Was schreibt man in eine Bewerbung für eine Suchgenehmigung so rein außer das man sich dafür interessiert und die Landesarchäologie unterstützen möchte.
Bewerbung für eine Suchgenehmigung
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das ist doch schon ein super Ansatz würde ich sagen
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In Baden Württemberg ist es schnurz egal was man angibt, die Antwort ist immer die selbe
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was das angeht ist NRW echt okay
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Ich hab gestern auch mal eine email an das Landesamt für Denkmalpflege in Niedersachsen geschickt...hab das so formuliert:
Meine Anfrage richtet sich auf eine Genehmigung für die Nachsuche mit einem Metalldetektor in meinem Heimatgebiet.
Insbesondere die Teilnahme an einem Theorie- und Praxiskurs un das notwendige Hintergrundwissen zu erlangen.
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung um mir mitzuteilen inwiefern die Möglichkeit besteht.
...so ungefähr. Hab da jetzt auch nicht so große Hoffnung aber mal gucken ob und was zurückkommt.. -
Würde mich interessieren was in der Antwort steht und wie das in Sachsen gehandhabt wird.
Halt uns auf den Laufenden. -
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Ich hoffe das ist jetzt nicht fatal einen Link der Konkurrenz hier zu posten...allerdings finde ich es sehr gut erklärt wie man da vorgehen soll...
schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=87267
Wird ja wohl für alle anderen Bundesländer ähnlich sein denk ich -
Moin moin,
ich bin jetzt so vorgegangen wie es oben im Link steht...also nicht direkt das Landesamt sondern den Kreis...hier eine kurze Rückmeldung von meiner Anfrage beim Kreisarchäologen...klingt erstmal doch ganz gut:
Guten Morgen Herr ....,
über die Teilnahme an einem Kurs in Hannover entscheidet der örtliche Kommunalarchäologe,
der nach dem Lehrgang auch über eine Nachsuchegenehmigung befindet, im Falle des Landkreises bin also ich zuständig. Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt durch den Archäologen.
Wir sollten uns also zu einem kurzen Gespräch treffen bei dem ich Sie über alles weitere informiere
und ich würde Sie dann ggf. in Hannoveranmelden. Das klingt ein wenig kompliziert, ist in der Praxis
aber einfacher, als es sich anhört!
Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen. -
cool freut mich für dich das es vorran geht
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Dieser Archi klinkt aber recht net so auf den ersten Blick.
Wenn du zum Gespräch gehst, frag mal nach ob du mit dieser Genehmigung auch überall bei dir Sondeln darfst (also die Freiheit hast wo du sondeln möchtest) oder nur auf zugewiesenen Flächen.
Das macht nämlich den Unterschied aus.
Wäre wirklich Inreressant zu wissen. -
ja mach ich...ich denke aber bestimmt das es dann nur zugewiesende flächen sind...naja aber mal abwarten...überall wo ich will wäre natürlich super
ich hatte vor ein paar jahren mit dem schonmal kontakt..da ging es um einen entwurf für ne dorfchronik..aber keine ahnung ob er sich darann erinnern konnte...hab mich in meiner mail aber darauf bezogen -
sowas kommt immer gut.. Meine Erlaubnis zählt für Äcker und Baustellen
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LippeHunter schrieb:
sowas kommt immer gut.. Meine Erlaubnis zählt für Äcker und Baustellen
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jo ich muss nur den Bauer vorher fragen oder Besitzer der Baustelle da es in dem Fall um Bodenaushub handelt
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Mit einer NFG?
NRW muss das Sondel Paradies sein -
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ok hab auch eine Einschränkung ich musste mir ein Gebiet vorher aussuchen habe meie Stadt gewählt plus die zwei Vororte. In einem davon lebe ich.. Aber das finde ich trotzdem sehr locker da ich ja gerade die Geschichte in meiner Heimat erforschen möchte und somit ist mein Hobby das Sondeln auch gleichzeitig das Hobby Heimatforscher
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Trotzdem immer noch ein Sondelparadies
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Kommt aber bestimmt grds. immer gut wenn man so‘ne Genehmigung hat...ich mein die meisten Bauern haben eh nichts dagegen aber auf Baustellen oder anderen Plätzen ist sowas bestimmt manchmal vorteilhaft...
Wäre noch interessant ob man bspw. auch auf Wiesen die der Gemeinde gehören rauf darf wenn man so eine Genehmigung vorweisen kann...und dann damit zur Gemeinde geht und um Erlaubnis fragt... -
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- So sieht es bei uns aus:
Man beachte den Flyer über Raubgräber! - So sieht es bei uns aus:
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Extra so‘n Flyer für Raubgräber und wie man sich verhalten soll
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