Bin gerade dabei heraus zu finden, was es an Vorgaben betreffend des Sondelns mit ausgraben in Brandenburg gibt und mag das hier teilen und freue mich über Ergänzungen und reale Erfahrungen damit.
Es scheint so, das Mensch außerhalb seines eigenen Grundstückes in Brandenburg nur sondeln mit ausgraben darf, wenn er vorher eine Genehmigung vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum hat. Diese bekommt er nur, wenn er vorher einen zweijährigen Kurs: 12 bis 18 Termine, wie sie sich auf dem Acker verhalten, die rechtlichen Grundlagen, die archäologischen Epochen ... besucht hat. Erst nach bestandener Abschlussprüfung, erhalten die Teilnehmer den Schein zum Boden- & Denkmalpfleger. Sonst riskiert der Sondler beim Erwischen wohl eine Ordnungsstrafe. Alle halbe Jahr braucht es einen Bericht über seine Funde nach Wünsdorf an das brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege. Zudem müssen Fundmeldungen mit einem entsprechenden Meldeformular zeitnah auch nach Wünsdorf geschickt werden.
Eine weitere "Hürde" auf dem Weg ans Ausbildungsziel ist der Beitritt zur Archäologischen Gesellschaft Berlin-Brandenburg damit der Kurs besucht werden darf. Aktuell zählt sie mehr als 500 Mitglieder. Der 1992 gegründete Verein mit Sitz in Potsdam bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Denkmalpflegern.
Zusätzlich brauchen die Sucher aber auch für jedes Gebiet eine Genehmigung, die in der Regel ein Jahr gilt.
dazu Gefundenes im Internet
agibb.de/Ehrenamt/ (die Daten/Anmeldung zur Ausbildung)
bldam-brandenburg.de (zuständige Behörde)
einige Presseveröffentlichungen dazu
maz-online.de/Lokales/Potsdam/Schatzsucher-in-Potsdam
svz.de/regionales/brandenburg/…engaenger-id15954261.html
pnn.de/brandenburg/mit-detektor-auf-dem-acker/21492746.html
moz.de/landkreise/maerkisch-od…e/artikel1/dg/0/1/1652938
moz.de/landkreise/havelland/ra…w-artikel/dg/0/1/1651418/
Es scheint so, das Mensch außerhalb seines eigenen Grundstückes in Brandenburg nur sondeln mit ausgraben darf, wenn er vorher eine Genehmigung vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum hat. Diese bekommt er nur, wenn er vorher einen zweijährigen Kurs: 12 bis 18 Termine, wie sie sich auf dem Acker verhalten, die rechtlichen Grundlagen, die archäologischen Epochen ... besucht hat. Erst nach bestandener Abschlussprüfung, erhalten die Teilnehmer den Schein zum Boden- & Denkmalpfleger. Sonst riskiert der Sondler beim Erwischen wohl eine Ordnungsstrafe. Alle halbe Jahr braucht es einen Bericht über seine Funde nach Wünsdorf an das brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege. Zudem müssen Fundmeldungen mit einem entsprechenden Meldeformular zeitnah auch nach Wünsdorf geschickt werden.
Eine weitere "Hürde" auf dem Weg ans Ausbildungsziel ist der Beitritt zur Archäologischen Gesellschaft Berlin-Brandenburg damit der Kurs besucht werden darf. Aktuell zählt sie mehr als 500 Mitglieder. Der 1992 gegründete Verein mit Sitz in Potsdam bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Denkmalpflegern.
Zusätzlich brauchen die Sucher aber auch für jedes Gebiet eine Genehmigung, die in der Regel ein Jahr gilt.
dazu Gefundenes im Internet
agibb.de/Ehrenamt/ (die Daten/Anmeldung zur Ausbildung)
bldam-brandenburg.de (zuständige Behörde)
einige Presseveröffentlichungen dazu
maz-online.de/Lokales/Potsdam/Schatzsucher-in-Potsdam
svz.de/regionales/brandenburg/…engaenger-id15954261.html
pnn.de/brandenburg/mit-detektor-auf-dem-acker/21492746.html
moz.de/landkreise/maerkisch-od…e/artikel1/dg/0/1/1652938
moz.de/landkreise/havelland/ra…w-artikel/dg/0/1/1651418/
Ich liebe die Geschenke aus der Fülle der Natur - manchmal auch, wenn dies antiker menschlicher "Abfall" ist.
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