Paar findet 28 Goldbarren im Garten – was dann passiert, ist mies

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    • Wenn die Story wahr ist, selbst Schuld.

      Bevor ich etwas in solch einem Zusammenhang melde mache ich mich erstmal rechtlich schlau.

      Aber dies hat ja nicht mal der Schreiberling dieses Artikels gemacht sonst hätte er das BGB etwas
      anders zitiert.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • Rechtlich zweifelhaft, oder?

      Da die Finder offensichtlich Eigentümer des Grundstückes waren und es scheinbar auch rechtmäßig erworben hatten, gehört ihnen doch sämtliches Ex- und Interieur. Also auch das was in ihrem Boden liegt.

      Wenn nach dem Verkauf des Hauses der Vorbesitzer kommt und meint: "ach, die Bäume hab ich ganz vergessen mitzunehmen" oder "das Erdreich im Garten hatte ich vergessen, der Bagger kommt morgen", dann glaube ich nicht daß das so einfach ginge.

      Warum sollte es dann bei vergessenen Goldbarren gehen?
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    • Sentinel schrieb:

      Rechtlich zweifelhaft, oder?

      Da die Finder offensichtlich Eigentümer des Grundstückes waren und es scheinbar auch rechtmäßig erworben hatten, gehört ihnen doch sämtliches Ex- und Interieur. Also auch das was in ihrem Boden liegt.

      Wenn nach dem Verkauf des Hauses der Vorbesitzer kommt und meint: "ach, die Bäume hab ich ganz vergessen mitzunehmen" oder "das Erdreich im Garten hatte ich vergessen, der Bagger kommt morgen", dann glaube ich nicht daß das so einfach ginge.

      Warum sollte es dann bei vergessenen Goldbarren gehen?
      Ist sehr schwierig das Thema Finden. Hier geht man einfach davon aus, das die Vergräber die Sachen nicht mitnehmen konnten und die Erben nichts davon wussten als das Grundstück verkauft wurde.
      Der Schreiberling bezieht sich hier auf § 965 BGB Anzeigepflicht des Finders einer verlorenen Sache. Nur ist die Sache doch nicht verloren sondern vorsätzlich vergraben wurde.
      Schatzfund nach BGB trifft auch nicht zu, denn die Eigentümer sind ermittelbar.

      Wie bereits geschrieben, hier ist das Geld für einen Rechtsbeistand gut angelegt.
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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