also ich hab mal ein wenig gelesen und stelle fest das es in BW recht kompliziert ist aber nicht unmöglich du hattest ja schon eine Antwort bekommen wo was von einer Schulung gesagt wurde hoffe ist richtig? Sowas habe ich auch gelesen wäre doch eine Option oder? Echt schade das hier anscheinend keiner ist der den Weg schon gegangen ist und seine Erfahrungen teilen könnte
Würde dir echt gerne helfen aber ich kann auch nur Infos aus dem Netz zusammentragen
Ich habe vom DSU Antwort bekommen und gute Tipps zum anwenden, um eine Genehmigung zu beantragen.
Die sind auch mal gespannt was ich bei meiner Behörde erreichen kann.
Wenn ich mehr weiß, gebe ich Bescheid.
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Also ich habe nochmals das Denkmalschutzgesetz von Paragraf 20 - 27 durchgelesen und Frage mich jetzt, was für eine Genehmigung soll mir das Untere Denkmalamt eigentlich vergeben????
Wie ich es rausgelesen habe, gilt die Genehmigung (NFG) ja nur um auf Denkmalgeschützte Gebiete zu suchen.
Und wenn ich dies trotzdem ohne NFG machen würde, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit.
Ich habe so etwas ja aber überhaupt nicht vor. Sondeln gehe ich ja nur auf Äckern, Feldwiesen und Normale Waldgebieten die garnicht Denkmalgeschützt sind.
Das ich zufällige Funde, bei dem ein "öffentliches Interesse anzunehmen ist" melden muss, habe ich verstanden.
Aber was für eine Genehmigung brauche ich in meinem Fall eigentlich???