Man sollte sich intensiv mit den Gesetzen auseinander setzen, dann gäbe es weniger solcher Schlagzeilen.
In welchen Gesetz steht das man solche Funde innerhalb von 4 Tagen melden muss? In keinem, und wenn diese
Aussage falsch ist dann kann man auch getrost die Aussage, dass es ein Fund von bedeutenden wissenschaftlichen Wert ist,
in Frage stellen.
Wo soll dieser bedeutende wissenschaftliche Wert bei bekannten Umlaufmünzen liegen?
Also weshalb Unterschlagung und zu wessen Nachteil?
Zum Nachteil des Grundbesitzers da gehe ich mit.
Zum Nachteil des Landes BW nach Schatzregal laut DschG nicht.
Das Schatzregal greift nur bei Dingen welche a) Bodendenkmale sind und b) müssen diese Bodendenkmale
von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sein.
Die Schlagzeile ist mal wieder groß um Sondler in den Dreck zu ziehen jedoch wird sich diese "Unterschlagung"
letztendlich vor Gericht auflösen.
Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!