Das tut weh

    • Hartmut Hartmann schrieb:

      GrizzlyBeark schrieb:

      Hallo Oxygen34,

      das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht.

      Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen.

      Fazit: oberflächlich mit dem Detektor suchen und irgendwo auf dem Feld Löcher zu buddeln ist erlaubt, jedoch nur unabhängig voneinander.

      Gruß Kuti
      Sorry, ich kann dies nicht unkommentiert lassen.
      Das Benutzen eines Metalldetektors wir vom DschG BW überhaupt nicht tangiert. (oben habe ich den entsprechenden § zitiert)
      Dies bedeutet man kann überall und zu jeder Zeit, unter Beachtung anderer Rechtsvorschriften, mit einem Metalldetektor, Bodenradar
      oder einer Wünschelrute laufen. So ist es auch hier in Berlin.

      Vom DschG wird nur das Graben, mit dem Ziel KD zu entdecken erfasst.
      Es wird eben nicht das Graben mit einem anderen Ziel wie, Erdbeeren pflanzen, ein Fundament ausheben oder einen verlorenen Gegenstand
      zu bergen erfasst.

      Nur so ist es möglich dass ich hier Berlin Auftragssuchen im gesamten Stadtgebiet, unter Berücksichtigung z.B. der Eigentumsverhältnisse durchführen
      kann.
      Nicht anders ist die Rechtslage in BW. Würde ich mich in BW aufhalten und einen Suchauftrag bekommen, so ist es mir im Urlaub in Hessen passiert,
      tät ich keine Sekunde zögen und Bedenken haben. Und dann soll mal einer kommen und mich anzeigen weil ich dem Bauern seine verlorene Geldbörse
      suche.

      Ein Tipp für alle Sondengänger, legt euch eine Rechtschutzversicherung inklusive Verwaltungsrecht zu und schon fangt ihr an bestimmte Dinge entspannter
      anzugehen.
      Hallo Hartmut Hartmann,

      aries hat da nicht unrecht und beschreibt das, was ich gemeint habe.
      Auch wenn es nicht unbedingt "fair" oder "sinnvoll" klingt, ist es leider so bei uns in bw. Das mitführen und benutzen von Detektoren ist bei uns nicht verboten- z.B. für die Auftragssuche bei verlorenen Gegenständen, wie z.B dem Ring des Bauern. Hier bei uns jedoch wird gesagt, dazu bräuchte man ja kein Grabungswerkzeug oder ähnliches, denn wer etwas verliert, tut dies oberflächlich. Wirst du jedoch erwischt, wenn du sondelst (Achtung jetzt kommts!) dabei nichtmal gräbst, aber Grabungswerkzeug dabei hast, wird dir vorgeworfen, mit dem Ziel zu sondeln, Denkmal geschützte Objekte zu finden und diese dann auch auszugraben, selbst wenn du nicht bei frischer Tat ertappt wirst. Deshalb sag ich ja. Geh raus auf den Acker und Schaufel Löcher bis zum geht nicht mehr mit dem Spaten, ohne eine Sondel und es ist kein Problem, naja abgesehen von dem Problem mit dem Bauern vielleicht^^ Oder suche nur mit der Sondel, hab kein Grabungswerkzeug dabei, lass dich erwischen und kontrollieren, behaupte du würdest nach einem verlorenen Ring sondeln und dir kann keiner etwas anderes vorwerfen. Ist nunmal leider so in BW.

      Gruß Kuti
    • PS: Zu deinem Beispiel mit den Drogen und der Beweispflicht.

      Weit hergeholt, aber sagen wir mal du findest 5 gebundene Batzen Bargeld und ein paar leere kleine Tüten in einem Rucksack, nimmst ihn mit um ihn abzugeben. Kurz vorher ging ein Tipp bei der Polizei ein, dass jemand mit Drogen dealen würde, der dir relativ ähnlich sieht und in dieser Gegen unterwegs ist. Trifft dich die Polizei jetzt dort an, du passt zur ungefähren Täterbeschreibung, dein Rucksack wird durchsucht, es wird die unnormale Menge an Bargeld gefunden, der Polizist riecht in eine der leeren Tüten rein und riecht Gras. So minimal, dass dir nichtmal wegen dem Gras etwas vorgeworfen werden könnte. Dennoch wärst du jetzt in der Situation, denen zu beweisen, dass genau du, der dem Täter ähnlich sieht, nicht der Täter bist, durch Zufall den Rucksack gefunden und dabei hast. In erster Linie wird dir aber dennoch vorgeworfen mit Drogen gedielt zu haben.

      Ich sag ja, weit her geholt, aber dennoch hoffentlich verständlich. Versuche den Behörden mal klar zu machen, dass du im Auftrag nach einem Ring suchst, der vor einer Woche verloren gegangen ist und das mit einem halben-Meter-Spaten.

