Als gesetzestreuer Bürger wollte ich natürlich nichts dem Zufall überlassen, und fragte per Mail bei der Verwaltung des Badesees vor meiner Haustür an, was die "Reinigungsarbeiten" an den drei Stränden betrifft.
Meine Anfrage :
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte Ihnen auf diesem Wege eine Frage stellen , bzw. eine Erlaubnis von Ihnen einholen.
Ich möchte gern in meiner Freizeit (auch zusammen mit meinen beiden kleinen, neugierigen Neffen) dann und wann an den drei Stränden des Sees mit einem Metalldetektor auf Suche nach verlorenen Objekten gehen.
Natürlich ist es Ehrensache, dabei auch knapp unter der Oberfläche schlummernde, für Badegäste gefährliche, Objekte zu bergen und zu entsorgen (Kronkorken, u. ä.).
In der Hochsaison verbietet es sich natürlich, mit dem Detektor Strandbesucher zu belästigen - das ist mir bewusst.
Deshalb würde ich die Aktivitäten auch auf das Winter - Halbjahr beschränken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mein Anliegen zeitnah bearbeiten, und mich informieren könnten.
Ich hoffe sehr, daß Sie mir das Vorhaben ermöglichen.
Vielen Dank, für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort :
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen hiermit gern beantworten möchten.
Gemäß §14 der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See/ Boxberg/O.L. vom 10.12.2015 sind Fundgegenstände, die im räumlichen Wirkungskreis des Bärwalder Sees gefunden werden in der Tourist-Info „Bärwalder See“, Zur Strandpromenade 1, 02943 Boxberg/O.L. (035774/ 48 95 79) oder in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. (Fundbüro, Telefon: 035774/ 354-0) abzugeben. Weitere Details finden Sie auf baewalder-see.eu
Der Einsatz von Metalldektoren und ähnlichen Gerätschäften ist auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Boxberg/O.L. nicht gewünscht, weil Einwohner und Gäste – unabhängig von der Jahreszeit - durch den Einsatz gestört werden könnte.
Die Strandbereiche und auch die anderen öffentlichen Flächen werden durch unsere Mitarbeiter regelmäßig gereinigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ohne Worte X(

Meine Anfrage :
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte Ihnen auf diesem Wege eine Frage stellen , bzw. eine Erlaubnis von Ihnen einholen.
Ich möchte gern in meiner Freizeit (auch zusammen mit meinen beiden kleinen, neugierigen Neffen) dann und wann an den drei Stränden des Sees mit einem Metalldetektor auf Suche nach verlorenen Objekten gehen.
Natürlich ist es Ehrensache, dabei auch knapp unter der Oberfläche schlummernde, für Badegäste gefährliche, Objekte zu bergen und zu entsorgen (Kronkorken, u. ä.).
In der Hochsaison verbietet es sich natürlich, mit dem Detektor Strandbesucher zu belästigen - das ist mir bewusst.
Deshalb würde ich die Aktivitäten auch auf das Winter - Halbjahr beschränken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mein Anliegen zeitnah bearbeiten, und mich informieren könnten.
Ich hoffe sehr, daß Sie mir das Vorhaben ermöglichen.
Vielen Dank, für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort :
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen hiermit gern beantworten möchten.
Gemäß §14 der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See/ Boxberg/O.L. vom 10.12.2015 sind Fundgegenstände, die im räumlichen Wirkungskreis des Bärwalder Sees gefunden werden in der Tourist-Info „Bärwalder See“, Zur Strandpromenade 1, 02943 Boxberg/O.L. (035774/ 48 95 79) oder in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. (Fundbüro, Telefon: 035774/ 354-0) abzugeben. Weitere Details finden Sie auf baewalder-see.eu
Der Einsatz von Metalldektoren und ähnlichen Gerätschäften ist auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Boxberg/O.L. nicht gewünscht, weil Einwohner und Gäste – unabhängig von der Jahreszeit - durch den Einsatz gestört werden könnte.
Die Strandbereiche und auch die anderen öffentlichen Flächen werden durch unsere Mitarbeiter regelmäßig gereinigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ohne Worte X(
Die Intelligenz verfolgt mich, aber ich bin schneller.