Wie ist denn das nun wirklich mit der Fundunterschlagung ?
Wenn man es ganz genau nimmt ist ja jeder der etwas Findet egal ob neu oder alt und ob mit oder ohne Sonde ein „Straftäter“ wenn er es nicht umgehend beim rechtmäßigen Besitzer oder einem Fundbüro abgibt.
Ich konstruiere mal einenFall:
Mal angenommen ich habe eine sehr alte Münze im Wald gefunden .. da steht 432 nC drauf damit könnte man anhand der Partina sagen das die schon ein paar Jahre dort gelegen hat. Somit ist der rechtmäßige Besitzer der das Teil verloren hat sehr wahrscheinlich schon in einem schlechteren Zustand als seine Münze.
Wenn denn das Land wüsste das ich die Münze habe würde es die Hand sofort aufmachen und zumindest versuchen mir Fundunterschlagung zu unterstellen um die Münze zu bekommen.
Aber nun wissen die es ja nicht .
Nun einige Fragen …
1) Verjährt Fundunterschlagung überhaupt? (Ich denke ja nach 3 oder 5 Jahren)
2) Wann fängt die Verjährungsfrist an zu laufen ? (Denke das ist das wichtigste)
3) Da ich aber an dem unterschlagenen Stück keinen Eigentum erwerben kann,
auch nach Ablauf einer Verjährungsfrist müsste man das Teil trotzdem
dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben jedoch müsste man dabei dann Straffrei bleiben ?
Aber ist die Verjährungsfrist überhaupt schon abgelaufen oder gestartet?
. … wie seht ihr das ?
Wenn man es ganz genau nimmt ist ja jeder der etwas Findet egal ob neu oder alt und ob mit oder ohne Sonde ein „Straftäter“ wenn er es nicht umgehend beim rechtmäßigen Besitzer oder einem Fundbüro abgibt.
Ich konstruiere mal einenFall:
Mal angenommen ich habe eine sehr alte Münze im Wald gefunden .. da steht 432 nC drauf damit könnte man anhand der Partina sagen das die schon ein paar Jahre dort gelegen hat. Somit ist der rechtmäßige Besitzer der das Teil verloren hat sehr wahrscheinlich schon in einem schlechteren Zustand als seine Münze.
Wenn denn das Land wüsste das ich die Münze habe würde es die Hand sofort aufmachen und zumindest versuchen mir Fundunterschlagung zu unterstellen um die Münze zu bekommen.
Aber nun wissen die es ja nicht .
Nun einige Fragen …
1) Verjährt Fundunterschlagung überhaupt? (Ich denke ja nach 3 oder 5 Jahren)
2) Wann fängt die Verjährungsfrist an zu laufen ? (Denke das ist das wichtigste)
3) Da ich aber an dem unterschlagenen Stück keinen Eigentum erwerben kann,
auch nach Ablauf einer Verjährungsfrist müsste man das Teil trotzdem
dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben jedoch müsste man dabei dann Straffrei bleiben ?
Aber ist die Verjährungsfrist überhaupt schon abgelaufen oder gestartet?
. … wie seht ihr das ?
Wer Schreibfehler findet darf sie sammeln ......
.......... am Ende ergeben sie gemeinsam und umcodiert die Koordinaten wo sich der Schatz befindet!
Goldenen Gruß Robin
.......... am Ende ergeben sie gemeinsam und umcodiert die Koordinaten wo sich der Schatz befindet!
Goldenen Gruß Robin