      Gruß Kuti
    • Aries schrieb:

      @Hartmut Hartmann

      "Vom DschG wird nur das Graben, mit dem Ziel KD zu entdecken erfasst."

      Dieser Satz wir einem doch in fast jedem Bundesland unter die Nase gehalten. Du als Sondler mußt denen dann nur Beweisen können das du NICHT nach KD suchen tust.
      Mahlzeit

      Jetzt muss ich mich auch mal einmischen

      Ich muss nirgendwo beweisen können das ich nichts unrechtes getan habe. Es gilt hierzulande noch immer die Unschuldsvermutung.

      Ich zitiere Art. 14 Abs. 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

      „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“


      Es geht mir mittlerweile sowas von gegen den Strich, das jeder dass, was der Nachbar, Tante Trude, oder sonstwer sagt , einfach so hinnimmt und sich keiner imstande fühlt mal etwas zu hinterfragen.

      Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn die Behauptung dass ich als Sondler meine Unschuld beweisen muss?

      Ich beruhige mich jetzt mal wieder, denn den Rest hat Hartmut ja schon gesagt....


      Edit: Auch in dem Beispiel von Grizzly muss ich NICHT meine Unschuld beweisen. Bzw. ist es hier sogar so dass ich beschuldigter bin und nicht verpflichtet bin der Aufklärung beizutragen.
      Dieses Beispiel würde nicht einmal einen Haftbefehl rechtfertigen, da dies alles nur Indizien sind und keine Beweise.

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    • GrizzlyBeark schrieb:

      das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht.
      Da gehe ich einen Tag nur mit meinen MD suchen , die besten Signale mankiere ich mir dann ( Aber so das es niemand bemerkt oder sieht )

      GrizzlyBeark schrieb:

      Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen.
      Und am zweiten Tag habe ich dann nur mein Grabungswerkzeug dabei , und grabe meine mankierten stellen aus

      Denke so kann man es umgehen ODER
      Allzeit gute Funde M.F.G ROCKY-1971 :thumbsup: :thumbsup:
    • Hallo Ruesseltier,

      in der Theorie geb ich euch voll kommen Recht. Gefallen würde mir das auch mehr.

      Leider zeigt die Praxis, dass das nicht immer so läuft. Erst vor nicht all zu langer Zeit, waren zwei sonder hier in der Nähe bei Nacht unterwegs. Ein Jäger dachte sie würden, "Wildern" und rief die Polizei woraufhin ein Polizei Helikopter los geschickt worden ist. Mit der Wärmebildkamera wurden die beiden schnell ausgemacht woraufhin die Streifenpolizei die beiden stellte. Sie sondelten in der Zeit nicht sondern liefen damit Grade umher, Detektoren ausgepackt und aufgebaut, jedoch wohl nicht an, Grabungswerkzeug und ausgegrabener Metallschrott im Rucksack. Beiden bekamen empfindlich hohe Geldstrafen- eine Ordungswiedrigkeit.

      Sinnvoll? Nein! Realität? Ja!

      Die deutsche Gesetzgebung ist nicht immer Sinnvoll, ob man das mag oder nicht. Hier ein Beispiel, es geht um Laub, ist jedoch ein lustiges Beispiel:

      ardmediathek.de/tv/extra-3/Gra…09210&documentId=18028340

      Gruß Kuti
    • GrizzlyBeark schrieb:

      Beiden bekamen empfindlich hohe Geldstrafen- eine Ordungswiedrigkeit.
      Quelle? Rechtsgrundlage? Hörensagen?

      Genau das ist es was ich oben schon geschrieben habe.

      Edit:

      Bestes Beispiel neulich als Schlagzeile: "GEZ-Schuldner muss in den Knast!" Also lieber nichts hinterfragen, denn...

      er musste auch in den Knast aber NICHT wegen der GEZ !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ruesseltier ()

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    • ROCKY-1971 schrieb:

      Da gehe ich einen Tag nur mit meinen MD suchen , die besten Signale mankiere ich mir dann ( Aber so das es niemand bemerkt oder sieht )Und am zweiten Tag habe ich dann nur mein Grabungswerkzeug dabei , und grabe meine mankierten stellen aus
      Denke so kann man es umgehen ODER
      Umständlich, aber so könnte es gehen.

      Aber warum macht ihr so ein Procedere daraus? In all den Jahren wurde ich weder gefragt was ich hier mache (außer von neugierigen Spaziergängern) und schon gar nicht kontrolliert. Wenns dann doch mal passieren sollte und man hätte keine NFG, was passiert dann? Ach ja, es ist ja eine Ordnungswidrigkeit, das kostet dann halt ein paar Euronen.

