Hartmut Hartmann schrieb:
Sorry, ich kann dies nicht unkommentiert lassen.GrizzlyBeark schrieb:
Hallo Oxygen34,
das suchen mit dem Metaldetektor ist auch hier bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch das graben oder mitführen von Grabungswerkzeug Währenddessen nicht.
Das mitführen von Grabungswerkzeug und graben ist auch bei uns in Baden-Württemberg erlaubt, jedoch darf man in dieser Zeit nicht mit einem Detektor suchen.
Fazit: oberflächlich mit dem Detektor suchen und irgendwo auf dem Feld Löcher zu buddeln ist erlaubt, jedoch nur unabhängig voneinander.
Gruß Kuti
Das Benutzen eines Metalldetektors wir vom DschG BW überhaupt nicht tangiert. (oben habe ich den entsprechenden § zitiert)
Dies bedeutet man kann überall und zu jeder Zeit, unter Beachtung anderer Rechtsvorschriften, mit einem Metalldetektor, Bodenradar
oder einer Wünschelrute laufen. So ist es auch hier in Berlin.
Vom DschG wird nur das Graben, mit dem Ziel KD zu entdecken erfasst.
Es wird eben nicht das Graben mit einem anderen Ziel wie, Erdbeeren pflanzen, ein Fundament ausheben oder einen verlorenen Gegenstand
zu bergen erfasst.
Nur so ist es möglich dass ich hier Berlin Auftragssuchen im gesamten Stadtgebiet, unter Berücksichtigung z.B. der Eigentumsverhältnisse durchführen
kann.
Nicht anders ist die Rechtslage in BW. Würde ich mich in BW aufhalten und einen Suchauftrag bekommen, so ist es mir im Urlaub in Hessen passiert,
tät ich keine Sekunde zögen und Bedenken haben. Und dann soll mal einer kommen und mich anzeigen weil ich dem Bauern seine verlorene Geldbörse
suche.
Ein Tipp für alle Sondengänger, legt euch eine Rechtschutzversicherung inklusive Verwaltungsrecht zu und schon fangt ihr an bestimmte Dinge entspannter
anzugehen.
aries hat da nicht unrecht und beschreibt das, was ich gemeint habe.
Auch wenn es nicht unbedingt "fair" oder "sinnvoll" klingt, ist es leider so bei uns in bw. Das mitführen und benutzen von Detektoren ist bei uns nicht verboten- z.B. für die Auftragssuche bei verlorenen Gegenständen, wie z.B dem Ring des Bauern. Hier bei uns jedoch wird gesagt, dazu bräuchte man ja kein Grabungswerkzeug oder ähnliches, denn wer etwas verliert, tut dies oberflächlich. Wirst du jedoch erwischt, wenn du sondelst (Achtung jetzt kommts!) dabei nichtmal gräbst, aber Grabungswerkzeug dabei hast, wird dir vorgeworfen, mit dem Ziel zu sondeln, Denkmal geschützte Objekte zu finden und diese dann auch auszugraben, selbst wenn du nicht bei frischer Tat ertappt wirst. Deshalb sag ich ja. Geh raus auf den Acker und Schaufel Löcher bis zum geht nicht mehr mit dem Spaten, ohne eine Sondel und es ist kein Problem, naja abgesehen von dem Problem mit dem Bauern vielleicht^^ Oder suche nur mit der Sondel, hab kein Grabungswerkzeug dabei, lass dich erwischen und kontrollieren, behaupte du würdest nach einem verlorenen Ring sondeln und dir kann keiner etwas anderes vorwerfen. Ist nunmal leider so in BW.
Gruß Kuti