Grabungsmesser oder Waffe?

    • Grabungsmesser oder Waffe?

      Seit knapp 20 Jahren habe ich beim Sondeln mein altes Tauchermesser dabei, schön griffbereit an der rechten Hüfte in einem Hartgummi-Holster.
      Eigentlich verstoße ich damit gegen §42a des Waffengesetzes, denn mit 19cm Klingenlänge liegt es über den "erlaubten" 12cm für feststehende Messer und dürften deshalb nicht öffentlich getragen werden. Jedoch in Absatz 2,3 heisst es als Ausnahme wieder: "für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.".

      Hatte jemand schon mal Schwierigkeiten deswegen - und wie seht ihr die Ausnahmeregelung, ist die für Sondler zutreffend?

      Gruss, Herby
    • Fürs Sondeln direkt kann ich es dir leider nicht sagen, jedoch wurde ich einmal vom zoll an der Tschechischen Grenze kontrolliert und hatte zwei Messer gekauft.
      Beide fürs fischen (ich bin Fischer).
      ein Springmesser --> Verstoß gegen das Waffengesetz.... ist klar oder?
      das andere war ein feststehendes mit einer Klinge von knapp 22 cm, dieses durfte ich behalten laut aussage des zolls, weiiiilllll ich meinen Fischereischein dabei hatte und im Interesse des Hobbys eine gute Erklärung hatte, was ich damit mache..
      Daher würde ich fast wirklich behaupten, dass es da eine Ausnahmeregelung gibt.. Wo genau weiß ich aber nicht..

      LG. S&R

      beer
      Auf die Münzen, fertig, LOS! 8o
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    • Also ich hatte schon 2 mal Besuch von den Blauen, wegen Kampfmittel (Gewehrmunition abgegholt), dabei hatte ich immer volle Montur an, sprich Messer dabei. Gab keine Probleme. Ich denke mal, solange Du damit nur auf dem Feld rumläufst und nicht in der Fussgängerzone sollte es keine Probleme geben.

      Gruß

      MJK
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