      Gegen die bestehenden "Gesetze" kann man nichts machen, aber wenn man die Erlaubnis des Grundstück-Eigentümers in der Tasche hat - was solls? ?(
    • @Sentinel

      Mann kann sicher nichts gegen bestehende Gesetze machen, allerdings sollten dann aber auch z.B. Verwaltungsakte seitens der "Behörden" rechtsgemäss durchgeführt werden. Sofern dies nicht erfolgt kann man sich wehren.
    • @GrizzlyBeark,

      "Hier bei uns jedoch wird gesagt, dazu bräuchte man ja kein Grabungswerkzeug oder ähnliches, denn wer etwas verliert, tut dies oberflächlich"

      Genau dies ist der Punkt, da behauptet einer was, womöglich noch eine Amtsperson und ihm wird geglaubt ohne zu hinterfragen und den
      Wahrheitsgehalt zu prüfen.

      Was im Gesetz steht ist zweitrangig, weil der hat ja gesagt.

      Und mit welchen Hilfsmitteln ich auf die Suche nach einem Verlorenen Gegenstand gehe entscheide ich nach den Gegebenheiten.

      Und zu deinem konstruierten Beispiel, ja unter bestimmten Umständen kommt es vor das ein Unschuldiger unter starken Verdacht
      gerät bis hin zu unschuldig verurteilt und bestraft.

      Das sind doch aber nun wirklich seltene Einzelfälle.

      Das entscheidende ist das viele Sondengänger keinen A.... in der Hose haben und sich unterbuttern lassen.
      Geht sondeln auf einen Acker welcher nicht Denkmalgeschütz ist und sucht nach metallischen Gegenständen welche
      in den letzten 100 - 200 Jahren über Mist und Gülle auf den Acker kamen. Und wenn euch dann einer anzeigt wegen
      des Grabens nach KDs, zeigt diese Person im gleichen Zuge wegen falscher Beschuldigung an.

      Irgend wann wird hier auch noch das Argument der "billigen Inkaufnahme" kommen.

      Nun, was nehme ich denn da billigend in Kauf? Ja, ein Denkmal zu entdecken.
      Und, in welchen der DschG der 16 BL ist es untersagt ein KD zu entdecken? In keinem,
      im Gegenteil man wird verpflichtet diese Entdeckung zu melden.
      Also, da nehme ich doch nichts widerrechtliches in Kauf.

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
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    • Da denke ich ebenso wie unser "Sentinel".
      Hatte auch schon mit der Polizei zu tun,alles easy gewesen.
      Die ganze Problematik liegt darin wer in den einzelnen Bundesländern von den Archäologen die,sag ich jetzt mal,die Macht hat und da liegt der Hund begraben.
      Sind alles Freiberufler und fühlen sich nicht ernst genommen in ihrem Beruf.
      Und wenn man so einen Spetzi wie in SH hat kommt nur Mist bei heraus.

      In meinem Bundesland konnte ich bisher (5 Jahre) ohne NFG sondeln und hatte auch nie Probleme und habe mich an alle Gesetze des BDA gehalten.

      Vorsorglich bin ich Mitglied der DSU und werde es auch bleiben.

      Man weiß ja nie vain
    • Rocky-1971, ja das ist eine gute Idee, leider etwas umständlich, hab ich mir aber auch schon durch den Kopf gehen lassen. :thumbup:

      Die Quelle war in einem Militaria-Forum mit einigen Mitgliedern aus BW. Gab dort schon einige, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Ob das jetzt die Korrekte Gesetzesgrundlage ist oder nicht ist ja nochmal was anderes. Wie du bestimmt schon mitbekommen hast, sind die Archis in BW Hobby-Sondlern gegenüber recht Hart, die Ämter ziehen da auch gerne mal mit, daher ist es glaube ich klar, dass wenn der Fall der Fälle auftritt und ein Sondler von der Polizei erwischt wird, diese bestimmt keinen "Gut Fund" wünschen werden. Daher meine Frage an dich: Was tun, wenn da plötzlich die Anzeige im Raum steht? Wenn es heißt man hätte einen Detektor, Grabungswerkzeug usw. dabei um nach Denkmalgeschützten Objekten zu suchen, ob es nun so ist oder nicht. Denen sagen, sie müssen erstmal genug Beweise liefern, dass es so wäre? Mir eine Rechtsgrundlage bieten? In der Praxis ist das meist irrelevant, wie einige Fälle schon gezeigt haben. Letztendlich ist man dran, auch wenn es im "besten Fall" nur eine Ordnungswidrigkeit und daher z.B. ein Ordnungsgeld von 900 Euro ist. Nicht jeder hat das Geld um das mal locker zu bezahlen. Was soll man in diesem Fall tun, wenn das für die meist Beweis genug ist? Und bitte sag mir jetzt nicht, dass mich die DSU in so einem Fall raus boxen würde.

