NFG NRW: Frage zu gepflügtem Acker

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    • NFG NRW: Frage zu gepflügtem Acker

      Hallo zusammen,

      Ich beschäftige mich jetzt schon einige Zeit mit dem Gedanken das Sondeln zu beginnen und lese mich ins Thema ein.

      Das ganze möchte ich dann aber auch richtig angehen und auch gleich mit einer NFG starten.

      Ich hätte schon die Genehmigung von einem Bekannten Eigentümer, jedoch kann ich die Einschränkung in NRW noch nicht richtig deuten.

      "Dass nur auf gepflügten Äckern ... gesondelt werden darf"
      Ich hätte einige Heuwiesen und Pferdewiesen zur Verfügung, die früher auf jeden Fall schonmal gepflügt wurden, auf denen aber jetzt nicht mehr angebaut wird.

      Jetzt würde ich denken, dass ja der Grund für diese Regel immer noch erfüllt ist. Was schonmal gepflügt wurde ist eh schon umgegraben und wir können nicht viel kaputt machen.
      Ist meine Annahme richtig, oder nur mein Wunschdenken?

      Eine zweite Frage: darf man ohne NFG, jemanden der eine NFG hat begleiten und auch sondeln?

      Grüße,
      Jörg
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