein Helfer der Landesarchäologie
      Damit gehört der Speyerer nicht zu jenen Sondengängern, die ihr Hobby vor allem aus Spaß am Suchen und Entdecken oder aus Interesse an Regionalgeschichte betreiben: Jene bindet die Landesarchäologie mittlerweile als ehrenamtliche Helfer an sich und nutzt ihren Enthusiasmus wissenschaftlich. So hat die Landesarchäologie die Zusammenarbeit mit Sondengängern auf eine feste Grundlage gestellt. Sondengänger können eine Genehmigung bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (angesiedelt bei den Kreisverwaltungen) beantragen. Die Sondengänger verpflichten sich, nur in der oberen Schicht eines bestimmten Gebiets zu stöbern und nicht zu tief vorzudringen, um nicht wichtige Informationen zu zerstören, die sich aus dem Fundzusammenhang herauslesen lassen. Wer tiefer Liegendes entdeckt, gibt die GPS-Daten an die Experten weiter. |ütz

      sind interessant hmm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Langzeitwirkung ()

    • Sentinel schrieb:

      Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber soviel ich weiß ist das kein Berufungs- sondern ein Revisionsverfahren. Darin wird ja meines Wissens nicht nochmal der ganze Hergang aufgerollt und zerpflückt, sondern es geht nur um Verfahrensfehler von der Vorinstanz - und die werden verhandelt, sonst nix. Wird dann ein Verfahrensfehler erkannt, wird das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, unabhängig von Schuld oder Nichtschuld.
      Sollte ich es richtig lesen, fand die Revision bereits vor OVG statt. Ergo kein Revisionsverfahren heute

      Das OVG hat beide vorigen Urteile aufgehoben. Dementsprechend kann kein Urteil bestehen bleiben

      Das OVG hat kein Urteil gefällt sondern den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht verwiesen.

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    • Hartmut Hartmann schrieb:

      Sollte ich es richtig lesen, fand die Revision bereits vor OVG statt. Ergo kein Revisionsverfahren heuteDas OVG hat beide vorigen Urteile aufgehoben. Dementsprechend kann kein Urteil bestehen bleiben
      Das OVG hat kein Urteil gefällt sondern den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht verwiesen
      Genauso habe ich es auch verstanden, im ersten Artikel der Rheinpfalz steht:
      "Weil sie nach dem jüngsten Urteil beim Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich Revision eingelegt hatten, kommt es nun erneut zum Prozess"


      Jetzt werden noch Gutachter zur Höhe des Schatzes befragt und der Grundstückseigentümer soll ja auch noch seine Ansprüche stellen.
      Das Ding wird immer komplizierter...

    • Mein Gefühl sagt mir ,

      das wird noch lange vor den Gerichten verhandelt werden .
      Denke bis hin zum Bundesgerichtshof , am Ende wird etwas dabei herauskommen das man in den USA wohl "Lex Benny" nennen würde puke

      Wenn Gesetzeslücken geschlossen werden dann so das es noch mehr Regeln und Beschneidungen für Sondler geben wird .
      So war es in der Vergangenheit und so wird es auch in Zukunft sein. blackeye

      Bis dann, Lutz
      Aller Anfang ist Schwer , Meister die vom Himmel fallen , fallen meist auf die Schnauze ! :evil:
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    • Metalldetektoren kauft man bei Metallsonde.com!
      Große Auswahl, super Preise, Blitzversand!
    Archiv