      Gruß Kuti
    • Meine Lieben Sondel-Kollegen, ihr habt ja Recht! Mein Herz ist ganz bei euren Aussagen und Argumenten. Mein Kopf jedoch nicht. Hartmut und CoinDigger haben den Kern der Sache angesprochen. Das Argument "billigend Inkaufnahme" und die "macht" der Archis, sind oft die schlagenden Argumente. Einige Sondler wurden, trotz ihrem sicheren Gefühl, dagegen anzukommen, gerade wegen dieser Inkaufnahme Sache ziemlich in Ihrer Lage getäuscht und mussten sich letztendlich in den A... beißen. Z.T. auf vor Gericht. Habe in meinen Recherchen ein paar dieser Urteilsverkündung mitbekommen. Urteile, die gerade mir diesem Totschlag Argument gefällt wurden. Kann dir natürlich nicht mehr aufzählen welche es waren.

      Gruß Kuti
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    • GrizzlyBeark schrieb:

      Meine Lieben Sondel-Kollegen, ihr habt ja Recht! Mein Herz ist ganz bei euren Aussagen und Argumenten. Mein Kopf jedoch nicht. Hartmut und CoinDigger haben den Kern der Sache angesprochen. Das Argument "billigend Inkaufnahme" und die "macht" der Archis, sind oft die schlagenden Argumente. Einige Sondler wurden, trotz ihrem sicheren Gefühl, dagegen anzukommen, gerade wegen dieser Inkaufnahme Sache ziemlich in Ihrer Lage getäuscht und mussten sich letztendlich in den A... beißen. Z.T. auf vor Gericht. Habe in meinen Recherchen ein paar dieser Urteilsverkündung mitbekommen. Urteile, die gerade mir diesem Totschlag Argument gefällt wurden. Kann dir natürlich nicht mehr aufzählen welche es waren.

      Gruß Kuti
      Ja, es gibt einige Urteile mit diesem Totschlagargument. Nur schaut euch da mal die Verteidigung an, da streuben sich einem die Haare.

      Aus dem Gedächtnis in Stichpunkten, sinngemäß: OVH S-H, Millitäriasucher gegen das Landesamt

      - Der Sucher ist der Ansicht für diese Art der Suche ist keine NfG erforderlich weil keine Suche nach BDs.
      - Das Amt ist gegenteiliger Ansicht.
      - Der Richter fragt den Vertreter des Amtes: " können WKII Funde KDs sein?"
      Antwort: ja, siehe Ausstellung Topographie des Terrors in Berlin
      - Der Richter fragt den Sondler: halten sie es für möglich bei ihrer Suche KDs zu finden?
      Antwort: ja

      Urteil: NFG notwendig.

      Dieses Urteil wäre meiner Meinung nach anders gefallen hätte:

      a) der Richter und im besonderen die Verteidigung herausgestellt, das nicht eine Ausstellung und deren Exponate
      bestimmen was ein KD ist sondern die Begriffsbestimmung im DschG
      und
      b) hätte der Sondler antworten sollen. "ja, mit der Wahrscheinlichkeit eines 6er im Lotto"

      LG Hartmut
      Ich wünsche jeden das doppelte von dem was er mir wünscht!
    • CoinDigger, da hast du Recht! Das Problem ist nur, jeder sagts und wünscht es sich, aber keine machts. Es sollte tatsächlich mal ein richtiger Verein Gegründet werden, auch wenn das jetzt Hart klingt- Foren und BL übergreifend. Auch unsere Kollegen aus dem herrlichen Bayern, sollten sich der Sache dann nicht entziehen und uns damit unterstützen.

      Bin dann mal essen, vielen Dank such allen für das Interessante Gespräch, wünsche euch einen wunderschönen Abend und gut Fund weiterhin.

      Gruß Kuti
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    • Wenn ich nen Verein gründen will brauche ich keinen der daraus ne Bundestagsdebatte macht sondern 3 Personen die das gleiche Ziel haben.
      Der eine macht den 1. Vorsitzende, der zweite Schriftführer und der 3. Kassenwart und schon kann ich nen Verein anmelden.
      ( Kurzfassung stark vereinfacht ;) )
      Deshalb denke ich das man sich gerne darüber unterhalten kann ... es muß nichts dabei rauskommen aber es soll "Unterhaltsam" sein.
      Und wenn es doch mal klappt die 3 unter einen Hut zu bekommen ....... um so gut vain
      Wer Schreibfehler findet darf sie sammeln ......
      .......... am Ende ergeben sie gemeinsam und umcodiert die Koordinaten wo sich der Schatz befindet!
      Goldenen Gruß Robin
    Archiv